Photovoltaik-Steuer-Rechner 2026
Nullsteuersatz USt + ESt-Befreiung pruefen — deine PV-Anlage steuerfrei?
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Steuer-Eckdaten 2026
- Nullsteuersatz USt (§ 12 Abs. 3 UStG): bei Anlagen ≤ 30 kWp automatisch erfuellt — sparst 19 % MwSt auf Anlage + Installation
- ESt-Befreiung (§ 3 Nr. 72 EStG): EFH/Gewerbe bis 30 kWp, MFH 15 kWp/WE, max 100 kWp je Steuerpflichtigem
- Beide Regelungen seit Jahressteuergesetz 2022 / Anfang 2023, unbefristet.
Quellen & Stand
- BMF: FAQ Photovoltaikanlagen (Nullsteuersatz)
- § 12 UStG (gesetze-im-internet.de)
- § 3 EStG (gesetze-im-internet.de)
- Finanztip: Photovoltaik-Steuer 2026
Stand: Mai 2026. Beide Befreiungen sind unbefristet. Keine Steuerberatung.
PV-Steuer 2026: Praxis-Ratgeber EFH vs MFH
Marktstammdatenregister, MFH-Optimierung, Anlagen-Splitting bei 100-kWp-Grenze.
→ Zum RatgeberHäufige Fragen
Wann gilt der Nullsteuersatz?
Bei Anlagen ≤ 30 kWp gelten die Voraussetzungen automatisch als erfüllt — Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten sind mit 0 % USt belastet.
Was ist mit der ESt-Befreiung?
§ 3 Nr. 72 EStG: bis 30 kWp pro Wohn-/Gewerbeeinheit (EFH) oder 15 kWp pro Wohneinheit (MFH), max 100 kWp je Steuerpflichtigem.
Was zählt als Anlagenleistung?
Modul-Bruttoleistung in kWp lt. Marktstammdatenregister (MaStR) — nicht Wechselrichter-Leistung oder Speicher.
Was wenn die Anlage größer ist?
Bei Überschreitung entfällt die Befreiung GANZ — nicht nur für den Überschuss. Bei MFH die Anlagen-Auslegung nach Wohneinheiten optimieren.