Falsche Steuerklasse 2026: Bis zu 500 € Netto im Monat verschenkt
500 € weniger Netto, wenn die Steuerklasse falsch sitzt
Ehepaar mit Alleinverdiener, 80.000 € Brutto, beide in Klasse IV: bis zu 500 € weniger Netto pro Monat. Das ist der maximale Unterschied zur optimal gewählten 3/5-Kombination.
Die Jahressteuer ist bei beiden Varianten gleich. Der Unterschied steckt im monatlichen Lohnsteuerabzug. Wer mehr unterjährig auf dem Konto haben will, muss die Klassen passend zum Einkommensverhältnis wählen.
Die 60:40-Faustregel
| Einkommensverhältnis | Empfehlung |
|---|---|
| 50:50 bis 60:40 | 4/4 oder 4/4 mit Faktor |
| ab 60:40 | 3/5 fürs maximale Haushaltsnetto |
| Alleinverdiener (100:0) | 3/5: bis zu 500 € mehr |
Bei einem 70:30-Verhältnis mit zusammen 100.000 € liegt 3/5 rund 170 € pro Monat vorne. Der Haken steckt auf der Lohnabrechnung von Partner B in Klasse V: nur etwa 1.430 € Netto. Objektiv solide, auf dem Kontoauszug fühlt sich das aber dünn an.
Faktorverfahren: der unbekannte Kompromiss
Das 4/4 mit Faktor bringt fast dasselbe Haushaltsnetto wie 3/5, verteilt es aber gerechter auf beide Partner und vermeidet die typischen Nachzahlungen ans Finanzamt. Den Faktor beantragst du beim Finanzamt; berechnet wird er aus den voraussichtlichen Jahreseinkommen.
Trotz dieses Vorteils nutzen ihn die wenigsten — vermutlich weil er aktiv beantragt werden muss und im Standard-Wechselformular nicht prominent steht.
Achtung Elterngeld
Klasse V drückt das laufende Netto. Sie senkt aber auch die Bemessungsgrundlage für Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld I. Wer Nachwuchs plant, sollte spätestens sieben Monate vor Mutterschutzbeginn in die günstigere Klasse wechseln. Wer das verpasst, lässt mehrere tausend Euro Elterngeld liegen.
Konkret berechnen
Den eigenen Fall rechnest du im Steuerklassen-Rechner durch. Wer ausführliche Beispiele, Faktorverfahren-Antrag und Wechsel-Anleitung sucht, findet das im Leitfaden zum Netto-Vergleich 2026.
Quellen: § 38b EStG, § 39f EStG (Faktorverfahren).