Der Übergangsbereich: 603,01 bis 2.000 Euro
Über 603 € bist du kein Minijobber mehr. Ab dem ersten Cent darüber wärst du normal sozialversicherungspflichtig — und würdest schlagartig rund 215 € Arbeitnehmeranteil zahlen. Damit dieser Sprung nicht zum Anreiz wird, den Job gar nicht erst anzunehmen, gibt es zwischen 603,01 € und 2.000 € den Übergangsbereich (früher: Gleitzone, umgangssprachlich: Midijob). Dein Anteil steigt dort gleitend, nicht als Stufe.
Maßgeblich ist dabei dein regelmäßiges Monatsentgelt. Das ist das geplante Jahresbrutto inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld, geteilt durch zwölf. Schwankt dein Gehalt (Schichtdienst, Provisionen), schaust du trotzdem auf den Jahresschnitt. Rutscht er in einem einzigen Monat über 2.000 €, wird für diesen Monat normal gerechnet — den Rest des Jahres bleibst du Midijobber.
Der Faktor F: 0,6619 für 2026
Der Gesetzgeber wollte, dass dein Anteil an der Untergrenze so läuft, als müsstest du nur auf 28 % Gesamt-SV zahlen. Der tatsächliche Satz 2026 liegt aber bei 42,30 % (KV + PV + RV + AV plus Zusatzbeitrag, AN + AG summiert). Daraus fällt der Faktor F: 28 geteilt durch 42,30 ergibt 0,6619. Den Wert legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jedes Jahr neu fest und veröffentlicht ihn im Bundesanzeiger.
Aus F werden zwei Formeln abgeleitet:
- Eine für die beitragspflichtige Einnahme Gesamt — damit wird der Gesamtbeitrag (AN + AG) berechnet.
- Eine für die beitragspflichtige Einnahme Arbeitnehmer — damit wird nur dein Anteil gerechnet. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin auf dein volles Brutto.
Selber ausrechnen musst du das nicht. Der Rechner legt dir beide Zwischenwerte unter dem Ergebnis offen — falls du es gegenchecken willst.
Ein konkretes Beispiel: 1.000 Euro Brutto
Angenommen, du verdienst 1.000 € im Monat, Steuerklasse I, Berlin, kinderlos, über 23. Die Rechnung:
- Beitragspflichtige Einnahme Gesamt: 854,06 €
- Beitragspflichtige Einnahme AN-Anteil: 568,36 €
- Deine gesamten SV-Beiträge: ca. 125,33 €
- Lohnsteuer in StKl I: 0 € (unter Grundfreibetrag)
- Netto: 874,67 €
Ohne Übergangsbereich wären die gleichen 1.000 € knapp 215 € Arbeitnehmer-SV — du sparst also etwa 92 € im Monat. Bei 1.100 über 90 €, bei 1.500 noch ca. 47, bei 1.900 nur noch 9. Je näher du an 2.000 € kommst, desto kleiner wird die Vergünstigung — an der Obergrenze ist sie null.
Die Rente: Du zahlst weniger, bekommst aber volle Punkte
Ein Detail, das häufig falsch verstanden wird: Dein RV-Anteil ist im Übergangsbereich niedriger, aber deine Entgeltpunkte werden trotzdem auf das volle Brutto berechnet. Du verlierst keinen Cent Rentenanwartschaft dadurch, dass du im Midijob bist. Den Differenzbetrag schießt die Versichertengemeinschaft drauf — wer in § 163 Abs. 10 SGB VI nachliest, sieht das System dahinter.
Lohnsteuer läuft normal
Die SV-Vergünstigung ist der einzige Midijob-Bonus. Im Steuerrecht gelten die ganz normalen Regeln: Die Lohnsteuer wird auf dein volles Brutto berechnet, nach dem Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026. In Steuerklasse I bleibst du bis rund 1.029 €/Monat unterm Grundfreibetrag, bezahlst also null Lohnsteuer. Darüber kommt Bewegung rein. Wer in Klasse V oder VI landet (Zweitjob oder ungünstige Ehepartnerverteilung), zahlt Lohnsteuer ab dem ersten Euro.
Wer nicht in den Übergangsbereich fällt
Bei Auszubildenden, Praktikant:innen und Dual Studierenden rechnet der Arbeitgeber die Beiträge vom vollen Brutto, auch wenn das Entgelt im Midijob-Korridor liegt. Dasselbe gilt für FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst und Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Ein weiterer Sonderfall: Wenn dein reguläres Gehalt über 2.000 € liegt und nur durch Kurzarbeit in den Korridor fällt, zählt das auch nicht.
Mehrere Jobs? Rechnest du zusammen
Bei zwei versicherungspflichtigen Beschäftigungen addierst du die Entgelte. Liegt die Summe über 2.000 €, bist du mit beiden Jobs aus dem Übergangsbereich draußen — auch wenn jeder einzelne Job drunter liegt. Ein zusätzlicher reiner Minijob zählt für diese Prüfung nicht mit.