Erbschaftsteuer-Reform 2026: Was FairErben bedeutet
Erbschaftsteuer-Reform 2026: Was das SPD-Konzept FairErben für dich bedeutet
Die Erbschaftsteuer steht 2026 gleich von zwei Seiten unter Druck: Die SPD hat mit ihrem Konzeptpapier "FairErben" einen konkreten Reformvorschlag vorgelegt, und das Bundesverfassungsgericht prüft die Verschonung von Betriebsvermögen. Beides zusammen könnte die Erbschaftsteuer grundlegend verändern. In diesem Artikel erfährst du, was geplant ist, was auf dem Spiel steht und was du jetzt tun solltest.
Status quo: Erbschaftsteuer-Freibeträge 2026
Das aktuelle System der Erbschaftsteuer basiert auf persönlichen Freibeträgen, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten. Entscheidend: Diese Freibeträge gelten pro Erbfall oder Schenkung und erneuern sich alle zehn Jahre. Wer also frühzeitig plant, kann über mehrere Jahrzehnte erhebliche Vermögen steuerfrei übertragen.
Die aktuellen Freibeträge kannst du mit unserem Erbschaftsteuer-Freibeträge-Rechner individuell berechnen. Die wichtigsten Werte im Überblick:
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag (aktuell) |
|---|---|
| Ehepartner / eingetragene Lebenspartner | 500.000 EUR |
| Kinder | 400.000 EUR |
| Enkelkinder | 200.000 EUR |
| Eltern und Großeltern (bei Erbschaft) | 100.000 EUR |
| Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 EUR |
| Nicht verwandte Personen | 20.000 EUR |
Das Problem: Die Freibeträge wurden seit 2009 nicht angepasst — trotz massiv gestiegener Immobilienpreise. Ein geerbtes Einfamilienhaus sprengt in vielen Regionen längst den Freibetrag von 400.000 EUR für Kinder.
SPD-Konzept "FairErben" erklärt
Die SPD schlägt mit "FairErben" einen Paradigmenwechsel vor: Statt der bisherigen Freibeträge, die sich alle zehn Jahre erneuern, soll ein einmaliger Lebensfreibetrag von 900.000 EUR eingeführt werden.
So funktioniert der Lebensfreibetrag
Der Lebensfreibetrag gilt pro Person über das gesamte Leben hinweg. Jede Erbschaft und jede Schenkung wird auf diesen Betrag angerechnet — unabhängig davon, von wem du erbst oder beschenkt wirst. Ist der Freibetrag aufgebraucht, wird jeder weitere Euro besteuert.
Vorteile laut SPD: - Einfacheres System ohne komplizierte 10-Jahres-Fristen - Gleichbehandlung aller Erben unabhängig vom Verwandtschaftsgrad - Schluss mit der steuerlichen Bevorzugung von Mehrfach-Erbschaften über Jahrzehnte
Kritikpunkte: - Familien mit mehreren Erbfällen (z. B. Großeltern, dann Eltern) könnten den Freibetrag schneller ausschöpfen - Immobilienerben in teuren Regionen könnten trotzdem über dem Freibetrag liegen - Die Abschaffung der 10-Jahres-Regel nimmt Planungsspielraum bei Schenkungen
BVerfG-Entscheidung: Was auf dem Spiel steht
Parallel zum politischen Reformprozess beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht 2026 mit der Frage, ob die Verschonung von Betriebsvermögen nach §§ 13a und 13b ErbStG verfassungsgemäß ist.
Aktuell können Betriebserben unter bestimmten Bedingungen bis zu 100 % des Betriebsvermögens steuerfrei erben — vorausgesetzt, sie halten das Unternehmen eine bestimmte Zeit und erhalten Arbeitsplätze. Kritiker sehen darin eine massive Ungleichbehandlung gegenüber Privatvermögen.
Mögliche Szenarien:
- BVerfG kippt die Regelung: Der Gesetzgeber müsste innerhalb einer Frist (typisch: 1–2 Jahre) eine Neuregelung schaffen. Das könnte den Druck für eine Gesamtreform erhöhen und FairErben oder ähnliche Konzepte beschleunigen.
- BVerfG bestätigt die Regelung: Die aktuelle Verschonung bleibt bestehen, aber die politische Debatte um FairErben läuft unabhängig weiter.
- BVerfG setzt Auflagen: Die Verschonung bleibt grundsätzlich erhalten, muss aber nachgebessert werden — z. B. bei der Bewertung von Betriebsvermögen oder den Haltefristen.
Bereits 2014 hatte das BVerfG die damalige Fassung als teilweise verfassungswidrig eingestuft und eine Reform erzwungen. Eine Wiederholung ist nicht ausgeschlossen.
Tabelle: Aktuelle Freibeträge vs. FairErben-Modell
| Merkmal | Aktuelles System | FairErben (SPD-Vorschlag) |
|---|---|---|
| Freibetrag Kinder | 400.000 EUR pro Erbfall | 900.000 EUR Lebensfreibetrag |
| Erneuerung | Alle 10 Jahre | Keine (einmalig) |
| Verwandtschaftsgrad relevant | Ja (verschiedene Freibeträge) | Nein (einheitlicher Betrag) |
| Betriebsvermögen-Verschonung | Bis 100 % möglich | Deutliche Einschränkung geplant |
| Schenkungen | Eigener 10-Jahres-Zyklus | Anrechnung auf Lebensfreibetrag |
| Steuerklassen | 3 Klassen mit unterschiedlichen Sätzen | Vereinfachung angestrebt |
Nutze unseren Erbschaftsteuer-Rechner, um deine aktuelle Steuerlast zu berechnen, und vergleiche mit dem Schenkungsteuer-Rechner, ob eine vorgezogene Übertragung günstiger wäre.
Was du jetzt tun solltest
Auch wenn die Reform noch nicht beschlossen ist, gibt es gute Gründe, jetzt aktiv zu werden:
1. Schenkungen prüfen und nutzen
Solange die 10-Jahres-Regel gilt, kannst du Freibeträge mehrfach nutzen. Wer beispielsweise Immobilien an Kinder übertragen möchte, sollte prüfen, ob eine Schenkung zu Lebzeiten sinnvoll ist. Unser Schenkung-Freibeträge-Rechner zeigt dir, wie viel du steuerfrei übertragen kannst.
2. Testament aktualisieren
Ein aktuelles Testament stellt sicher, dass dein Vermögen so verteilt wird, wie du es möchtest — auch wenn sich die Steuerregeln ändern. Besonders bei Patchwork-Familien oder größeren Vermögen lohnt sich die Überprüfung.
3. Betriebsvermögen bewerten lassen
Wenn du ein Unternehmen erbst oder vererben möchtest, ist eine aktuelle Bewertung essenziell. Sollte das BVerfG die Verschonungsregeln kippen, könnten sich die Steuerlasten erheblich verändern.
4. Fachliche Beratung einholen
Bei komplexen Erbfällen — insbesondere mit Immobilien, Unternehmen oder internationalen Bezügen — ist steuerliche Beratung unverzichtbar. Die Kosten für einen Steuerberater sind im Vergleich zur möglichen Steuerersparnis gering.
Fazit
Die Erbschaftsteuer steht 2026 vor einem möglichen Umbruch. Das SPD-Konzept FairErben mit dem Lebensfreibetrag von 900.000 EUR und die anstehende BVerfG-Entscheidung zur Betriebsvermögen-Verschonung könnten das System grundlegend verändern. Wer jetzt handelt und bestehende Freibeträge nutzt, ist in jedem Szenario besser aufgestellt.
Quellen:
- Heuking Kühn Lüer Wojtek: Analyse des FairErben-Konzepts (2026)
- Grant Thornton: Erbschaftsteuer-Reform — Szenarien und Handlungsempfehlungen (2026)
- Deutscher Bundestag: Drucksache zur Erbschaftsteuer-Reform, Ausschussberatungen (2026)
- Bundesverfassungsgericht: Anhängige Verfahren zur Betriebsvermögen-Verschonung (2026)
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