Gewerbesteuer-Rechner 2026
Berechne deine Gewerbesteuer mit Hebesatz, Freibetrag und §35-Anrechnung — egal ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder GmbH.
Dieser Rechner ist kostenlos nutzbar. Die Ergebnisseite enthält als „Werbung“ gekennzeichnete Hinweise auf Finanzprodukte, aus denen wir bei Abschluss eine Provision erhalten. Dies beeinflusst die Berechnungsergebnisse nicht.
Gewerbesteuer auf einen Blick
Steuermesszahl
3,5 % vom Gewerbeertrag
Freibetrag (EU/PG)
24.500 € pro Jahr
Hebesatz
200–900 % (Gemeinde bestimmt)
ESt-Anrechnung (§35)
4-facher Steuermessbetrag
Berechnung: Gewerbeertrag − Freibetrag × 3,5 % × Hebesatz / 100. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag.
So funktioniert die Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die jeder Gewerbebetrieb in Deutschland zahlt. Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Ingenieure sind davon befreit — sie unterliegen nur der Einkommensteuer.
Die Berechnung läuft in drei Schritten: Zuerst wird der Gewerbeertrag ermittelt (entspricht in den meisten Fällen dem Gewinn). Dann zieht das Finanzamt den Freibetrag ab (24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, kein Freibetrag für GmbH). Auf den verbleibenden Betrag wird die Steuermesszahl von 3,5 % angewandt, und das Ergebnis mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.
Der Hebesatz variiert stark: Während ländliche Gemeinden teils nur 200 % verlangen, liegen Großstädte oft über 400 % (München: 490 %, Frankfurt: 460 %, Berlin: 410 %). Das macht den Standort zu einem echten Steuerfaktor.
Ein wichtiger Vorteil für Einzelunternehmer und Personengesellschafter: Über §35 EStG kannst du das 4-fache des Steuermessbetrags auf deine Einkommensteuer anrechnen. Bei Hebesätzen bis ca. 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch vollständig kompensiert — du zahlst dann effektiv null Gewerbesteuer.
Häufige Fragen zur Gewerbesteuer
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Freibetrag?
Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 EUR. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) haben keinen Freibetrag — sie zahlen ab dem ersten Euro Gewerbesteuer.
Was ist die §35-Anrechnung?
Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können das 4-fache des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer anrechnen (§35 EStG). Bei einem Hebesatz bis 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch vollständig kompensiert.
Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?
Nein. Freiberufler (z.B. Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten) sind von der Gewerbesteuer befreit. Nur Gewerbetreibende müssen Gewerbesteuer zahlen. Achtung: Mischt ein Freiberufler gewerbliche Tätigkeiten bei, kann die gesamte Tätigkeit gewerbesteuerpflichtig werden.
Wo finde ich den Hebesatz meiner Gemeinde?
Den Hebesatz findest du auf der Website deiner Gemeinde oder beim zuständigen Finanzamt. Alternativ veröffentlicht das Statistische Bundesamt jährlich eine Übersicht aller Hebesätze. Die meisten Gemeinden liegen zwischen 300 % und 500 %.
Ist die Gewerbesteuer eine Betriebsausgabe?
Nein, seit 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Sie mindert also weder den Gewinn noch die Einkommensteuer. Der einzige Ausgleich ist die §35-Anrechnung auf die Einkommensteuer (nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften).
Gibt es eine Gewerbesteuer-Vorauszahlung?
Ja. Das Finanzamt setzt vierteljahrsweise Vorauszahlungen fest (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.). Die Höhe basiert auf der letzten Veranlagung. Nach Abgabe der Gewerbesteuererklärung gibt es eine Abschlussrechnung mit Erstattung oder Nachzahlung.
Ausführlicher Ratgeber
Berechnungsweg, §35-Anrechnung, Hebesatz-Vergleich und GmbH vs. Einzelunternehmen im Detail.
Gewerbesteuer-Berechnung erklärt →