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Bürgergeld Regelsatz 2026: 563 € — alle 6 Stufen + Rechner

Von Aktualisiert: 15.05.20268 Min. Lesezeit
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Direkt rechnen: Wie viel Bürgergeld steht dir zu? Der Bürgergeld-Rechner zeigt deinen Anspruch in unter einer Minute — Regelsatz, Mehrbedarf und Freibeträge in einem.

Bürgergeld — oder bald: "Grundsicherungsgeld"

Seit 2023 heißt das alte Hartz IV offiziell Bürgergeld. Wer erwerbsfähig ist, aber zu wenig verdient, bekommt damit Geld für Miete, Essen und den Alltag — geregelt im SGB II. Ab Juli 2026 wird die Leistung in Grundsicherungsgeld umbenannt — mit schärferen Regeln (dazu weiter unten mehr).

Du hast Anspruch, wenn du zwischen 15 und dem Renteneintrittsalter bist und deinen Bedarf nicht selbst decken kannst. Die genauen Voraussetzungen stehen im Leitfaden zu den Bürgergeld-Voraussetzungen.


Regelsätze 2026: alle 6 Stufen

Der Regelbedarf soll den Alltag abdecken: Essen, Kleidung, Körperpflege, Hausrat. Wie viel du bekommst, hängt davon ab, ob du allein lebst, in einer Bedarfsgemeinschaft bist und wie alt deine Kinder sind.

RegelbedarfsstufePersonengruppeMonatlicher Regelsatz
Stufe 1Alleinstehende / Alleinerziehende563 €
Stufe 2Partner in Bedarfsgemeinschaft506 €
Stufe 3Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern451 €
Stufe 4Jugendliche (14–17 Jahre)471 €
Stufe 5Kinder (6–13 Jahre)390 €
Stufe 6Kinder (0–5 Jahre)357 €

Die Sätze steigen jährlich zum 1. Januar — 2026 allerdings gar nicht. Ob das angesichts der Inflation fair ist, darüber lässt sich streiten.

Alle sechs Stufen zum schnellen Nachschlagen findest du in der kompakten Bürgergeld-Tabelle 2026. Wie viel dir konkret zusteht, zeigt der Bürgergeld-Rechner.


Mehrbedarf: Zuschläge bei besonderer Lebenslage

Wer schwanger ist, alleinerziehend oder eine Behinderung hat, bekommt mehr. Das Jobcenter rechnet einen prozentualen Zuschlag auf den Regelsatz drauf.

Schwangerschaft

Ab der 13. Schwangerschaftswoche besteht ein Mehrbedarf von 17 % des maßgeblichen Regelsatzes. Bei Stufe 1 sind das rund 96 € zusätzlich pro Monat.

Alleinerziehung

Der Mehrbedarf für Alleinerziehende hängt von Alter und Anzahl der Kinder ab:

  • 36 % bei einem Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren
  • 12 % je Kind in anderen Konstellationen
  • Maximal 60 % des Regelsatzes

Behinderung

Wer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhält, hat Anspruch auf einen Mehrbedarf von 35 % des maßgeblichen Regelsatzes.


Freibeträge auf Erwerbseinkommen

Wenn du neben dem Bürgergeld arbeitest, darfst du einen Teil deines Einkommens behalten. Die Freibeträge sind gestaffelt — je mehr du verdienst, desto mehr darfst du behalten (bis zu einer Grenze).

Staffelung der Freibeträge 2026

EinkommensbereichFreibetrag
0 – 100 €100 € (Grundfreibetrag, anrechnungsfrei)
100 – 520 €20 % des Bruttoeinkommens in diesem Bereich
520 – 1.000 €30 % des Bruttoeinkommens in diesem Bereich
1.000 – 1.200 €10 % (1.200 €-Grenze gilt ohne Kinder; mit Kindern: bis 1.500 €)

Rechenbeispiel: 800 € netto Hinzuverdienst

So berechnet sich der Freibetrag bei 800 € Bruttoeinkommen:

  1. Grundfreibetrag: 100 €
  2. 20 % auf 100 – 520 €: 420 € x 0,20 = 84 €
  3. 30 % auf 520 – 800 €: 280 € x 0,30 = 84 €

Gesamter Freibetrag: 268 €

Von den 800 € werden also nur 532 € auf das Bürgergeld angerechnet. Du behältst dein Bürgergeld abzüglich 532 € — plus die vollen 800 € aus deiner Arbeit.

Gerade bei einem Minijob oder Midijob lohnt sich ein Blick auf die Freibeträge — oft bleibt mehr übrig als gedacht.

Was in deinem Fall hängen bleibt, rechnet der Bürgergeld-Rechner durch.


Kosten der Unterkunft (KdU)

Neben dem Regelbedarf übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft und Heizung — allerdings nur in "angemessener" Höhe.

Das zahlt das Jobcenter

  • Kaltmiete (brutto kalt, inkl. Nebenkosten ohne Heizung)
  • Heizkosten in tatsächlicher Höhe (sofern angemessen)
  • Nachzahlungen für Betriebs- und Heizkosten (auf Antrag)

Karenzzeit

In den ersten 12 Monaten des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Unterkunftskosten in voller Höhe übernommen — unabhängig von der Angemessenheit. Nach Ablauf der Karenzzeit prüft das Jobcenter, ob die Kosten den örtlichen Richtwerten entsprechen.

Angemessenheitsprüfung

Was als "angemessen" gilt, legt jede Kommune selbst fest. Die Richtwerte orientieren sich an der Haushaltsgröße und dem lokalen Mietspiegel. Liegen deine Kosten darüber, fordert das Jobcenter dich auf, die Kosten zu senken — etwa durch einen Umzug in eine günstigere Wohnung.

Falls du nach Ablauf des Bürgergeld-Bezugs Wohngeld beantragen möchtest, lies unseren Guide zu den Wohngeld-Voraussetzungen.


Vermögensprüfung

Beim Bürgergeld gilt eine Vermögensfreigrenze, unterhalb derer dein Erspartes nicht angetastet wird.

Aktuelle Regelung (bis 30.06.2026)

Während der Karenzzeit (erste 12 Monate) liegt die Freigrenze bei 40.000 € für die erste Person und 15.000 € für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Nach der Karenzzeit sinkt sie auf 15.000 € pro Person (Regelung bis 30.06.2026 — ab Juli 2026 gilt das gestaffelte Schonvermögen, siehe unten).

Ab Juli 2026

Mit dem Wechsel zum Grundsicherungsgeld entfällt die großzügige Karenzzeit-Regelung beim Vermögen. Ab dem 01.07.2026 wird das Vermögen von Beginn an geprüft — mit einem altersgestaffelten Schonvermögen pro Person der Bedarfsgemeinschaft (13. SGB-II-Änderungsgesetz, BT-Drs. 21/3541):

AlterSchonvermögen je Person
bis 30 Jahre5.000 €
ab 31 Jahre10.000 €
ab 41 Jahre12.500 €
ab 51 Jahre20.000 €

Selbstgenutztes Wohneigentum in angemessener Größe bleibt weiterhin geschützt. Die Beträge folgen dem Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/3541); die finale Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt stand bei Redaktionsschluss noch aus.

Alle Reform-Details: Grundsicherung 2026 — was sich ab Juli ändert


Vom Bürgergeld zum "Grundsicherungsgeld" ab Juli 2026

Ab dem 01.07.2026 wird die Leistung offiziell in Grundsicherungsgeld umbenannt. Das System im SGB II heißt weiterhin "Grundsicherung für Arbeitsuchende"; in der öffentlichen Kommunikation ist oft von der "Neuen Grundsicherung" die Rede — gemeint ist dasselbe. Rechtsgrundlage ist das 13. Gesetz zur Änderung des SGB II (BT-Drs. 21/3541, vom Bundesrat am 27.03.2026 gebilligt). Neben dem neuen Namen bringt die Reform inhaltliche Änderungen:

  • Vermögensprüfung von Beginn an: Die einjährige Karenzzeit (40.000 € + 15.000 € je weitere Person) entfällt. Stattdessen gilt ab Tag 1 ein altersgestaffeltes Schonvermögen pro Person — 5.000 € bis 30, 10.000 € ab 31, 12.500 € ab 41 und 20.000 € ab 51 Jahren.
  • Gedeckelte Wohnkosten: Unangemessene Unterkunftskosten werden höchstens bis zum 1,5-Fachen der ortsüblichen Angemessenheitsgrenze übernommen.
  • Strengere Sanktionsregeln: Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse können zu Kürzungen von bis zu 30 % des Regelbedarfs führen; bei Arbeitsverweigerung entfällt der Regelbedarf weitgehend (die Wohnkosten laufen weiter). Wie viel bei 10, 20 oder 30 % konkret abgezogen wird, rechnet der Bürgergeld-Kürzungs-Rechner aus.
  • Regelsätze unverändert: Die Höhe der Regelbedarfe bleibt zunächst gleich (Nullrunde). Die nächste reguläre Anpassung erfolgt zum 01.01.2027.

Für bestehende Leistungsempfänger ändert sich der Zahlbetrag durch die Umbenennung allein nicht. Die verschärften Regeln gelten jedoch ab dem Stichtag für alle — auch für laufende Bewilligungen.

Eine ausführliche, paragrafengenaue Erklärung der Reform findest du auf unserer Seite Grundsicherung 2026 — was sich ab Juli ändert; deinen Anspruch berechnest du mit dem Grundsicherungs-Rechner. Weitere Details auch im Leitfaden zu den Bürgergeld-Voraussetzungen.


Jetzt deinen Anspruch berechnen

Mit dem Bürgergeld-Rechner auf rechner-hub.de ermittelst du in wenigen Schritten, wie hoch dein voraussichtlicher Anspruch auf Bürgergeld bzw. Neue Grundsicherung ausfällt. Der Rechner berücksichtigt Regelbedarf, Mehrbedarf, Freibeträge auf Einkommen und Kosten der Unterkunft.

Kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Datenspeicherung.

Zum Bürgergeld-Rechner

Beispielrechnungen für typische Haushalte

Wenn du nur kurz schauen willst, was in deiner Konstellation rauskommt:


Häufige Fragen zum Bürgergeld 2026

Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2026?
Der Regelsatz 2026 beträgt 563 € pro Monat für Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1). Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten je 506 €, Erwachsene unter 25 im Elternhaushalt 451 €. Kinder und Jugendliche bekommen je nach Alter zwischen 357 € (0–5 Jahre) und 471 € (14–17 Jahre).
Steigt das Bürgergeld 2026?
Nein. 2026 gibt es eine Nullrunde — der Regelsatz bleibt unverändert bei 563 €. Wegen der gesetzlichen Anpassungsformel aus Preis- und Lohnentwicklung ergibt sich erstmals keine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr.
Wie viel darf ich beim Bürgergeld dazuverdienen?
Die ersten 100 € bleiben komplett anrechnungsfrei (Grundfreibetrag). Von 100 bis 520 € darfst du 20 % behalten, von 520 bis 1.000 € weitere 30 %, von 1.000 bis 1.200 € noch 10 % (mit Kindern bis 1.500 €). Bei 800 € Hinzuverdienst bleibt so ein Freibetrag von 268 €.
Was ändert sich ab Juli 2026?
Ab Juli 2026 wird das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt (13. Gesetz zur Änderung des SGB II) — mit schärferen Regeln: ein altersgestaffeltes Schonvermögen (5.000 bis 20.000 € je Person) statt der Karenzzeit, auf das 1,5-Fache gedeckelte Wohnkosten und schärfere Sanktionen — 30 % Kürzung des Regelbedarfs, bei beharrlicher Arbeitsverweigerung bis zum vollständigen Wegfall (Miete läuft weiter).

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Quellen: