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Steuerklasse 3/5 oder 4/4 — was lohnt sich?

Stand: April 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr

Nach der Hochzeit stellt sich die Frage: III/V oder IV/IV? Die Antwort klingt kompliziert, ist aber im Kern simpel — es geht nur um die monatliche Verteilung der Lohnsteuer. Über das Jahr zahlt ihr als Paar in beiden Fällen gleich viel Steuern. Der Unterschied: Bei III/V bekommt einer mehr Netto, der andere weniger. Bei IV/IV wird fair geteilt.

Netto-Vergleich für drei Gehalts-Konstellationen

KonstellationIII/VIV/IVDifferenz
4.000 + 2.000 €4.410 € gesamt4.087 € gesamt+323 €/Monat*
3.000 + 3.000 €4.371 € gesamt4.114 € gesamt+257 €/Monat*
5.000 + 1.500 €4.680 € gesamt4.300 € gesamt+380 €/Monat*

* Monatlich mehr Netto, aber Steuernachzahlung bei der Jahresmeldung wahrscheinlich. GKV, KV-Zusatzbeitrag 2,9 %, kinderlos, keine KiSt, NRW. PAP 2026.

Wann lohnt sich III/V?

Die Kombi III/V macht Sinn, wenn einer deutlich mehr verdient als der andere. Typisch:

  • Alleinverdiener-Ehe: Einer arbeitet Vollzeit, der andere gar nicht oder nur Minijob. Der Besserverdienende kriegt in III fast so wenig Lohnsteuer wie ein Single in I — bei Ehegattensplitting.
  • Großer Gehaltsunterschied: Ab ca. 60/40-Verteilung wird der Effekt spürbar. Je größer die Lücke, desto mehr monatliches Netto.
  • Liquidität gebraucht: Wer das Geld jetzt braucht (Hausbau, Kredit), nimmt die höhere monatliche Auszahlung gern in Kauf — auch wenn im Frühjahr nachgezahlt werden muss.

Haken: Bei III/V seid ihr zur Steuererklärung verpflichtet. Meistens kommt eine Nachzahlung, weil Partner V über das Jahr zu wenig Lohnsteuer gezahlt hat. Die Nachzahlung frisst den monatlichen Vorteil teilweise auf.

Wann lohnt sich IV/IV?

IV/IV ist die sichere Variante und passt, wenn:

  • Ähnliches Gehalt: Bei 50/50 oder 55/45 bringt III/V kaum Vorteil, erhöht aber das Nachzahlungsrisiko.
  • Keine Lust auf Überraschungen: Ihr zahlt monatlich fast genau so viel Lohnsteuer wie letztlich fällig. Keine Nachzahlung, vielleicht sogar eine kleine Erstattung.
  • Getrennte Finanzen: Jeder sieht auf der Abrechnung seinen fairen Anteil.

Der Kompromiss: IV/IV mit Faktor

Seit 2010 gibt es das Faktor-Verfahren. Beide bleiben in Klasse IV, aber das Finanzamt berechnet einen individuellen Faktor (z. B. 0,92), der das Ehegattensplitting berücksichtigt. Effekt: Die monatliche Lohnsteuer wird genauer verteilt — kein Nachzahlungsschock, trotzdem Splitting-Vorteil.

Den Faktor beantragt ihr beim Finanzamt. Dafür braucht ihr die voraussichtlichen Jahreslöhne beider Partner. Der Faktor gilt bis zum Jahresende und muss danach neu beantragt werden.

Auswirkung auf Elterngeld, ALG I & Krankengeld

Hier wird die Steuerklassenwahl richtig wichtig: Lohnersatzleistungen basieren auf dem Nettolohn. Wer vor der Geburt in Klasse III ist, bekommt deutlich mehr Elterngeld als in V. Konkret kann das 200–400 € pro Monat ausmachen.

  • Elterngeld: Wechsel in III spätestens 7 Monate vor Mutterschutz. Früher ist besser.
  • ALG I: Bemessung nach pauschaliertem Netto — Klasse III ergibt höheres ALG.
  • Krankengeld: 70 % vom Brutto, maximal 90 % vom Netto. Steuerklasse beeinflusst den Netto-Deckel.

Plant ihr Nachwuchs? Dann rechnet vorher durch, ob ein Wechsel sich lohnt. Unser Steuerklassenvergleich zeigt dir die Differenz für eure Gehälter.

Vergleiche III/V vs. IV/IV für eure Gehälter — mit Faktor-Verfahren und Jahresausgleich.

Zum Steuerklassenvergleich →

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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Stand: April 2026.