Bürgergeld-Regelsätze 2026: Nullrunde trotz Inflation
Erste Nullrunde seit Einführung
Zum 1. Januar 2026 sind die Bürgergeld-Regelsätze unverändert geblieben — eine Alleinstehende erhält weiterhin 563 € im Monat. Es ist die erste Nullrunde seit Einführung des Bürgergelds 2023.
Die Bundesregierung begründet die ausgesetzte Anpassung mit der noch laufenden Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 (EVS), auf deren Basis die Regelbedarfe für 2026 neu ermittelt werden. Die Ergebnisse fließen voraussichtlich erst in die Sätze für 2027 ein.
Regelsätze 2026 — alle 6 Stufen
| Stufe | Personengruppe | Monatlich |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 € |
| 2 | Partner in Bedarfsgemeinschaft | 506 € |
| 3 | Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern | 451 € |
| 4 | Jugendliche (14–17 Jahre) | 471 € |
| 5 | Kinder (6–13 Jahre) | 390 € |
| 6 | Kinder (0–5 Jahre) | 357 € |
Den vollständigen Anspruch — inklusive Mehrbedarf, Freibeträgen auf Erwerbseinkommen und Kosten der Unterkunft — kannst du im Bürgergeld-Rechner berechnen.
Wie die Regelsätze sonst berechnet werden
Normalerweise steigen die Regelsätze jedes Jahr zum 1. Januar automatisch. Die jährliche Fortschreibung folgt einem gesetzlichen Mischindex: Er gewichtet die Preisentwicklung regelbedarfsrelevanter Güter mit 70 % und die Lohnentwicklung mit 30 % (§ 28a SGB XII in Verbindung mit der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung). Zusätzlich werden die Bedarfe alle fünf Jahre komplett neu ermittelt — auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), einer bundesweiten Haushaltsbefragung des Statistischen Bundesamtes.
2026 fällt die jährliche Fortschreibung aus, weil die EVS 2023 noch ausgewertet wird und die bisherige Datenbasis ausgelaufen ist. Das Ergebnis ist die erste Nullrunde der Bürgergeld-Geschichte; die neue Datengrundlage soll erst in die Sätze ab 2027 einfließen.
Konkret heißt das: Eine alleinstehende Person erhält 2026 dieselben 563 € wie 2025, obwohl die Lebenshaltungskosten weiter gestiegen sind. Schon eine moderate Teuerung von 2 % summiert sich übers Jahr auf gut 135 € verlorene Kaufkraft — Geld, das im nächsten regulären Anpassungsschritt nicht automatisch nachgeholt wird. Umso wichtiger ist es, alle zustehenden Mehrbedarfe und Freibeträge tatsächlich auszuschöpfen.
Was die Nullrunde für Empfänger bedeutet
Die Verbraucherpreise sind 2025 weiter gestiegen. Eine ausbleibende Erhöhung bei gleichzeitiger Inflation senkt die reale Kaufkraft der Leistung — Sozialverbände und Wohlfahrtsorganisationen kritisieren das deutlich.
Wer seinen Anspruch noch nicht ausschöpft, sollte prüfen:
- Mehrbedarf bei Schwangerschaft (17 %), Alleinerziehung (12–60 %) oder Behinderung (35 %)
- Wohngeld als Alternative zum Bürgergeld bei knapp überschrittenem Anspruch — siehe Wohngeldrechner
- Freibeträge auf Nebenjob-Einkommen bis zu 1.500 € pro Monat möglich
Mehrbedarf: was in Euro dazukommt
Der Regelsatz deckt nur den pauschalen Grundbedarf. Wer zu einer der Mehrbedarfs-Gruppen gehört, bekommt prozentuale Aufschläge auf die 563 € (§ 21 SGB II) — gerade bei der Nullrunde lohnt es sich doppelt, keinen zustehenden Mehrbedarf liegen zu lassen:
| Mehrbedarf | Satz | 2026 in Euro* |
|---|---|---|
| Schwangerschaft (ab der 13. Woche) | 17 % | 95,71 € |
| Alleinerziehend, 1 Kind unter 7 Jahren | 36 % | 202,68 € |
| Behinderung bei Teilhabeleistungen | 35 % | 197,05 € |
| Kostenaufwändige Ernährung (Krankheit) | individuell | nach Attest |
*bezogen auf den Regelsatz der Stufe 1 (563 €). Mehrere Mehrbedarfe sind kombinierbar, insgesamt aber auf die Höhe des maßgebenden Regelsatzes gedeckelt.
Diese Beträge zahlt das Jobcenter zusätzlich zum Regelsatz und zu den Kosten der Unterkunft. Ob und in welcher Höhe dir ein Mehrbedarf zusteht, hängt von deiner konkreten Situation ab — der Bürgergeld-Rechner bezieht die häufigsten Fälle direkt mit ein.
Wird die Nullrunde 2027 nachgeholt?
Nein, nicht automatisch. Die jährliche Fortschreibung kennt keinen Nachholmechanismus — eine ausgefallene Erhöhung ist dauerhaft verloren und wird im nächsten Schritt nicht rückwirkend ausgeglichen. Ab 2027 ermittelt die EVS 2023 die Regelbedarfe komplett neu; ob daraus ein spürbarer Sprung wird, hängt vom Auswertungsergebnis und der politischen Umsetzung ab. Sozialverbände fordern eine einmalige Korrektur der Nullrunde, eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es bislang nicht.
Hintergrund und Ausblick
Ab 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt (siehe News zur Umbenennung), verbunden mit verschärften Mitwirkungspflichten. Die Regelsätze bleiben durch die Umbenennung unverändert.
Eine Anhebung wird voraussichtlich frühestens zum 1. Januar 2027 erfolgen, sobald die EVS-2023-Auswertung vorliegt.
Alle Details zu Regelsätzen, Freibeträgen, Vermögensgrenzen und Mehrbedarf: Bürgergeld 2026 — Leitfaden.
Quellen: Bundesregierung (Pressemitteilung "Regelbedarfe 2026"), BMAS, § 28a SGB XII.