Degressive AfA 2025-2027: Wachstumsbooster fuer Solo-Selbststaendige
Für Anschaffungen zwischen Juli 2025 und Ende 2027 erlaubt der Bund eine degressive Abschreibung mit dem 3-fachen linearen Satz, gedeckelt bei 30 % pro Jahr. Klingt nach Steuerersparnis — ist aber genau genommen ein Liquiditätsgeschenk: das Gesamt-AfA-Volumen bleibt gleich, du holst es nur drei bis vier Jahre früher. Bei einer 25.000-EUR-Maschine sind das im ersten Jahr rund 1.500 EUR mehr Liquidität als bei linearer AfA. Kombiniert mit der Sonder-AfA § 7g landest du im Anschaffungsjahr bei bis zu 70 % Abschreibung.
Eckpunkte auf einen Blick
| Rechtsgrundlage | § 7 Abs. 2 EStG i.d.F. Wachstumsbooster-Gesetz |
| Geltungszeitraum | 01.07.2025 bis 31.12.2027 |
| Maximaler Faktor | 3-faches der linearen AfA |
| Maximaler Satz | 30 % p.a. |
| Berechtigte WG | Bewegliche Wirtschaftsgueter des Anlagevermoegens |
| Bemessungs-Basis | Restbuchwert (nicht AK) |
| Pro-rata-temporis | Im Anschaffungsjahr monatsanteilig (1/12 pro Monat) |
| Wechsel zu linear | Erlaubt nach § 7 Abs. 3 EStG (umgekehrt nicht) |
Beispielrechnung: Maschine 25.000 EUR, ND 8 Jahre
Solo-Selbststaendiger schafft am 01.01.2026 eine Maschine fuer 25.000 EUR netto an. Lineare ND nach AfA-Tabelle: 8 Jahre. Marginal-Steuersatz 35 % (ESt + KiSt + Soli).
- Linearer AfA-Satz: 100 % / 8 = 12,5 % p.a. → 3.125 EUR pro Jahr
- Degressiver AfA-Satz: 12,5 × 3 = 37,5 % — gedeckelt auf 30 %
- Jahr 1 linear: 3.125 EUR AfA → 1.094 EUR Steuerersparnis
- Jahr 1 degressiv: 7.500 EUR AfA → 2.625 EUR Steuerersparnis
- Liquiditaetsvorteil Jahr 1: 1.531 EUR
- Liquiditaetsvorteil 3 Jahre kumuliert: ca. 2.500 EUR
- Wechsel zu linear: ab Jahr 5 (vom Restbuchwert lohnt sich linear mehr)
Das Gesamt-AfA-Volumen bleibt in beiden Faellen 25.000 EUR (= Anschaffungskosten). Der Vorteil ist der Vorzieheffekt: Steuerersparnis frueher = mehr verfuegbare Liquiditaet fuer Reinvestition oder Tilgung.
→ Selbst durchrechnen mit deinen Werten
Für wen sich degressiv rechnet
Die Methode bringt etwas, wenn drei Bedingungen halbwegs zusammenpassen: Nutzungsdauer im mittleren Bereich (4-12 Jahre, sonst kollabiert der Faktor 3 entweder am Cap oder am winzigen Linearsatz), ein Grenzsteuersatz, der die vorgezogene AfA in echte Liquidität verwandelt, und ein Plan, was mit der Liquidität passiert — Tilgung, Folgekauf, Rücklage. Wer die 5.000 EUR Vorzieheffekt im Jahr 1 einfach auf dem Konto liegen lässt, hat steuerlich nichts gewonnen.
Eine Konstellation, in der degressiv aktiv schadet: rückläufige Gewinne. Wenn die nächsten 3 Jahre weniger zu versteuern wäre, hätte das AfA-Volumen später mehr Wert. Genauso bei sehr kurzer Nutzungsdauer (1-2 Jahre): da ist linear meistens gleichauf oder besser, weil degressiv den Restwert eben nicht im ersten Jahr verbrennt. Und in einer Verlustsituation verpufft der ganze Vorzieheffekt, weil keine Steuer fällig wird, von der man etwas absetzen könnte — die AfA wandert zwar in den Verlustvortrag, aber dann ist sie de facto Jahre eingefroren.
Falle bei geplantem Verkauf: Bei degressiver AfA bleibt der Restbuchwert höher als bei linear. Verkaufst du die Maschine vor Ende der Nutzungsdauer und der Erlös liegt über dem Restbuchwert, fällt Veräußerungsgewinn-Steuer an. Manchmal frisst das den Vorteil komplett auf.
Kombination mit Sonder-AfA § 7g EStG
Solo-Selbststaendige mit Gewinn unter 200.000 EUR (Vorjahr) koennen zusaetzlich die Sonder-AfA § 7g Abs. 5 EStG nutzen: bis zu 40 % Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr, beliebig auf 5 Jahre verteilbar.
Reihenfolge bei Kombination:
- Sonder-AfA § 7g EStG (z.B. 40 % im Jahr 1) von AK abziehen
- Degressive AfA vom verbleibenden Restbuchwert berechnen
- Ab Jahr 6: nur noch lineare AfA vom dann gueltigen Restbuchwert
Effekt: bis zu 70 % AfA im Anschaffungsjahr moeglich (40 % Sonder + 30 % degressiv vom Restwert von 60 %).
Quellen
- Haufe: Steuerliches Investitionssofortprogramm
- BDO: Handelsrechtliche Auswirkungen Wachstumsbooster
- Bird & Bird: Investitions-Booster — neue steuerliche Vorteile
- Bundestag-Drs. 21/323: Gesetzentwurf Investitionssofortprogramm
- Steuerberaterscout: Degressive Abschreibung 2026
Stand: 10. Mai 2026. Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 1, 2, 3 EStG i.d.F. Wachstumsbooster-Gesetz. Eckdaten gemaess Bundestag-Drs. 21/323. Keine Steuerberatung — bei konkreten Investitionsentscheidungen Steuerberater konsultieren.