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Vorabpauschale-Rechner 2026

ETF- und Fonds-Vorabpauschale nach §18 InvStG — mit Basiszins 3,20 %, Wertsteigerungs-Cap und Teilfreistellung pro Fondstyp.

Keine Datenspeicherung Aktuelles Recht 2026 100 % kostenlos

Rücknahmepreis am 02.01. (erster Bewertungstag des Jahres)

Rücknahmepreis am 31.12. (letzter Bewertungstag)

0 für thesaurierende Fonds. Bei ausschuettenden Fonds: gezahlte Dividenden im Jahr.

Im Verkaufsprospekt nachschauen oder beim Anbieter erfragen.

Erweitert: Veranlagungsjahr

Basiszins kommt aus dem BMF-Schreiben Anfang Januar des Folgejahres.

Vorabpauschale auf einen Blick

Basiszins 2026

3,20 % (BMF-Schreiben 13.01.2026)

Faktor §16 InvStG

0,70 (70 % des Basiszinses)

Cap auf Wertsteigerung

Ja, §18 Abs. 1 Satz 3 InvStG

Negativer Basiszins

Keine VAP (so wie 2021, 2022)

Wie die Berechnung läuft

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende Investmentfonds und ETFs. Sie wurde 2018 mit dem Investmentsteuergesetz eingeführt und sorgt dafür, dass der Fiskus auch ohne Ausschüttungen jährlich an Fonds-Wertsteigerungen partizipiert.

Die Formel: Basisertrag = Fondswert_Jahresanfang × Basiszins × 0,70. Davon werden Ausschüttungen abgezogen. Das Ergebnis wird auf die Wertsteigerung im Kalenderjahr gedeckelt — in einem Verlustjahr fällt also keine VAP an. Auf das Resultat wirkt die Teilfreistellung (Aktien-ETF haben 30 % steuerfrei).

Die VAP fließt am 02.01. des Folgejahres als fiktiver Zufluss in die Steuerberechnung ein. Bei Verkauf des Fonds wird die bereits gezahlte VAP gegen die endgültige Steuer verrechnet, sodass es keine Doppelbesteuerung gibt.

Häufige Fragen

Was ist die Vorabpauschale?

Eine fiktive Mindestbesteuerung thesaurierender Investmentfonds nach §18 InvStG. Stellt sicher, dass der Fiskus jährlich Steuer auf Fonds-Wertsteigerungen bekommt, auch wenn keine Ausschüttungen erfolgen.

Wie hoch ist der Basiszins 2026?

3,20 % (BMF-Schreiben 13.01.2026). 70 % davon (= 2,24 %) fließen als Basisertrag-Faktor in die Berechnung ein.

Wann fällt keine VAP an?

In drei Fällen: (1) Negativer Basiszins (2021: −0,45 %, 2022: −0,05 %). (2) Verlustjahr (Fondswert am Ende ≤ Anfang). (3) Ausschüttungen decken den Basisertrag komplett ab.

Was ist die Teilfreistellung?

Nach §20 InvStG sind je nach Fondstyp Teile der VAP steuerfrei: Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds Inland 60 %, Immobilienfonds Ausland 80 %, sonstige Fonds 0 %.

Muss ich die VAP selbst an das Finanzamt melden?

Bei deutschen Banken: nein — die Bank zieht die VAP automatisch über den KapESt-Quellenabzug ein. Bei auslaendischen Brokern (Trade Republic AT, Interactive Brokers, ...) kommt die VAP in die Anlage KAP-INV deiner Steuererklärung.

Was passiert beim Verkauf?

Beim Verkauf wird der Veräußerungsgewinn besteuert — die bereits versteuerten VAPs werden anschaffungserhöhend angerechnet, damit du nicht doppelt zahlst. Faktisch ist die VAP ein Steuer-Vorgriff, kein zusätzlicher Steuerbetrag.

Verluste mit deiner Vorabpauschale verrechnen

Die VAP landet im Sonstigen Topf nach §20 EStG — und kann dort mit ETF-Verlusten oder Vortraegen verrechnet werden. Der 3-Topf-Rechner zeigt dir die ganze Bilanz.

Zum 3-Topf-Verlustverrechnungs-Rechner →

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