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Midijob 2026: So funktioniert der Übergangsbereich

Reduzierte Sozialabgaben, voller Schutz, volle Rentenpunkte — und eine Formel, die auf den ersten Blick wirkt wie ein Druckfehler.

Der Übergangsbereich: 603,01 bis 2.000 Euro

Über 603 € bist du kein Minijobber mehr. Ab dem ersten Cent darüber wärst du normal sozialversicherungspflichtig — und würdest schlagartig rund 215 € Arbeitnehmeranteil zahlen. Damit dieser Sprung nicht zum Anreiz wird, den Job gar nicht erst anzunehmen, gibt es zwischen 603,01 € und 2.000 € den Übergangsbereich (früher: Gleitzone, umgangssprachlich: Midijob). Dein Anteil steigt dort gleitend, nicht als Stufe.

Maßgeblich ist dabei dein regelmäßiges Monatsentgelt. Das ist das geplante Jahresbrutto inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld, geteilt durch zwölf. Schwankt dein Gehalt (Schichtdienst, Provisionen), schaust du trotzdem auf den Jahresschnitt. Rutscht er in einem einzigen Monat über 2.000 €, wird für diesen Monat normal gerechnet — den Rest des Jahres bleibst du Midijobber.

Der Faktor F: 0,6619 für 2026

Der Gesetzgeber wollte, dass dein Anteil an der Untergrenze so läuft, als müsstest du nur auf 28 % Gesamt-SV zahlen. Der tatsächliche Satz 2026 liegt aber bei 42,30 % (KV + PV + RV + AV plus Zusatzbeitrag, AN + AG summiert). Daraus fällt der Faktor F: 28 geteilt durch 42,30 ergibt 0,6619. Den Wert legt das Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales jedes Jahr neu fest und veröffentlicht ihn im Bundesanzeiger.

Aus F werden zwei Formeln abgeleitet:

  • Eine für die beitragspflichtige Einnahme Gesamt — damit wird der Gesamtbeitrag (AN + AG) berechnet.
  • Eine für die beitragspflichtige Einnahme Arbeitnehmer — damit wird nur dein Anteil gerechnet. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin auf dein volles Brutto.

Selber ausrechnen musst du das nicht. Der Rechner legt dir beide Zwischenwerte unter dem Ergebnis offen — falls du es gegenchecken willst.

Ein konkretes Beispiel: 1.000 Euro Brutto

Angenommen, du verdienst 1.000 € im Monat, Steuerklasse I, Berlin, kinderlos, über 23. Die Rechnung:

  • Beitragspflichtige Einnahme Gesamt: 854,06 €
  • Beitragspflichtige Einnahme AN-Anteil: 568,36 €
  • Deine gesamten SV-Beiträge: ca. 125,33 €
  • Lohnsteuer in StKl I: 0 € (unter Grundfreibetrag)
  • Netto: 874,67 €

Ohne Übergangsbereich wären die gleichen 1.000 € knapp 215 € Arbeitnehmer-SV — du sparst also etwa 92 € im Monat. Bei 1.100 über 90 €, bei 1.500 noch ca. 47, bei 1.900 nur noch 9. Je näher du an 2.000 € kommst, desto kleiner wird die Vergünstigung — an der Obergrenze ist sie null.

Die Rente: Du zahlst weniger, bekommst aber volle Punkte

Ein Detail, das häufig falsch verstanden wird: Dein RV-Anteil ist im Übergangs­bereich niedriger, aber deine Entgeltpunkte werden trotzdem auf das volle Brutto berechnet. Du verlierst keinen Cent Rentenanwartschaft dadurch, dass du im Midijob bist. Den Differenzbetrag schießt die Versicherten­gemeinschaft drauf — wer in § 163 Abs. 10 SGB VI nachliest, sieht das System dahinter.

Lohnsteuer läuft normal

Die SV-Vergünstigung ist der einzige Midijob-Bonus. Im Steuerrecht gelten die ganz normalen Regeln: Die Lohnsteuer wird auf dein volles Brutto berechnet, nach dem Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026. In Steuerklasse I bleibst du bis rund 1.029 €/Monat unterm Grundfreibetrag, bezahlst also null Lohnsteuer. Darüber kommt Bewegung rein. Wer in Klasse V oder VI landet (Zweitjob oder ungünstige Ehe­partnerverteilung), zahlt Lohnsteuer ab dem ersten Euro.

Wer nicht in den Übergangsbereich fällt

Bei Auszubildenden, Praktikant:innen und Dual Studierenden rechnet der Arbeitgeber die Beiträge vom vollen Brutto, auch wenn das Entgelt im Midijob-Korridor liegt. Dasselbe gilt für FSJ, FÖJ, Bundes­freiwilligen­dienst und Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Ein weiterer Sonderfall: Wenn dein reguläres Gehalt über 2.000 € liegt und nur durch Kurzarbeit in den Korridor fällt, zählt das auch nicht.

Mehrere Jobs? Rechnest du zusammen

Bei zwei versicherungs­pflichtigen Beschäftigungen addierst du die Entgelte. Liegt die Summe über 2.000 €, bist du mit beiden Jobs aus dem Übergangs­bereich draußen — auch wenn jeder einzelne Job drunter liegt. Ein zusätzlicher reiner Minijob zählt für diese Prüfung nicht mit.

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