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Homeoffice-Pauschale 2026

Steuerlich optimal absetzen

1. Homeoffice-Pauschale — 6 € pro Tag, max. 1.260 €

Seit 2023 ist die Homeoffice-Pauschale dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert. Für jeden Tag, an dem du überwiegend von zu Hause arbeitest, kannst du 6 € pauschal als Werbungskosten absetzen — maximal für 210 Tage pro Jahr. Das ergibt eine jährliche Höchstgrenze von 1.260 €.

Der große Vorteil: Du benötigst kein separates Arbeitszimmer. Die Pauschale gilt auch, wenn du am Küchentisch, im Wohnzimmer oder in einer kleinen Arbeitsecke arbeitest. Entscheidend ist nur, dass du an dem jeweiligen Tag überwiegend in der häuslichen Wohnung tätig warst.

Die Homeoffice-Pauschale wird in die Werbungskostenpauschale von 1.230 € eingerechnet. Steuerlich wirkt sie sich also erst aus, wenn deine gesamten Werbungskosten diesen Betrag übersteigen. Hast du neben der Homeoffice-Pauschale weitere Werbungskosten (z. B. Fortbildung, Arbeitsmittel), lohnt sich die Einzelaufstellung fast immer.

Auf einen Blick

  • 6 € pro Homeoffice-Tag
  • Maximal 210 Tage = 1.260 € pro Jahr
  • Kein eigenes Arbeitszimmer erforderlich
  • Dauerhaft gültig seit 2023 (keine Befristung mehr)

2. Pendlerpauschale — 0,38 € pro Kilometer

Für jeden Tag, an dem du tatsächlich zur Arbeit fährst, kannst du die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) geltend machen. Seit 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 0,38 € pro Kilometer ab dem 1. Kilometer. Gerechnet wird nur die einfache Entfernung — nicht Hin- und Rückweg.

Wichtig: An Tagen, an denen du die Homeoffice-Pauschale nutzt, darfst du keine Pendlerpauschale absetzen. Das Finanzamt prüft, ob die Summe aus Homeoffice-Tagen und Pendlertagen die Zahl der Arbeitstage überschreitet. Führe daher eine saubere Aufstellung deiner Arbeitstage.

Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel — egal ob Auto, ÖPNV, Fahrrad oder zu Fuß. Bei längeren Strecken kann die Pendlerpauschale deutlich mehr bringen als die Homeoffice-Pauschale: Bei 30 km einfacher Entfernung ergibt sich pro Tag ein Betrag von 11,40 € (30 × 0,38).

Rechenbeispiel: 30 km einfache Entfernung

  • 30 km × 0,38 € = 11,40 € pro Präsenztag
  • Homeoffice-Pauschale pro Tag: 6,00 €

3. Optimale Aufteilung der Arbeitstage

Die steuerlich optimale Aufteilung zwischen Homeoffice und Büro hängt von deiner Pendelentfernung ab. Der Break-even liegt bei ca. 16 km einfacher Strecke: Unter 16 km bringt die Homeoffice-Pauschale pro Tag mehr, darüber die Pendlerpauschale (seit 2026 einheitlich 0,38 €/km ab km 1).

Konkretes Beispiel: Du hast 220 Arbeitstage im Jahr, davon 120 Homeoffice-Tage und 100 Präsenztage. Deine einfache Entfernung beträgt 30 km.

Beispielrechnung: 220 Tage, 30 km, 120 Tage Homeoffice

  • Homeoffice: 120 Tage × 6 € = 720 €
  • Pendler: 100 Tage × 11,40 € = 1.140 €
  • Gesamt: 1.860 € Werbungskosten

Würden dieselben 220 Tage komplett im Büro verbracht, ergäbe sich: 220 × 11,40 € = 2.508 €. Rein steuerlich wären also alle Tage im Büro besser — aber die Fahrtkosten, Zeitersparnis und Lebensqualität des Homeoffice sind natürlich nicht in Euro messbar.

Tipp: Nutze unseren Rechner, um deine persönliche Aufteilung zu optimieren. Gib einfach deine Entfernung und die geplanten Homeoffice-Tage ein — der Rechner zeigt dir die steuerlich optimale Kombination.

4. Häusliches Arbeitszimmer als Alternative

Neben der Pauschale gibt es eine weitere Möglichkeit: den vollen Kostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer. Voraussetzung ist, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. In diesem Fall kannst du die tatsächlichen Kosten unbegrenzt absetzen.

Absetzbar sind anteilige Kosten für Miete (oder Gebäude-AfA bei Eigentum), Strom, Heizung, Internet, Versicherungen und Renovierung. Der Anteil berechnet sich nach der Fläche: Ist dein Arbeitszimmer 15 m² groß bei 80 m² Gesamtfläche, sind 18,75 % der Kosten absetzbar.

Die Anforderungen sind allerdings streng: Das Zimmer muss ein abgeschlossener, separater Raum sein — keine Arbeitsecke, kein Durchgangszimmer. Es darf höchstens zu 10 % privat genutzt werden. Ein Sofa oder Fernseher im Raum kann zur Ablehnung durch das Finanzamt führen.

Arbeitszimmer vs. Homeoffice-Pauschale

  • Pauschale: Kein Nachweis nötig, kein eigenes Zimmer, max. 1.260 €
  • Arbeitszimmer: Volle Kosten absetzbar, aber strenge Nachweispflicht
  • Beide Optionen können nicht kombiniert werden
  • Arbeitszimmer lohnt sich ab ca. 1.300 € anteiligen Raumkosten pro Jahr

Empfehlung: Für die meisten Arbeitnehmer ist die Homeoffice-Pauschale die einfachere und sicherere Wahl. Das Arbeitszimmer lohnt sich vor allem für Selbstständige oder Arbeitnehmer mit hohen Mietkosten in Ballungsräumen, die einen dedizierten Arbeitsraum nachweisen können.

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