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Photovoltaik-Steuer-Rechner 2026

Nullsteuersatz USt + ESt-Befreiung pruefen — deine PV-Anlage steuerfrei?

Keine Datenspeicherung Aktuelles Recht 2026 100 % kostenlos

Dieser Rechner ist kostenlos nutzbar. Die Ergebnisseite enthält als „Werbung“ gekennzeichnete Hinweise auf Finanzprodukte, aus denen wir bei Abschluss eine Provision erhalten. Dies beeinflusst die Berechnungsergebnisse nicht.

Modul-Bruttoleistung lt. MaStR

Beeinflusst die ESt-Grenze (30 vs 15 kWp/WE)

Bei MFH: 15 kWp × Anzahl WE

Anlage + Installation netto

Einspeise + Eigenverbrauch − Wartung

ESt + KiSt + Soli

Default 20 Jahre (typische PV-Lebensdauer)

Steuer-Eckdaten 2026

  • Nullsteuersatz USt (§ 12 Abs. 3 UStG): bei Anlagen ≤ 30 kWp automatisch erfuellt — sparst 19 % MwSt auf Anlage + Installation
  • ESt-Befreiung (§ 3 Nr. 72 EStG): EFH/Gewerbe bis 30 kWp, MFH 15 kWp/WE, max 100 kWp je Steuerpflichtigem
  • Beide Regelungen seit Jahressteuergesetz 2022 / Anfang 2023, unbefristet.
Quellen & Stand

Stand: Mai 2026. Beide Befreiungen sind unbefristet. Keine Steuerberatung.

PV-Steuer 2026: Praxis-Ratgeber EFH vs MFH

Marktstammdatenregister, MFH-Optimierung, Anlagen-Splitting bei 100-kWp-Grenze.

→ Zum Ratgeber

Häufige Fragen

Wann gilt der Nullsteuersatz?

Bei Anlagen ≤ 30 kWp gelten die Voraussetzungen automatisch als erfüllt — Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten sind mit 0 % USt belastet.

Was ist mit der ESt-Befreiung?

§ 3 Nr. 72 EStG: bis 30 kWp pro Wohn-/Gewerbeeinheit (EFH) oder 15 kWp pro Wohneinheit (MFH), max 100 kWp je Steuerpflichtigem.

Was zählt als Anlagenleistung?

Modul-Bruttoleistung in kWp lt. Marktstammdatenregister (MaStR) — nicht Wechselrichter-Leistung oder Speicher.

Was wenn die Anlage größer ist?

Bei Überschreitung entfällt die Befreiung GANZ — nicht nur für den Überschuss. Bei MFH die Anlagen-Auslegung nach Wohneinheiten optimieren.