DAC8 Risiko-Check 2026
6 Fragen — 1 Risiko-Stufe. Was meldet deine Börse ab 2027 ans Finanzamt und welche Aktion ist für dich sinnvoll?
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DAC8 in 60 Sekunden
Seit dem 1. Januar 2026 sind regulierte Krypto-Anbieter in der EU (Börsen, Broker, Verwahrer, Krypto-ATMs) verpflichtet, Konto- und Transaktionsdaten ihrer Nutzer ans BZSt zu melden. Die erste Meldung erfolgt Anfang 2027 für das Kalenderjahr 2026. Rechtsgrundlage in DE: Kryptowertetransfergesetz (KStTG), Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2226.
Nicht meldepflichtig sind rein dezentrale Protokolle ohne zentralen Betreiber, Self-Custody-Wallets und P2P-Transaktionen. Die Erklärungspflicht in der Anlage SO (§ 23 EStG für Veräußerungsgeschäfte, § 22 Nr. 3 EStG für Staking/Mining) besteht aber unabhängig — auch ohne DAC8-Meldung musst du deine Gewinne angeben.
Quellen & Stand
- EU-Richtlinie 2023/2226 (DAC8) — EUR-Lex
- BZSt — DAC8 Informationsseite
- BMF — Kryptowertetransfergesetz (KStTG)
Stand: Mai 2026. Der Risiko-Check ist ein Heuristik-Tool und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
DAC8: Krypto-Meldepflicht 2026 — der lange Erklär-Text
Was genau wird gemeldet, welche Plattformen sind betroffen, was passiert mit DeFi und Self-Custody — der volle Hintergrund zum Check.
→ Zum RatgeberHäufige Fragen
Was ist der DAC8 Risiko-Check?
Ein 60-Sekunden-Self-Assessment in 6 Fragen. Du gibst Plattformen, Aktivität, Wallet-Transfers und vergangene Steuererklärungen an und bekommst eine Risiko-Stufe (niedrig/mittel/hoch/akut) plus konkrete Aktionen vor der ersten DAC8-Meldung Anfang 2027.
Ab wann gilt DAC8 in Deutschland?
Seit dem 1. Januar 2026 (Kryptowertetransfergesetz, KStTG). Die erste Meldung ans Bundeszentralamt für Steuern erfolgt Anfang 2027 für das Kalenderjahr 2026.
Welche Plattformen melden?
Zentrale Krypto-Börsen, Broker und Neobanken, Krypto-Verwahrer und Krypto-ATM-Betreiber mit EU-Sitz oder EU-Lizenz. Nicht meldepflichtig: DEX, Self-Custody-Wallets und P2P-Transaktionen ohne Plattformbeteiligung.
Was passiert wenn ich Krypto-Gewinne nicht angegeben habe?
Bis zum Beginn einer Finanzamt-Prüfung bleibt eine Berichtigung nach § 153 AO bzw. eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO möglich. Mit DAC8-Daten ab 2027 sind Diskrepanzen automatisiert erkennbar — der Check zeigt dir, ob dein Fall heikel ist.