Vorabpauschale-Rechner 2026
ETF- und Fonds-Vorabpauschale nach §18 InvStG — mit Basiszins 3,20 %, Wertsteigerungs-Cap und Teilfreistellung pro Fondstyp.
Dieser Rechner ist kostenlos nutzbar. Die Ergebnisseite enthält als „Werbung“ gekennzeichnete Hinweise auf Finanzprodukte, aus denen wir bei Abschluss eine Provision erhalten. Dies beeinflusst die Berechnungsergebnisse nicht.
Vorabpauschale auf einen Blick
Basiszins 2026
3,20 % (BMF-Schreiben 13.01.2026)
Faktor §16 InvStG
0,70 (70 % des Basiszinses)
Cap auf Wertsteigerung
Ja, §18 Abs. 1 Satz 3 InvStG
Negativer Basiszins
Keine VAP (so wie 2021, 2022)
Wie die Berechnung laeuft
Die Vorabpauschale ist eine jaehrliche Mindestbesteuerung fuer thesaurierende Investmentfonds und ETFs. Sie wurde 2018 mit dem Investmentsteuergesetz eingefuehrt und sorgt dafuer, dass der Fiskus auch ohne Ausschuettungen jaehrlich an Fonds-Wertsteigerungen partizipiert.
Die Formel: Basisertrag = Fondswert_Jahresanfang × Basiszins × 0,70. Davon werden Ausschuettungen abgezogen. Das Ergebnis wird auf die Wertsteigerung im Kalenderjahr gedeckelt — in einem Verlustjahr faellt also keine VAP an. Auf das Resultat wirkt die Teilfreistellung (Aktien-ETF haben 30 % steuerfrei).
Die VAP fliesst am 02.01. des Folgejahres als fiktiver Zufluss in die Steuerberechnung ein. Bei Verkauf des Fonds wird die bereits gezahlte VAP gegen die endgueltige Steuer verrechnet, sodass es keine Doppelbesteuerung gibt.
Haeufige Fragen
Was ist die Vorabpauschale?
Eine fiktive Mindestbesteuerung thesaurierender Investmentfonds nach §18 InvStG. Stellt sicher, dass der Fiskus jaehrlich Steuer auf Fonds-Wertsteigerungen bekommt, auch wenn keine Ausschuettungen erfolgen.
Wie hoch ist der Basiszins 2026?
3,20 % (BMF-Schreiben 13.01.2026). 70 % davon (= 2,24 %) flieszen als Basisertrag-Faktor in die Berechnung ein.
Wann faellt keine VAP an?
In drei Faellen: (1) Negativer Basiszins (2021: −0,45 %, 2022: −0,05 %). (2) Verlustjahr (Fondswert am Ende ≤ Anfang). (3) Ausschuettungen decken den Basisertrag komplett ab.
Was ist die Teilfreistellung?
Nach §20 InvStG sind je nach Fondstyp Teile der VAP steuerfrei: Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds Inland 60 %, Immobilienfonds Ausland 80 %, sonstige Fonds 0 %.
Muss ich die VAP selbst an das Finanzamt melden?
Bei deutschen Banken: nein — die Bank zieht die VAP automatisch ueber den KapESt-Quellenabzug ein. Bei auslaendischen Brokern (Trade Republic AT, Interactive Brokers, ...) kommt die VAP in die Anlage KAP-INV deiner Steuererklaerung.
Was passiert beim Verkauf?
Beim Verkauf wird der Veraeusserungsgewinn besteuert — die bereits versteuerten VAPs werden anschaffungserhoehend angerechnet, damit du nicht doppelt zahlst. Faktisch ist die VAP ein Steuer-Vorgriff, kein zusaetzlicher Steuerbetrag.
Verluste mit deiner Vorabpauschale verrechnen
Die VAP landet im Sonstigen Topf nach §20 EStG — und kann dort mit ETF-Verlusten oder Vortraegen verrechnet werden. Der 3-Topf-Rechner zeigt dir die ganze Bilanz.
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