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Grundsteuer: BFH prüft Baden-Württemberg-Modell

2 Min. Lesezeit
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BFH verhandelt BW-Grundsteuermodell

Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) das Bundesmodell im Dezember 2025 für verfassungskonform erklärt hat, nimmt er sich jetzt das Baden-Württemberg-Landesmodell vor. Im April 2026 werden Revisionsklagen gegen das reine Bodenwertmodell verhandelt.

Das BW-Modell war von Anfang an umstritten — die gerichtliche Prüfung kommt wenig überraschend.

Worum geht es?

Baden-Württemberg hat als einziges Bundesland ein reines Bodenwertmodell gewählt: Nur der Bodenwert fließt in die Berechnung ein, das Gebäude wird ignoriert. Kritiker bemängeln, dass ein unbebautes Grundstück genauso besteuert wird wie eines mit Haus — was zu Ungleichbehandlungen führen kann.

Parallele Verfassungsbeschwerde

Gleichzeitig läuft beim Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 472/26 gegen das Bundesmodell. Die Rechtsunsicherheit bei der neuen Grundsteuer hält damit auf beiden Ebenen an.

So betrifft es dich als Eigentümer

  • Kurzfristig: Grundsteuer muss trotzdem gezahlt werden. Einsprüche gegen Grundsteuerbescheide bleiben aber sinnvoll.
  • Mittelfristig: Sollte das BVerfG das Bundesmodell kippen, müsste der Gesetzgeber nachbessern — mit unklaren Folgen für alle Modelle.
  • Tipp: Wer noch keinen Einspruch eingelegt hat, kann dies mit Verweis auf das anhängige BVerfG-Verfahren tun.

Ob sich der Einspruch in deinem Fall finanziell lohnt — und welche Begründungen rechtlich wirklich tragen — zeigt der Grundsteuer-Einspruch-Rechner in 6 Eingaben.

Was die einmalige Steuer beim Kauf einer Immobilie angeht, beantwortet der Grunderwerbsteuer-Rechner die andere Hälfte der Frage — Grundsteuer (jährlich) und Grunderwerbsteuer (einmalig beim Erwerb) werden oft verwechselt.

Quellen: Der Betrieb, Haufe.de, BFH, BVerfG Az. 1 BvR 472/26