Steuerklassen 3/5: Reform-Status und Faktorverfahren
Status quo: Warum gibt es die Debatte um Steuerklassen 3/5?
Die Kombination der Steuerklassen III und V steht seit Jahren in der Kritik. Der Hauptgrund: In Steuerklasse V fällt ein überproportional hoher Lohnsteuerabzug an — und das trifft in der Praxis häufig Frauen. Dadurch sinkt das Nettoeinkommen des geringer verdienenden Partners deutlich, was viele davon abhält, überhaupt arbeiten zu gehen.
Die ehemalige Ampel-Koalition hatte die Abschaffung der Steuerklassen III/V im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Mit dem Bruch der Koalition Ende 2024 ist die Reform jedoch nicht umgesetzt worden. Ob die aktuelle Regierung das Vorhaben weiterverfolgt, ist derzeit offen.
Wichtig zu verstehen: Die Steuerklassenwahl ändert nicht die jährliche Steuerlast. Sie beeinflusst nur den monatlichen Lohnsteuerabzug. Über die Steuererklärung wird am Jahresende exakt abgerechnet. Trotzdem hat die Wahl erhebliche praktische Auswirkungen — dazu später mehr.
Steuerklassen 3/5 vs. 4/4: Der Unterschied
Bei der Steuerklassenwahl haben Ehepaare und eingetragene Lebenspartner drei Optionen:
- III/V: Der Besserverdienende erhält Steuerklasse III (niedriger Abzug), der andere Steuerklasse V (hoher Abzug). Vorteil: Mehr Netto für den Hauptverdiener. Nachteil: Hohe Abzuege beim Geringverdiener, oft Nachzahlung bei der Steuererklärung.
- IV/IV: Beide Partner werden gleich behandelt. Passend bei ähnlich hohen Einkommen. Selten Nachzahlungen.
- IV/IV mit Faktor: Das Faktorverfahren verteilt den Splittingvorteil fair auf beide Gehaelter — und dürfte III/V langfristig ersetzen.
Mehr zu den Grundlagen findest du in unseren Steuertipps für Ehepaare.
Faktorverfahren erklärt: So funktioniert IV/IV mit Faktor
Beim Faktorverfahren nach 39f EStG berechnet das Finanzamt einen individuellen Faktor zwischen 0 und 1. Dieser Faktor verteilt den Splittingvorteil bereits unterjaehrig auf beide Gehaelter — proportional zum jeweiligen Einkommen.
Beispiel bei 60.000 EUR / 30.000 EUR Brutto:
- Das Finanzamt berechnet die voraussichtliche Einkommensteuer nach dem Splittingtarif für das Gesamteinkommen (90.000 EUR).
- Es berechnet die Summe der Lohnsteuer, die beide in Steuerklasse IV zahlen wuerden.
- Der Faktor ergibt sich aus: Splittingsteuer geteilt durch Summe der Lohnsteuer IV/IV.
- Beide Partner zahlen ihre Steuerklasse-IV-Lohnsteuer multipliziert mit diesem Faktor.
Das Ergebnis: Jeder Partner profitiert anteilig vom Splittingvorteil. Es gibt kaum Nachzahlungen oder Erstattungen am Jahresende.
Du kannst das Faktorverfahren beim Finanzamt beantragen — ein Steuerklassenwechsel ist jederzeit möglich.
Welche Kombination lohnt sich?
Bei aehnlichen Einkommen ist IV/IV die einfachste Wahl. Bei deutlichem Gehaltsunterschied (ab ca. 60:40) bringt III/V mehr monatliches Haushaltsnetto — aber das Faktorverfahren liefert fast dasselbe Ergebnis und verteilt es gerechter.
Einen ausfuehrlichen Netto-Vergleich mit konkreten Rechenbeispielen für verschiedene Einkommenssplits findest du in unserem Steuerklasse 3/5 vs. 4/4: Netto-Vergleich 2026.
Auswirkung auf Lohnersatzleistungen
Hier liegt der oft unterschaetzte Knackpunkt: Elterngeld, Kurzarbeitergeld (KUG) und Arbeitslosengeld I werden auf Basis des Nettoeinkommens berechnet. Wer in Steuerklasse V steckt, hat ein niedrigeres Netto — und bekommt deshalb deutlich weniger Lohnersatzleistungen.
Das betrifft vor allem Mütter, die häufig in Steuerklasse V sind und vor der Geburt in eine guenstigere Steuerklasse wechseln könnten. Beim Elterngeld kann der Unterschied mehrere hundert Euro pro Monat ausmachen.
Wichtig: Ein Steuerklassenwechsel muss für das Elterngeld mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes wirksam sein. Plane also frühzeitig — alle Details findest du unter Steuerklasse wechseln.
Auch beim Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld gilt: Steuerklasse IV oder IV mit Faktor führt zu höheren Leistungen als Steuerklasse V.
Fazit
Ob III/V abgeschafft wird oder nicht — das Faktorverfahren ist schon heute die bessere Wahl für die meisten Paare. Du bekommst den Splittingvorteil monatlich aufs Konto, ohne die unfaire Verteilung von Klasse V. Und falls Elterngeld oder Krankengeld mal relevant werden, stehst du damit deutlich besser da.
Pruefe deine aktuelle Steuerklasse mit unserem Steuerklassen-Rechner und berechne dein Netto mit dem Brutto-Netto-Rechner. Einen ausfuehrlichen Netto-Vergleich mit konkreten Zahlen findest du in unserem Steuerklasse 3/5 vs. 4/4 Vergleich.
Quellen:
- Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) — Steuerklassen für Ehepaare
- Haufe — Faktorverfahren — Steuerklassenkombinationen
- § 39f EStG — Faktorverfahren anstelle der Steuerklassenkombination III/V