Bürgergeld 2026: Nullrunde bei 563 € — Tabelle + Rechner
Bürgergeld — oder bald: "Neue Grundsicherung"
Seit 2023 heißt das alte Hartz IV offiziell Bürgergeld. Wer erwerbsfähig ist, aber zu wenig verdient, bekommt damit Geld für Miete, Essen und den Alltag — geregelt im SGB II. Ab Juli 2026 wird es in "Neue Grundsicherung" umgetauft, mit schärferen Regeln (dazu weiter unten mehr).
Du hast Anspruch, wenn du zwischen 15 und dem Renteneintrittsalter bist und deinen Bedarf nicht selbst decken kannst. Die genauen Voraussetzungen stehen im Leitfaden zu den Bürgergeld-Voraussetzungen.
Regelsätze 2026: alle 6 Stufen
Der Regelbedarf soll den Alltag abdecken: Essen, Kleidung, Körperpflege, Hausrat. Wie viel du bekommst, hängt davon ab, ob du allein lebst, in einer Bedarfsgemeinschaft bist und wie alt deine Kinder sind.
| Regelbedarfsstufe | Personengruppe | Monatlicher Regelsatz |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 € |
| Stufe 2 | Partner in Bedarfsgemeinschaft | 506 € |
| Stufe 3 | Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern | 471 € |
| Stufe 4 | Jugendliche (14–17 Jahre) | 390 € |
| Stufe 5 | Kinder (6–13 Jahre) | 357 € |
| Stufe 6 | Kinder (0–5 Jahre) | 318 € |
Die Sätze steigen jährlich zum 1. Januar — 2026 allerdings gar nicht. Ob das angesichts der Inflation fair ist, darüber lässt sich streiten.
Wie viel dir konkret zusteht, zeigt der Bürgergeld-Rechner.
Mehrbedarf: Zuschläge bei besonderer Lebenslage
Wer schwanger ist, alleinerziehend oder eine Behinderung hat, bekommt mehr. Das Jobcenter rechnet einen prozentualen Zuschlag auf den Regelsatz drauf.
Schwangerschaft
Ab der 13. Schwangerschaftswoche besteht ein Mehrbedarf von 17 % des maßgeblichen Regelsatzes. Bei Stufe 1 sind das rund 96 € zusätzlich pro Monat.
Alleinerziehung
Der Mehrbedarf für Alleinerziehende hängt von Alter und Anzahl der Kinder ab:
- 36 % bei einem Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren
- 12 % je Kind in anderen Konstellationen
- Maximal 60 % des Regelsatzes
Behinderung
Wer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhält, hat Anspruch auf einen Mehrbedarf von 35 % des maßgeblichen Regelsatzes.
Freibeträge auf Erwerbseinkommen
Wenn du neben dem Bürgergeld arbeitest, darfst du einen Teil deines Einkommens behalten. Die Freibeträge sind gestaffelt — je mehr du verdienst, desto mehr darfst du behalten (bis zu einer Grenze).
Staffelung der Freibeträge 2026
| Einkommensbereich | Freibetrag |
|---|---|
| 0 – 100 € | 100 € (Grundfreibetrag, anrechnungsfrei) |
| 100 – 520 € | 20 % des Bruttoeinkommens in diesem Bereich |
| 520 – 1.000 € | 30 % des Bruttoeinkommens in diesem Bereich |
| 1.000 – 1.200 € | 10 % (1.200 €-Grenze gilt ohne Kinder; mit Kindern: bis 1.500 €) |
Rechenbeispiel: 800 € netto Hinzuverdienst
So berechnet sich der Freibetrag bei 800 € Bruttoeinkommen:
- Grundfreibetrag: 100 €
- 20 % auf 100 – 520 €: 420 € x 0,20 = 84 €
- 30 % auf 520 – 800 €: 280 € x 0,30 = 84 €
Gesamter Freibetrag: 268 €
Von den 800 € werden also nur 532 € auf das Bürgergeld angerechnet. Du behältst dein Bürgergeld abzüglich 532 € — plus die vollen 800 € aus deiner Arbeit.
Gerade bei einem Minijob oder Midijob lohnt sich ein Blick auf die Freibeträge — oft bleibt mehr übrig als gedacht.
Was in deinem Fall hängen bleibt, rechnet der Bürgergeld-Rechner durch.
Kosten der Unterkunft (KdU)
Neben dem Regelbedarf übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft und Heizung — allerdings nur in "angemessener" Höhe.
Das zahlt das Jobcenter
- Kaltmiete (brutto kalt, inkl. Nebenkosten ohne Heizung)
- Heizkosten in tatsächlicher Höhe (sofern angemessen)
- Nachzahlungen für Betriebs- und Heizkosten (auf Antrag)
Karenzzeit
In den ersten 12 Monaten des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Unterkunftskosten in voller Höhe übernommen — unabhängig von der Angemessenheit. Nach Ablauf der Karenzzeit prüft das Jobcenter, ob die Kosten den örtlichen Richtwerten entsprechen.
Angemessenheitsprüfung
Was als "angemessen" gilt, legt jede Kommune selbst fest. Die Richtwerte orientieren sich an der Haushaltsgröße und dem lokalen Mietspiegel. Liegen deine Kosten darüber, fordert das Jobcenter dich auf, die Kosten zu senken — etwa durch einen Umzug in eine günstigere Wohnung.
Falls du nach Ablauf des Bürgergeld-Bezugs Wohngeld beantragen möchtest, lies unseren Guide zu den Wohngeld-Voraussetzungen.
Vermögensprüfung
Beim Bürgergeld gilt eine Vermögensfreigrenze, unterhalb derer dein Erspartes nicht angetastet wird.
Aktuelle Regelung (bis 30.06.2026)
Während der Karenzzeit (erste 12 Monate) liegt die Freigrenze bei 40.000 € für die erste Person und 15.000 € für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Nach der Karenzzeit sinkt sie auf 15.000 € pro Person.
Ab Juli 2026
Mit der Umbenennung zur Neuen Grundsicherung entfällt die großzügige Karenzzeit-Regelung beim Vermögen. Ab dem 01.07.2026 gilt einheitlich eine Freigrenze von 15.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft — von Beginn an.
Selbstgenutztes Wohneigentum in angemessener Größe bleibt weiterhin geschützt.
Umbenennung zur "Neuen Grundsicherung" ab Juli 2026
Ab dem 01.07.2026 heißt das Bürgergeld offiziell Neue Grundsicherung. Die Umbenennung ist Teil des Haushaltsbegleitgesetzes 2026 und bringt neben dem neuen Namen auch inhaltliche Änderungen mit:
- Verschärfte Mitwirkungspflichten: Wer zumutbare Arbeit oder Maßnahmen ablehnt, muss mit schnelleren und höheren Leistungskürzungen rechnen.
- Strengere Sanktionsregeln: Sanktionen greifen früher und können bis zu 30 % des Regelsatzes betragen.
- Vermögensprüfung von Beginn an: Die großzügige Karenzzeit beim Vermögen (40.000 €) entfällt. Ab Tag 1 gilt die Grenze von 15.000 € pro Person.
- Regelsätze unverändert: Die Höhe der Regelbedarfe bleibt zum Stichtag zunächst gleich. Die nächste reguläre Anpassung erfolgt zum 01.01.2027.
Für bestehende Leistungsempfänger ändert sich der Zahlbetrag durch die Umbenennung allein nicht. Die verschärften Regeln gelten jedoch ab dem Stichtag für alle — auch für laufende Bewilligungen.
Weitere Details findest du in unserem Leitfaden zu den Bürgergeld-Voraussetzungen.
Jetzt deinen Anspruch berechnen
Mit dem Bürgergeld-Rechner auf rechner-hub.de ermittelst du in wenigen Schritten, wie hoch dein voraussichtlicher Anspruch auf Bürgergeld bzw. Neue Grundsicherung ausfällt. Der Rechner berücksichtigt Regelbedarf, Mehrbedarf, Freibeträge auf Einkommen und Kosten der Unterkunft.
Kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Datenspeicherung.
Beispielrechnungen für typische Haushalte
Wenn du nur kurz schauen willst, was in deiner Konstellation rauskommt:
- Single ohne Kinder — 563 € Regelsatz + Wohnkosten = ca. 1.263 €
- Familie mit 2 Kindern — ca. 2.809 € Bedarf, 2.299 € Auszahlung nach Kindergeld
- Alleinerziehend mit 1 Kind — 36 % Mehrbedarf nach § 21 SGB II = ca. 1.976 € Anspruch
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Quellen:
- Bundesregierung.de — Neue Grundsicherung ab Juli 2026
- SGB II — Grundsicherung für Arbeitsuchende
- ver.di — Übersicht Regelsaetze und Mehrbedarfe