Vorabpauschale-Rechner 2026
ETF- und Fonds-Vorabpauschale nach §18 InvStG — mit Basiszins 3,20 %, Wertsteigerungs-Cap und Teilfreistellung pro Fondstyp.
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Vorabpauschale auf einen Blick
Basiszins 2026
3,20 % (BMF-Schreiben 13.01.2026)
Faktor §16 InvStG
0,70 (70 % des Basiszinses)
Cap auf Wertsteigerung
Ja, §18 Abs. 1 Satz 3 InvStG
Negativer Basiszins
Keine VAP (so wie 2021, 2022)
Wie die Berechnung läuft
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende Investmentfonds und ETFs. Sie wurde 2018 mit dem Investmentsteuergesetz eingeführt und sorgt dafür, dass der Fiskus auch ohne Ausschüttungen jährlich an Fonds-Wertsteigerungen partizipiert.
Die Formel: Basisertrag = Fondswert_Jahresanfang × Basiszins × 0,70. Davon werden Ausschüttungen abgezogen. Das Ergebnis wird auf die Wertsteigerung im Kalenderjahr gedeckelt — in einem Verlustjahr fällt also keine VAP an. Auf das Resultat wirkt die Teilfreistellung (Aktien-ETF haben 30 % steuerfrei).
Die VAP fließt am 02.01. des Folgejahres als fiktiver Zufluss in die Steuerberechnung ein. Bei Verkauf des Fonds wird die bereits gezahlte VAP gegen die endgültige Steuer verrechnet, sodass es keine Doppelbesteuerung gibt.
Häufige Fragen
Was ist die Vorabpauschale?
Eine fiktive Mindestbesteuerung thesaurierender Investmentfonds nach §18 InvStG. Stellt sicher, dass der Fiskus jährlich Steuer auf Fonds-Wertsteigerungen bekommt, auch wenn keine Ausschüttungen erfolgen.
Wie hoch ist der Basiszins 2026?
3,20 % (BMF-Schreiben 13.01.2026). 70 % davon (= 2,24 %) fließen als Basisertrag-Faktor in die Berechnung ein.
Wann fällt keine VAP an?
In drei Fällen: (1) Negativer Basiszins (2021: −0,45 %, 2022: −0,05 %). (2) Verlustjahr (Fondswert am Ende ≤ Anfang). (3) Ausschüttungen decken den Basisertrag komplett ab.
Was ist die Teilfreistellung?
Nach §20 InvStG sind je nach Fondstyp Teile der VAP steuerfrei: Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds Inland 60 %, Immobilienfonds Ausland 80 %, sonstige Fonds 0 %.
Muss ich die VAP selbst an das Finanzamt melden?
Bei deutschen Banken: nein — die Bank zieht die VAP automatisch über den KapESt-Quellenabzug ein. Bei auslaendischen Brokern (Trade Republic AT, Interactive Brokers, ...) kommt die VAP in die Anlage KAP-INV deiner Steuererklärung.
Was passiert beim Verkauf?
Beim Verkauf wird der Veräußerungsgewinn besteuert — die bereits versteuerten VAPs werden anschaffungserhöhend angerechnet, damit du nicht doppelt zahlst. Faktisch ist die VAP ein Steuer-Vorgriff, kein zusätzlicher Steuerbetrag.
Verluste mit deiner Vorabpauschale verrechnen
Die VAP landet im Sonstigen Topf nach §20 EStG — und kann dort mit ETF-Verlusten oder Vortraegen verrechnet werden. Der 3-Topf-Rechner zeigt dir die ganze Bilanz.
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