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Bürgergeld 2026

Voraussetzungen, Regelsätze & Neue Grundsicherung

1. Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Bürgergeld (ab Juli 2026: Neue Grundsicherung) erhalten erwerbsfähige Personen zwischen 15 und dem Rentenalter, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Auch Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft (Partner, minderjährige Kinder) erhalten Leistungen.

Kein Anspruch bei

  • Ausreichendem Einkommen oder Vermögen über dem Freibetrag
  • Bezug von Sozialhilfe (SGB XII) — nicht gleichzeitig möglich
  • Nicht erwerbsfähig (weniger als 3 Stunden/Tag arbeitsfähig)

2. Regelsätze 2026

Die Regelbedarfsstufen sind 2026 unverändert (Besitzschutzregelung — eine rechnerische Senkung wurde verhindert):

StufePersonengruppeRegelsatz
1Alleinstehende / Alleinerziehende563 €
2Partner (je Person)506 €
3Erwachsene 18–24 bei Eltern471 €
4Jugendliche 14–17471 €
5Kinder 6–13390 €
6Kinder 0–5357 €

3. Mehrbedarf (§ 21 SGB II)

Zusätzlich zum Regelsatz gibt es in besonderen Lebenslagen einen Mehrbedarf:

  • Schwangerschaft: 17 % des Regelbedarfs Stufe 1 = 95,71 €
  • Alleinerziehend: 36 % bei 1–2 Kindern (202,68 €), ab 3 Kindern 12 % pro Kind, max. 60 %
  • Schwerbehinderung (Merkzeichen G): 35 % = 197,05 €

4. Freibeträge auf Erwerbseinkommen

Wer arbeitet, darf einen Teil des Einkommens behalten (§ 11b SGB II):

  • 100 € Grundfreibetrag (Erwerbstätigenpauschale)
  • 20 % auf den Betrag zwischen 100 und 520 €
  • 30 % auf den Betrag zwischen 520 und 1.000 € (mit Kind: bis 1.200 €)

Rechenbeispiel: 800 € Netto

  • Grundfreibetrag: 100 €
  • 20 % auf 100–520 € (420 €): 84 €
  • 30 % auf 520–800 € (280 €): 84 €
  • Freibetrag gesamt: 268 € → anrechenbar: 532 €

5. Kosten der Unterkunft (KdU)

Neben dem Regelsatz übernimmt das Jobcenter die Wohnkosten: Kaltmiete, kalte Nebenkosten und Heizkosten. Im ersten Jahr (Karenzzeit) werden die tatsächlichen Kosten übernommen — unabhängig von der Angemessenheit.

Nach der Karenzzeit gilt die kommunale Angemessenheitsgrenze. Ist die Miete zu hoch, fordert das Jobcenter zur Kostensenkung auf (z.B. Umzug oder Untervermietung).

6. Neue Grundsicherung ab Juli 2026

Ab dem 01.07.2026 wird Bürgergeld in „Neue Grundsicherung“ umbenannt. Die wichtigsten Änderungen:

  • Regelsätze: Bleiben unverändert (563 / 506 / 471 / 390 / 357 €)
  • Vermögen: Freibetrag sinkt auf 15.000 € pro Person (vorher höher in der Karenzzeit)
  • Karenzzeit: Entfällt — Angemessenheitsprüfung ab Tag 1
  • Sanktionen: Verschärft, schnellere Kürzungen bei Pflichtverletzungen

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