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Grunderwerbsteuer: Share-Deal-Neuregelung beschlossen

2 Min. Lesezeit
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Regierungsentwurf vom 14. Januar 2026

Das Bundeskabinett hat am 14.01.2026 einen Regierungsentwurf zur Reform des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) beschlossen. Die wichtigsten Änderungen:

Neue Share-Deal-Regelung (§ 1 Abs. 3b GrEStG)

Bisher konnten Investoren durch geschickte Anteilsübertragungen (Share Deals) die Grunderwerbsteuer umgehen. Der neue § 1 Abs. 3b schließt diese Lücke mit einer klareren Zuordnung von Immobilienbesitz bei Anteilswechseln.

Längere Anzeigefrist

Die Frist zur Anzeige grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgänge wird von 2 Wochen auf 1 Monat verlängert.

Freibetrag für Erstkäufer?

Ein Freibetrag von 250.000–400.000 EUR für Erstkäufer von selbstgenutztem Wohneigentum wird diskutiert, ist aber noch nicht im Entwurf enthalten. Ob er es in das finale Gesetz schafft, bleibt abzuwarten.

Was bedeutet das für Käufer?

Für private Hauskäufer ändert sich vorerst nichts. Die Grunderwerbsteuersätze bleiben Ländersache (3,5–6,5 %). Ein Freibetrag wäre eine echte Entlastung — bei 5 % Steuersatz und 300.000 EUR Freibetrag wären das 15.000 EUR weniger Nebenkosten.

Berechne deine Kaufnebenkosten mit dem Grunderwerbsteuer-Rechner und lies den Guide zu Nebenkosten beim Hauskauf.

Quellen: Der Betrieb, Haufe.de, Regierungsentwurf GrEStG