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PV-Steuer 2026: Praxis-Ratgeber EFH vs MFH

Seit 2023 zahlst du auf eine PV-Anlage bis 30 kWp keine Umsatzsteuer mehr, und seit 2022 sind die Einkünfte daraus einkommensteuerfrei. Klingt nach einer geloesten Sache — ist es bei einem normalen EFH auch. Knifflig wird es im Mehrfamilienhaus und bei Investoren mit mehreren Anlagen, weil die 100-kWp-Gesamtgrenze pro Steuerpflichtigem hart kippt: ein einziges Kilowatt zuviel killt die ganze Befreiung, nicht nur den Überschuss.

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Eckpunkte auf einen Blick

Nullsteuersatz USt§ 12 Abs. 3 UStG — gilt seit 01.01.2023, unbefristet
USt-Grenze automatisch≤ 30 kWp Bruttoleistung (lt. MaStR)
USt > 30 kWpEinzelfallprüfung Wohngebäude (meist erfüllt, nicht automatisch)
ESt-Befreiung§ 3 Nr. 72 EStG — gilt seit 01.01.2022 (rückwirkend JStG 2022)
EFH/Gewerbe-Grenze30 kWp pro Wohn-/Gewerbeeinheit
MFH-Grenze30 kWp je Wohneinheit (30 × n) — gedeckelt durch 100-kWp-Gesamtgrenze
Gesamtgrenze pro Steuerpfl.100 kWp über alle Anlagen
Massgebliche LeistungModul-Bruttoleistung lt. Marktstammdatenregister (MaStR)

Praxis-Konstellation 1: Einfamilienhaus mit 10 kWp

Klassischer Fall. Anlage 10 kWp, AK 15.000 EUR netto, jährlicher Gewinn ca. 800 EUR (Einspeise + Eigenverbrauchs-Wert minus Wartung), Marginal-Steuersatz 35 %:

Praxis-Konstellation 2: MFH mit 6 Wohneinheiten und 90 kWp

Mietshaus mit 6 Wohnungen, zentrale PV-Anlage mit 90 kWp. Per-Einheit-Grenze: 30 kWp × 6 = 180 kWp — bindend ist hier aber die 100-kWp-Gesamtgrenze pro Steuerpflichtigem.

Praxis-Konstellation 3: 4 EFH × 30 kWp = 120 kWp Gesamtgrenze gerissen

Investor besitzt 4 vermietete Einfamilienhaeuser mit jeweils 30 kWp. Pro Haus wäre die Befreiung erfüllt — aber die Gesamtgrenze von 100 kWp wird überschritten.

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Stolpersteine in der Praxis

Vier Sachen, an denen sich PV-Anlagenbetreiber regelmäßig die Zähne ausbeißen oder überraschen lassen:

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Quellen

Stand: 10. Mai 2026. § 12 Abs. 3 UStG (USt-Nullsteuersatz seit 01.01.2023) und § 3 Nr. 72 EStG (ESt-Befreiung seit 01.01.2022) gelten beide unbefristet. Maßgeblich für die Anlagengröße ist die Modul-Bruttoleistung lt. Marktstammdatenregister. Keine Steuerberatung.