Pendlerpauschale 2026
Neue Regelung: 0,38 €/km ab dem 1. Kilometer
1. Was hat sich 2026 geändert?
Die große Neuerung: Seit 2026 gilt die Pendlerpauschale einheitlich mit 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Staffelung — 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € ab dem 21. Kilometer — ist abgeschafft.
Wer profitiert am meisten? Besonders Kurzstreckenpendler mit Entfernungen bis 20 km. Sie erhalten jetzt 27 % mehr pro Kilometer (0,38 € statt 0,30 €). Für Langstreckenpendler über 20 km ändert sich ebenfalls etwas: Die ersten 20 km werden nun höher angerechnet.
Vergleich: Alt vs. Neu (15 km, 220 Arbeitstage)
- •Alt (bis 2025): 15 km × 0,30 € × 220 = 990 €
- •Neu (ab 2026): 15 km × 0,38 € × 220 = 1.254 €
- •Dein Vorteil: +264 € mehr Werbungskosten
2. So berechnest du die Pendlerpauschale
Die Formel ist seit 2026 denkbar einfach:
Einfache Entfernung (km) × 0,38 € × Arbeitstage = Pendlerpauschale
Wichtig: Es zählt nur die einfache Entfernung (kürzeste Straßenverbindung), nicht der Hin- und Rückweg. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel die kürzeste Straßenverbindung, nicht die schnellste.
Rechenbeispiel: 30 km, 220 Arbeitstage, 35 % Steuersatz
- •Pendlerpauschale: 30 × 0,38 € × 220 = 2.508 €
- •Abzgl. Werbungskosten-Pauschbetrag: 2.508 − 1.230 = 1.278 € zusätzlich absetzbar
- •Steuerersparnis: 2.508 × 35 % = 877,80 €
3. Sonderregel für ÖPNV-Nutzer
Nutzt du öffentliche Verkehrsmittel, hast du einen besonderen Vorteil: Nach § 9 Abs. 2 EStG darfst du den höheren Betrag ansetzen — entweder die Pauschale oder deine tatsächlichen Ticketkosten.
Das lohnt sich besonders bei Jahreskarten oder dem Deutschlandticket (588 €/Jahr). Bei kurzen Strecken kann das Deutschlandticket höher sein als die Pauschale.
4. Kombination mit der Homeoffice-Pauschale
An Präsenztagen gilt die Pendlerpauschale, an Homeoffice-Tagen die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag). Beide können nicht am selben Tag geltend gemacht werden.
Der Break-even liegt bei ca. 16 km: Unter 16 km lohnt sich die Homeoffice-Pauschale pro Tag mehr, darüber die Pendlerpauschale. Nutze unseren Homeoffice-Pauschalrechner für die optimale Aufteilung.
5. Entfernung, Höchstbetrag und Nachweis
Zählbar ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Eine längere Strecke darfst du nur ansetzen, wenn sie verkehrsgünstiger ist und du sie regelmäßig nutzt — etwa weil du damit trotz mehr Kilometern zuverlässig schneller bist (§ 9 Abs. 1 Satz 4 EStG).
Es gibt einen Höchstbetrag von 4.500 € pro Jahr — aber nur, wenn du öffentliche Verkehrsmittel oder eine Mitfahrgelegenheit nutzt. Wer mit dem eigenen Pkw oder Motorrad fährt, kann auch höhere Beträge geltend machen. Belege brauchst du für die Pauschale selbst nicht, aber Tankquittungen oder Wartungsrechnungen helfen, die gefahrenen Tage glaubhaft zu machen.
6. Fahrgemeinschaft, Rad und doppelte Haushaltsführung
Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig: Du bekommst die 0,38 €/km auch, wenn du mit dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommst. In einer Fahrgemeinschaft setzt jeder Mitfahrer seine eigene Entfernung an — auch der Beifahrer, der selbst gar nicht fährt.
Pendelst du wegen eines Zweitwohnsitzes am Arbeitsort, greift die doppelte Haushaltsführung: Eine Familienheimfahrt pro Woche ist mit 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer absetzbar — zusätzlich zu Unterkunfts- und Verpflegungskosten.
7. Häufige Fehler, die das Finanzamt streicht
- Hin- und Rückweg doppelt angesetzt: Es zählt nur die einfache Entfernung, nicht die Gesamtstrecke des Tages.
- Zu viele Arbeitstage: Realistisch sind je nach Urlaub und Krankheit 220–230 Tage. Wer 250 angibt, bekommt Rückfragen.
- Homeoffice-Tage mitgezählt: An reinen Homeoffice-Tagen gibt es keine Pendlerpauschale — dafür aber die Homeoffice-Pauschale.
- Längere Strecke ohne Grund: Die kürzeste Straßenverbindung ist der Maßstab, Abweichungen musst du begründen.