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Altersvorsorgedepot: Bundestag beschließt Riester-Nachfolger

3 Min. Lesezeit
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Bundestag-Beschluss am 27. März 2026

Der Bundestag hat am 27.03.2026 das Altersvorsorgedepotgesetz beschlossen — den lang erwarteten Nachfolger der Riester-Rente. Das neue Altersvorsorgedepot startet am 01.01.2027.

Was ändert sich gegenüber Riester?

AltersvorsorgedepotRiester (alt)
GrundzulageBis zu 540 €/Jahr (gestaffelt)175 €/Jahr (pauschal)
Kinderzulage100 % auf bis zu 300 €/Kind300 €/Kind
Max. Sonderausgaben3.000 €2.100 €
AnlageFreie ETF/Fonds-WahlAnbieter-Produkte
BeitragsgarantieOhne, 80 % oder 100 % wählbar100 % Pflicht
Kostendeckel1 % Effektivkosten (Standarddepot)Kein Deckel

So funktioniert die Zulagen-Staffelung

Die Grundzulage wird prozentual auf den Eigenbeitrag berechnet — nicht pauschal: - 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag (= max. 180 €) - 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € (= max. 360 €) - Maximale Grundzulage: 540 €/Jahr (bei mindestens 1.800 € Eigenbeitrag)

Warum ist das wichtig?

Die bis zu dreifach höhere Grundzulage und die freie Anlage in ETFs machen das neue Depot deutlich attraktiver. Neu ist auch, dass es drei Produktvarianten gibt: ohne Garantie (höchste Renditechance), mit 80 % oder mit 100 % Beitragsgarantie.

Familien mit 2 Kindern erhalten bis zu 1.140 € Zulagen pro Jahr (540 + 2 × 300) — ein wichtiger Baustein, um die Rentenlücke zu schließen.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Bestehende Verträge können in das neue Altersvorsorgedepot überführt werden. Die genauen Modalitäten regeln die Anbieter ab 2027.

Frühstart-Rente für Kinder

Ergänzend plant die Regierung eine Frühstart-Rente: 10 €/Monat vom Staat in ein Depot für jedes Kind ab 6 Jahren. Die erste Lesung fand am 26.02.2026 statt.

Jetzt berechnen

Unser neuer Altersvorsorgedepot-Rechner berechnet Zulagen, Steuervorteil und Depot-Projektion — inklusive Riester-Vergleich.

Quellen: Bundestag.de, Altersvorsorgedepotgesetz, § 10a EStG