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GEZ-Befreiung beantragen 2026

Voraussetzungen und Ablauf

1. Wer kann sich befreien lassen?

Eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag (§ 4 Abs. 1 RBStV) ist möglich, wenn Sie bestimmte Sozialleistungen beziehen. Voraussetzung ist jeweils ein gültiger Bewilligungsbescheid der zuständigen Behörde.

Befreiungsgründe im Überblick

  • Bürgergeld (SGB II) — ehemals Hartz IV / Arbeitslosengeld II
  • Sozialhilfe (SGB XII) — Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41–46 SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • BAföG — Bundesausbildungsförderung (Vollförderung)
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach SGB III
  • Blindenhilfe nach § 72 SGB XII

Für jede dieser Leistungen müssen Sie den aktuellen Bewilligungsbescheid als Nachweis einreichen. Die Befreiung gilt nur für den Zeitraum, in dem der Bescheid gültig ist — läuft er aus, endet auch die Befreiung automatisch.

Tipp: Auch wenn Sie knapp über den Einkommensgrenzen liegen, können Sie unter Umständen einen Härtefallantrag stellen, sofern die Beitragszahlung eine besondere Härte darstellen würde.

2. Ermäßigung bei Schwerbehinderung

Neben der vollständigen Befreiung gibt es eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags. Anspruch haben Menschen mit Schwerbehinderung, deren Ausweis das Merkzeichen RF (Rundfunkgebührenbefreiung) enthält.

Der ermäßigte Beitrag beträgt 6,12 € statt 18,36 € pro Monat. Das Merkzeichen RF wird vergeben, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen GdB mindestens 80 + weitere Voraussetzungen) oder eine ausgeprägte Seh- oder Hörbehinderung vorliegt.

Taubblinde Menschen sind vollständig vom Rundfunkbeitrag befreit — sie zahlen 0,00 €. Voraussetzung ist das Merkzeichen TBl im Schwerbehindertenausweis.

Nachweis für die Ermäßigung

Reichen Sie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) mit dem sichtbaren Merkzeichen RF ein. Alternativ genügt der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes. Die Ermäßigung gilt ab dem Monat der Antragstellung.

3. Antrag stellen — Schritt für Schritt

Den Befreiungsantrag können Sie bequem online auf rundfunkbeitrag.de stellen oder das Formular ausdrucken und per Post senden. In beiden Fällen müssen Sie Ihren aktuellen Bewilligungsbescheid als Nachweis beifügen.

Ablauf in 4 Schritten

  • Schritt 1: Antragsformular auf rundfunkbeitrag.de ausfüllen oder herunterladen
  • Schritt 2: Aktuellen Bewilligungsbescheid als Kopie beifügen (Scan oder Foto reicht online)
  • Schritt 3: Antrag absenden — online oder per Post an den Beitragsservice
  • Schritt 4: Bearbeitungsdauer ca. 4–6 Wochen. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Gut zu wissen: Die Befreiung kann bis zu 3 Jahre rückwirkend beantragt werden, sofern Sie im gesamten Zeitraum anspruchsberechtigt waren und den entsprechenden Bewilligungsbescheid vorlegen können. Bereits gezahlte Beiträge werden dann erstattet.

Während der Bearbeitung müssen Sie den Beitrag weiterhin zahlen. Wird der Antrag bewilligt, erhalten Sie eine Rückerstattung für den überzahlten Zeitraum.

4. Häufige Fehler beim Antrag

Der häufigste Fehler: Der Bewilligungsbescheid läuft aus, ohne dass ein neuer Befreiungsantrag gestellt wird. In diesem Fall wird automatisch der volle Beitrag von 18,36 €/Monat fällig — rückwirkend ab dem Ablaufdatum. Tragen Sie sich daher rechtzeitig eine Erinnerung ein.

In einer Wohngemeinschaft (WG) gilt: Pro Wohnung wird der Beitrag nur einmal fällig. Allerdings müssen sich alle Bewohner beim Beitragsservice anmelden. Nur einer zahlt, aber die anderen müssen als Mitbewohner registriert sein. Ist der zahlende Bewohner befreit, profitiert die gesamte Wohnung — aber nur, wenn die Befreiung korrekt gemeldet ist.

Wer den Beitrag nicht zahlt und keinen Befreiungsantrag stellt, erhält zunächst Mahnungen. Danach folgt ein Festsetzungsbescheid mit Säumniszuschlag. Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel — der Beitragsservice kann damit ohne Gerichtsverfahren eine Zwangsvollstreckung einleiten, inklusive Konto- und Lohnpfändung.

Checkliste: Fehler vermeiden

  • Ablaufdatum des Bewilligungsbescheids notieren und rechtzeitig Verlängerung beantragen
  • Alle Mitbewohner in der WG beim Beitragsservice registrieren
  • Adressänderungen und Umzüge innerhalb von 4 Wochen melden
  • Mahnungen niemals ignorieren — lieber Befreiung oder Ratenzahlung beantragen

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