Elterngeld für Selbständige 2026
Berechnung, Nachweise und typische Stolperfallen
1. So wird das Elterngeld für Selbständige berechnet
Anders als bei Angestellten basiert das Elterngeld für Selbständige nicht auf dem Nettoeinkommen, sondern auf dem Gewinn laut Steuerbescheid. Die Elterngeldstelle zieht vom steuerlichen Gewinn pauschale Abzüge für Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge ab. Vom verbleibenden Betrag erhältst du 65–67 % als monatliches Elterngeld.
Der monatliche Betrag liegt zwischen mindestens 300 € und höchstens 1.800 € beim Basiselterngeld. Auch ohne vorheriges Einkommen steht dir der Mindestbetrag zu.
Berechnungsbeispiel
Dein Gewinn laut Steuerbescheid betrug 48.000 € im letzten Geschäftsjahr. Nach Abzug der Pauschalen verbleiben ca. 2.600 € monatlich. Davon 65 % ergibt ein Elterngeld von rund 1.690 € pro Monat.
2. Bemessungszeitraum — letztes Geschäftsjahr
Bei Angestellten gelten die letzten 12 Monate vor der Geburt als Bemessungszeitraum. Für Selbständige gilt dagegen das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr, für das ein Steuerbescheid vorliegt. Wird dein Kind im Jahr 2026 geboren und liegt der Steuerbescheid 2024 bereits vor, ist 2024 dein Bemessungszeitraum.
Liegt der letzte Steuerbescheid noch nicht vor, kann die Elterngeldstelle auf den Steuerbescheid des Vorvorjahres zurückgreifen. Alternativ wird zunächst auf Basis einer Prognose (BWA oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung) vorläufig bewilligt — mit späterer Endabrechnung.
3. Einkommensnachweis: Steuerbescheid & BWA
Du brauchst für den Antrag den Einkommensteuerbescheid des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Zusätzlich verlangen viele Elterngeldstellen eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, um das aktuelle Einkommen während des Bezugszeitraums zu prüfen.
Nach Ende des Bezugszeitraums musst du den tatsächlichen Gewinn nachweisen. Das geschieht über den Steuerbescheid für das Bezugsjahr. Die Elterngeldstelle rechnet dann endgültig ab — das kann zu Nachzahlungen oder Rückforderungen führen.
4. Teilzeit während des Elterngeldbezugs
Auch als Selbständiger darfst du während des Elterngeldbezugs arbeiten — allerdings maximal 32 Stunden pro Woche. Einkommen, das du in dieser Zeit erzielst, wird auf das Elterngeld angerechnet: Die Elterngeldstelle berechnet die Differenz zwischen deinem Einkommen vor und während der Elternzeit und zahlt darauf den Ersatzbetrag.
In der Praxis musst du deine Arbeitszeit glaubhaft machen. Viele Elterngeldstellen akzeptieren eine Eigenerklärung, manche verlangen einen Stundennachweis. Halte deine Arbeitszeiten daher sorgfältig fest.
5. ElterngeldPlus — Vorteil für Selbständige
ElterngeldPlus ist für Selbständige oft die bessere Wahl. Der Grund: Viele Selbständige können oder wollen ihre Tätigkeit nicht komplett unterbrechen. ElterngeldPlus zahlt den halben Monatsbetrag über die doppelte Laufzeit und rechnet Teilzeiteinkommen günstiger an.
Arbeitest du während des Bezugs in Teilzeit, erhältst du mit ElterngeldPlus in Summe häufig mehr Geld als mit Basiselterngeld. Außerdem bleibt dein Kundenstamm erhalten und der Wiedereinstieg fällt leichter.
ElterngeldPlus lohnt sich, wenn …
- •du während der Elternzeit reduziert weiterarbeitest
- •du eine längere finanzielle Absicherung bevorzugst
- •du deinen Kundenstamm nicht verlieren willst
6. Krankenversicherung während des Elterngeldbezugs
Bist du freiwillig gesetzlich versichert, zahlst du während des Elterngeldbezugs den Mindestbeitrag. Die Beitragsbemessung richtet sich nach dem tatsächlichen Einkommen — also dem Elterngeld plus eventuellem Teilzeiteinkommen. Elterngeld selbst ist beitragsfrei, es erhöht aber den Progressionsvorbehalt.
Privat Versicherte zahlen ihren Beitrag in voller Höhe weiter. Es gibt keinen reduzierten Tarif während der Elternzeit. Prüfe deshalb vor der Geburt, ob ein Wechsel in die freiwillige gesetzliche Versicherung möglich und sinnvoll ist.
7. Einkommensgrenze 2026
Seit September 2025 gelten folgende Grenzen für das zu versteuernde Einkommen (zvE):
- •Alleinerziehende / Einzelperson: 175.000 € zvE
- •Paare (gemeinsam veranlagt): 300.000 € zvE
Überschreitest du oder ihr diese Grenze, entfällt der Elterngeldanspruch vollständig. Maßgeblich ist das zvE im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt.
8. Häufige Fehler vermeiden
Selbständige tappen bei der Elterngeld-Beantragung oft in dieselben Fallen. Hier die wichtigsten Punkte:
- •Nachzahlung bei zu hohem Gewinn: Verdienst du im Bezugszeitraum mehr als prognostiziert, fordert die Elterngeldstelle die Differenz zurück. Plane daher konservativ.
- •Steuervorauszahlungen vergessen: Die quartalsweisen Vorauszahlungen ans Finanzamt laufen auch während der Elternzeit weiter. Stelle rechtzeitig einen Antrag auf Herabsetzung.
- •Steuerbescheid zu spät: Ohne aktuellen Steuerbescheid verzögert sich die Bewilligung. Reiche die Steuererklärung rechtzeitig vor der Geburt ein.
- •Arbeitsstunden nicht dokumentiert: Ohne Nachweis deiner Arbeitszeit riskierst du, dass die Elterngeldstelle Vollzeit unterstellt und den Anspruch kürzt.
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