Gastronomie: 7 % Umsatzsteuer auf Speisen dauerhaft
7 % auf Gastro-Speisen — jetzt dauerhaft
Was während der Corona-Pandemie als vorübergehende Maßnahme begann, ist seit 01.01.2026 dauerhaft: Speisen in der Gastronomie werden mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % besteuert. Gute Nachricht für Gastronomen — ob die Gäste davon profitieren, steht auf einem anderen Blatt. Für Getränke gilt weiterhin der reguläre Satz von 19 %.
So wirkt sich die Regelung aus
- Niedrigere Steuerlast auf den Speiseumsatz
- Getränke weiterhin 19 % — gemischte Rechnungen erfordern saubere Trennung
- Kassensysteme müssen die unterschiedlichen Sätze korrekt abbilden
Relevant für Kleinunternehmer
Wer als Gastronom die Kleinunternehmerregelung nutzt, ist von der Änderung nicht direkt betroffen — Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus. Aber: Bei steigenden Umsätzen könnte der Wechsel zur Regelbesteuerung mit 7 % attraktiver werden, da dann auch der Vorsteuerabzug auf Einkäufe möglich ist.
Prüfe mit dem Kleinunternehmer-Rechner, ob sich der Wechsel für dich lohnt.
Quellen: BMF, Haufe.de, § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG