Arbeitslosengeld 1 berechnen
Wie viel ALG 1 bekommst du pro Monat — und wie lange? Nach §§ 147-153 SGB III für 2026.
Berechnungsgrundlage: §§ 136-155 SGB III, BMF PAP 2026 | Stand: April 2026
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Warum dieser Rechner genauer rechnet
- Die Lohnsteuer im pauschalierten Nettoentgelt rechnen wir exakt nach dem amtlichen BMF-Programmablaufplan 2026 — für deine Steuerklasse, mit Soli und optionaler Kirchensteuer, nicht als grober Netto-Schätzwert.
- Das Bemessungsentgelt wird korrekt auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (8.450 €/Monat 2026) gedeckelt.
- Bezugsdauer von 6 bis 24 Monaten inklusive der Altersstufen 50/55/58 nach § 147 Abs. 2 SGB III — wir zeigen nicht nur den Monatsbetrag, sondern auch deinen Gesamtanspruch.
- Gesetzliche Pauschalen wie die 20 %-Sozialversicherungspauschale (§ 153 SGB III) setzen wir genau so an, wie es das Gesetz vorgibt.
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ALG 1 — wie berechnet sich das?
Das Arbeitslosengeld 1 beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts. Mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind erhöht sich der Leistungssatz auf 67 % (§ 149 SGB III).
Bemessungsentgelt: Dein durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 €/Monat (2026). Davon werden pauschal 20 % SV, die Lohnsteuer und der Soli abgezogen — das Ergebnis ist das Leistungsentgelt.
Bezugsdauer: Zwischen 6 und 24 Monaten, abhängig von Alter und Versicherungsmonaten der letzten 5 Jahre (§ 147 Abs. 2 SGB III). Ab 58 Jahren und 48 Versicherungsmonaten bekommst du 24 Monate ALG 1.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 142 SGB III — Anwartschaftszeit (12 Monate)
- § 143 SGB III — Rahmenfrist (30 Monate)
- § 147 SGB III — Bezugsdauer
- § 149 SGB III — Leistungssatz
- § 150 SGB III — Bemessungsentgelt
- § 153 SGB III — Leistungsentgelt
- § 159 SGB III — Sperrzeit
- Bundesagentur für Arbeit — Offizielle Informationen
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: April 2026.
Beispiel: ALG 1 bei 3.000 € brutto — Schritt für Schritt
Nehmen wir an, du hast zuletzt 3.000 € brutto im Monat verdient, bist 30 Jahre alt, hast in den letzten fünf Jahren 24 Monate eingezahlt, Steuerklasse 1, kein Kind. So rechnet die Bundesagentur:
- 1. Bemessungsentgelt — 3.000 € × 12 ÷ 365 Tage, unter der BBG von 8.450 € (§ 150)98,63 €/Tag
- 2. − Abzüge — 20 % SV-Pauschale (19,73 €), Lohnsteuer (9,64 €), Soli (0 €) nach § 153− 29,37 €/Tag
- = Leistungsentgelt69,26 €/Tag
- 3. × 60 % Leistungssatz — ohne Kind (§ 149)41,56 €/Tag
- = ALG 1 pro Monat — 41,56 € × 301.246,80 €
- 4. × 12 Monate Bezugsdauer — 24 Versicherungsmonate, unter 50 Jahre (§ 147)14.961,60 € gesamt
Mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind steigt der Leistungssatz auf 67 % — dann sind es 1.389,00 €/Monat und 16.668,00 € über zwölf Monate. Deinen exakten Betrag mit deiner Steuerklasse und deinem Bundesland rechnest du oben aus.
Bezugsdauer-Tabelle: Wie lange gibt es ALG 1?
Die Anspruchsdauer hängt von deinen Versicherungsmonaten (innerhalb der auf 5 Jahre erweiterten Rahmenfrist) und deinem Alter ab (§ 147 Abs. 2 SGB III). Die Altersgrenzen zählen ab Vollendung des Lebensjahres.
| Versicherungsmonate | ab Alter | Anspruchsdauer |
|---|---|---|
| 12 Monate | — | 6 Monate |
| 16 Monate | — | 8 Monate |
| 20 Monate | — | 10 Monate |
| 24 Monate | — | 12 Monate |
| 30 Monate | 50 Jahre | 15 Monate |
| 36 Monate | 55 Jahre | 18 Monate |
| 48 Monate | 58 Jahre | 24 Monate |
So viel ALG 1 gibt es je Bruttogehalt
Beispielwerte für Steuerklasse 1, ohne Kirchensteuer, pro Monat. Mit mindestens einem Kind gilt der erhöhte Satz von 67 %. Dein genauer Betrag hängt von Steuerklasse und Bundesland ab — rechne ihn oben exakt aus.
| Bruttogehalt/Monat | ALG 1 (60 %, ohne Kind) | ALG 1 (67 %, mit Kind) |
|---|---|---|
| 2.000 € | 895,50 € | 998,10 € |
| 2.500 € | 1.073,70 € | 1.196,70 € |
| 3.000 € | 1.248,00 € | 1.390,50 € |
| 3.500 € | 1.419,00 € | 1.580,40 € |
| 4.500 € | 1.748,40 € | 1.946,40 € |
Bei 12 Versicherungsmonaten beträgt die Bezugsdauer 6 Monate, bei 24 Monaten 12 Monate (siehe Tabelle oben).
Habe ich überhaupt Anspruch?
Anwartschaft prüfen: Reichen deine Versicherungsmonate? 12 in 30 Monaten Rahmenfrist (§ 142, § 143 SGB III).
→ Zum Anspruch-CheckerSelbst gekündigt? Sperrzeit-Risiko
12, 6 oder 3 Wochen Sperrzeit plus Kürzung der Bezugsdauer um mind. ein Viertel (§ 159, § 148 SGB III).
→ Zum Sperrzeit-RechnerDie Rechtsgrundlagen: §§ 136–159 SGB III
Das Arbeitslosengeld steht im Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Diese Normen tragen Anspruch, Höhe und Dauer, jede unten direkt zum Gesetzestext verlinkt.
Anspruch dem Grunde nach: §§ 137, 142, 143
Anspruch hat, wer arbeitslos ist, sich arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt hat (§ 137 Abs. 1). Die Anwartschaft verlangt „mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis" (§ 142 Abs. 1), und zwar innerhalb der Rahmenfrist von „30 Monate[n]" vor Anspruchsbeginn (§ 143 Abs. 1). Arbeitslos ist nur, wessen Nebentätigkeit „weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst" (§ 138 Abs. 3).
Leistungshöhe: §§ 149, 151, 153
Der Leistungssatz beträgt „67 Prozent (erhöhter Leistungssatz)" mit mindestens einem Kind und „für die übrigen Arbeitslosen 60 Prozent" (§ 149). Bezugsgröße ist das „durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt" (Bemessungsentgelt, § 151 Abs. 1). Davon zieht das Gesetz pauschale Abzüge ab: „Leistungsentgelt ist das um pauschalierte Abzüge verminderte Bemessungsentgelt" (§ 153 Abs. 1 Satz 1), darunter „eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 20 Prozent des Bemessungsentgelts" (Satz 2 Nr. 1), dazu Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag.
Anspruchsdauer: § 147
Die Dauer richtet sich nach den Versicherungspflichtverhältnissen und dem Lebensalter (§ 147 Abs. 1). Die genaue Staffel von 6 bis 24 Monaten steht in Abs. 2 und in der Bezugsdauer-Tabelle oben.
Ruhen und Sperrzeit: §§ 158, 159
Wer sich „versicherungswidrig verhalten [hat], ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben", für den „ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit" (§ 159 Abs. 1). Bei Arbeitsaufgabe gilt: „Die Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe beträgt zwölf Wochen" (Abs. 3). Unabhängig davon ruht der Anspruch, wenn du bei einer Abfindung die ordentliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers nicht eingehalten hast (§ 158 Abs. 1). Steuerlich ist das ALG I steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen (§ 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG).
Was die Sozialgerichte entschieden haben
BSG, Urteil vom 24. September 2024, B 11 AL 7/23 R
Ändert sich die Wochenarbeitszeit und ist das Bemessungsentgelt aus einem früheren ALG-Bezug neu festzusetzen, sind die nach dem Verhältnis der Arbeitszeiten umgerechneten Bemessungsentgelte zu vergleichen. Maßgebend ist das höhere (Bestandsschutz, § 151 SGB III).
BSG, Urteil vom 25. Mai 2022, B 11 AL 8/21 R
Der Bestandsschutz eines früheren, höheren Bemessungsentgelts (§ 151 Abs. 4 SGB III) setzt voraus, dass du im maßgeblichen Zwei-Jahres-Zeitraum tatsächlich mindestens einen Tag arbeitslos warst und ALG bezogen hast. Ein bloß ruhender Alt-Anspruch genügt nicht.
BSG, Urteil vom 27. Juni 2019, B 11 AL 17/18 R
Eine auf sechs Wochen erhöhte zweite Sperrzeit setzt voraus, dass über die erste Sperrzeit bereits ein Bescheid ergangen ist. Ohne wirksame vorherige Feststellung ist die verlängerte Sperrzeit rechtswidrig (§ 159 SGB III).
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 2026?
Das ALG 1 beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt) – mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind 67 % (§ 149 SGB III). Vom Bemessungsentgelt werden dafür pauschal 20 % Sozialversicherung, die Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse und der Solidaritätszuschlag abgezogen (§ 153 SGB III).
Wie lange bekomme ich ALG 1?
Die Bezugsdauer richtet sich nach § 147 Abs. 2 SGB III: mindestens 6 Monate bei 12 Versicherungsmonaten, bis zu 24 Monate ab 58 Jahren und 48 Versicherungsmonaten. Gezählt werden die Versicherungsmonate innerhalb der auf 5 Jahre erweiterten Rahmenfrist. Die genaue Staffel steht in der Bezugsdauer-Tabelle unten.
Brauche ich eine Anwartschaftszeit?
Ja. Du musst innerhalb der Rahmenfrist von 30 Monaten (2,5 Jahren) mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein (§ 142, § 143 SGB III). Ohne diese Anwartschaftszeit besteht kein Anspruch auf ALG 1. Die 5-Jahres-Frist gilt nur für die Berechnung der Bezugsdauer, nicht für den Anspruch dem Grunde nach.
Bekomme ich bei Eigenkündigung eine Sperrzeit?
Wenn du selbst kündigst oder einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund unterschreibst, verhängt die Agentur in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen (§ 159 SGB III). In dieser Zeit ruht der Anspruch, und die Gesamtanspruchsdauer mindert sich bei einer 12-Wochen-Sperrzeit um mindestens ein Viertel (§ 148 SGB III). Mit nachweisbarem wichtigen Grund entfällt die Sperrzeit.
Wird eine Abfindung auf das ALG 1 angerechnet?
Nein, eine Abfindung wird grundsätzlich nicht auf das ALG 1 angerechnet und kürzt es nicht. Wird das Arbeitsverhältnis aber vorzeitig gegen Abfindung beendet, ohne die ordentliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers einzuhalten, kann der Anspruch für eine Zeit ruhen (§ 158 SGB III). Eine Eigenkündigung oder ein Aufhebungsvertrag kann zusätzlich eine Sperrzeit auslösen.
Darf ich neben dem ALG 1 dazuverdienen?
Ja. Bis zu 165 € im Monat bleiben anrechnungsfrei (§ 155 SGB III); was darüber liegt, wird vom ALG 1 abgezogen. Die Nebentätigkeit muss aber weniger als 15 Stunden pro Woche umfassen — ab 15 Wochenstunden giltst du nicht mehr als arbeitslos (§ 138 SGB III) und der Anspruch entfällt.
Muss ich das Arbeitslosengeld versteuern?
Das ALG 1 selbst ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG): Es erhöht den Steuersatz auf dein übriges zu versteuerndes Einkommen und kann in der Steuererklärung zu einer Nachzahlung führen.
Bin ich während des ALG-1-Bezugs versichert?
Ja. Wer ALG 1 bezieht, ist in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung pflichtversichert (§ 5 SGB V, § 3 SGB VI). Die Beiträge trägt die Bundesagentur für Arbeit — vom ausgezahlten ALG werden sie dir nicht abgezogen.
Wann muss ich mich arbeitslos melden?
Arbeitslos melden musst du dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit — entweder elektronisch im Fachportal der Bundesagentur oder persönlich bei deiner Agentur für Arbeit (§ 141 SGB III). Arbeitsuchend musst du dich schon früher melden: spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis (§ 38 SGB III) — sonst droht eine Sperrzeit.
Was zählt als Versicherungsmonat?
Zählbar sind Monate versicherungspflichtiger Beschäftigung. Auch Zeiten mit Bezug von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld, die Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren oder die nicht erwerbsmäßige Pflege einer pflegebedürftigen Person (ab Pflegegrad 2) können als Versicherungspflichtverhältnis zählen (§ 26 SGB III).
ALG 1 ausführlich erklärt
Anspruch nach 12 Versicherungsmonaten, Bezugsdauer nach Alter, Leistungssatz 60 % bzw. 67 % mit Kind, Sperrzeit bei Eigenkündigung — der vollständige Ratgeber zum Arbeitslosengeld 1.
→ Zum RatgeberGlossar: die wichtigsten Begriffe
- Anwartschaftszeit:
- mindestens 12 Monate Pflichtversicherung innerhalb der Rahmenfrist (§ 142 Abs. 1 SGB III).
- Rahmenfrist:
- 30-Monats-Rückblick vor Anspruchsentstehung, in dem die Anwartschaftsmonate liegen müssen (§ 143 Abs. 1).
- Verfügbarkeit:
- Zurverfügungstehen für die Vermittlung der Agentur (§ 138 Abs. 1 Nr. 3).
- Bemessungsentgelt:
- durchschnittliches beitragspflichtiges Tagesentgelt im Bemessungszeitraum (§ 151 Abs. 1).
- Leistungsentgelt:
- Bemessungsentgelt minus 20 % SV-Pauschale, Lohnsteuer und Soli (§ 153 Abs. 1).
- Leistungssatz:
- 67 % mit Kind, sonst 60 % des Leistungsentgelts (§ 149).
- Sperrzeit:
- Ruhen des Anspruchs bei versicherungswidrigem Verhalten ohne wichtigen Grund, bei Arbeitsaufgabe 12 Wochen (§ 159).
- Ruhen bei Entlassungsentschädigung:
- Anspruch ruht, wenn bei einer Abfindung die Arbeitgeber-Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde (§ 158).
- Progressionsvorbehalt:
- ALG I ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen (§ 32b EStG).
Stand & Rechtsprechung
Stand 2026: Leistungssätze 60 % / 67 % (§ 149) und die 20 %-Sozialversicherungspauschale (§ 153) gelten unverändert; die Lohnsteuer im pauschalierten Nettoentgelt rechnet der Rechner nach dem BMF-Programmablaufplan 2026. Das Bemessungsentgelt ist auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gedeckelt (8.450 €/Monat 2026).
Rechtsprechung & Rechtsgrundlagen
- § 147 SGB III — Anspruchsdauer (6–24 Monate)
- § 149 SGB III — Leistungssatz 60/67 %
- § 151 SGB III — Bemessungsentgelt
- § 153 SGB III — Leistungsentgelt, 20 % SV-Pauschale
- § 159 SGB III — Sperrzeit
- BSG, 24.09.2024, B 11 AL 7/23 R — Bemessungsentgelt bei geänderter Arbeitszeit
- BSG, 25.05.2022, B 11 AL 8/21 R — Bestandsschutz setzt tatsächlichen ALG-Bezug voraus
- BSG, 27.06.2019, B 11 AL 17/18 R — erhöhte Sperrzeit nur nach Bescheid
Vereinfachte Berechnung. Keine Rechtsberatung.
Geprüft und aktualisiert von Thomas Hakenes (Softwareentwickler, kein Rechtsanwalt), Stand: 15. Juli 2026. Alle Beträge stammen aus der getesteten Rechen-Engine dieser Seite.
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