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Grundsteuer-Einspruch: lohnt sich das?

6 Eingaben — eine klare Empfehlung. Inklusive BFH-/BVerfG-Verfahrens-Kontext und Mustertext-Hinweis.

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i Wähle das Bundesland, in dem dein Grundstück liegt. Das Bundesland bestimmt, welches Grundsteuer-Modell gilt – z. B. das Bundesmodell oder ein abweichendes Länder-Modell wie in Bayern oder Baden-Württemberg. Die Information steht auf deinem Grundsteuer-Bescheid.

Bestimmt das Grundsteuer-Modell (Bundesmodell vs. Länder-Modelle).

i Trag hier den jährlichen Grundsteuerbetrag aus deinem letzten Bescheid vor der Reform ein (also für das Jahr 2024 oder früher). Den Betrag findest du direkt auf dem Steuerbescheid deiner Gemeinde.

Aus dem letzten Bescheid vor der Reform.

i Trag hier den neuen jährlichen Grundsteuerbetrag aus deinem aktuellen Bescheid ein (gültig ab 2025, basierend auf der Hauptfeststellung 2022). Den Betrag findest du auf dem neuen Bescheid, den deine Gemeinde dir zugeschickt hat.

Aus deinem neuen Bescheid (Hauptfeststellung 2022, gültig ab 2025).

i Trag das Datum ein, das auf deinem Grundsteuer-Bescheid steht (Ausstellungsdatum, nicht das Datum, an dem du ihn erhalten hast). Der Rechner prüft daraus, ob deine Einspruchsfrist von einem Monat (§ 355 AO) inkl. 3 Tagen Postaufschlag noch läuft.

Wir prüfen die 1-Monats-Frist (§ 355 AO) inkl. 3 Tagen Postaufschlag.

Welche Gründe sprechen aus deiner Sicht für einen Einspruch? (Mehrfachauswahl)
i Wähle alle Gründe, die auf dein Grundstück zutreffen. Je mehr stichhaltige Gründe du angibst, desto stärker fällt die Empfehlung aus. Du kannst auch nur „BFH/BVerfG abwarten“ auswählen, um die Frist zu wahren, ohne inhaltlich argumentieren zu müssen.
Würdest du einen Steuerberater bezahlen, wenn er Erfolg hätte?
i Schätz ein, wie viel du für professionelle Hilfe beim Einspruch ausgeben würdest – nur im Erfolgsfall. Diese Angabe beeinflusst, ob der Rechner eine Beratung empfiehlt. Ein Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht ist bei komplexen Argumenten (z. B. Bodenrichtwert-Streit) sinnvoll.

Grundsteuer-Einspruch in 60 Sekunden

Die Grundsteuer-Reform 2022 hat die Bemessungsgrundlagen neu festgelegt; seit dem Steuerjahr 2025 bekommen Eigentümer die neuen Bescheide. Eine Einspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntgabe (§ 355 AO) eröffnet die Möglichkeit, gegen unplausible Bewertungen vorzugehen.

Parallel laufen zwei richtungsweisende Verfahren: Der Bundesfinanzhof prüft seit April 2026 das reine Bodenwertmodell aus Baden-Württemberg, das Bundesverfassungsgericht das Bundesmodell (Az. 1 BvR 472/26). Wer Einspruch einlegt, sichert sich Verfahrensbeteiligung — bei Erfolg eines Musters profitierst du automatisch.

Quellen & Stand

Stand: Mai 2026. Der Rechner ist eine Heuristik, kein Rechtsrat. Im Streitfall hilft ein Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht.

News: BFH prüft Baden-Württemberg-Modell

Hintergrund zur April-2026-Verhandlung und zur parallel laufenden Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell.

→ Zum News-Artikel

Mieteinnahmen versteuern

Vermietest du das Objekt? Die Grundsteuer ist umlagefähig — und deine Mieteinnahmen versteuerst du nach § 21 EStG mit AfA, Schuldzinsen und Werbungskosten.

→ Zum Mieteinnahmen-Rechner

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?

Die Einspruchsfrist beträgt 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 355 AO). Bei Postzustellung gilt der Bescheid drei Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben. Der Rechner geht pragmatisch vom Bescheid-Datum plus 3 Tage aus.

Lohnt sich ein Einspruch wegen der BFH-Verfahren?

Solange Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht über das Bundesmodell (1 BvR 472/26) und das BW-Bodenwertmodell (April 2026) noch nicht entschieden haben, sichert ein Einspruch dir Verfahrensbeteiligung. Sollte ein Verfahren Erfolg haben, profitierst du automatisch.

Was passiert, wenn die Frist abgelaufen ist?

Bei offensichtlichen Unrichtigkeiten (falsche Fläche, Zahlendreher) bleibt ein Berichtigungsantrag nach § 129 AO möglich — der ist nicht fristgebunden. Eine inhaltliche Anfechtung der Bewertung ist nach Ablauf der Einspruchsfrist nicht mehr möglich.

Brauche ich für den Einspruch einen Steuerberater?

Nein, der Einspruch ist nicht beratungspflichtig (§ 357 AO). Ein einfaches Schreiben mit Bezugnahme auf den Bescheid und kurzer Begründung reicht. Bei komplexer Argumentation lohnt sich Beratung ab 100 bis 300 € meist.