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3-Topf-Verlustverrechnungs-Rechner 2026

Aktien-Topf, Sonstiger Topf und Krypto-Topf getrennt verrechnen — mit Sparer-Pauschbetrag, §23-Freigrenze und BVerfG-Watch.

Keine Datenspeicherung Aktuelles Recht 2026 100 % kostenlos

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Aktien-Topf (§20 Abs. 6 Satz 4 EStG — nur Einzelaktien)

Verluste positiv eintragen. Aktien-Verluste sind gefangen — nur mit Aktien-Gewinnen verrechenbar.

Sonstiger Topf (ETFs, Anleihen, Zinsen, Dividenden, Termingeschaefte)
Krypto-Topf (§23 EStG — PrivVG, eigene 1.000-EUR-Freigrenze)

Nur innerhalb §23-Topf verrechenbar — nicht mit Aktien/ETF/Zinsen.

Erweitert: Sparer-Pauschbetrag & Veranlagungszeitraum

1.000 € (Ledige) oder 2.000 € (Verheiratete)

Die drei Toepfe auf einen Blick

Aktien-Topf

§20 Abs. 6 Satz 4 EStG

Nur Aktien gegen Aktien (BVerfG-Watch)

Sonstiger Topf

§20 Abs. 6 Satz 1 EStG

ETF, Anleihen, Zinsen, Termingeschaefte

Krypto-Topf

§23 EStG (PrivVG)

Eigene 1.000-EUR-Freigrenze

Warum Krypto-Verluste keine ETF-Gewinne kuerzen

Erklaer-Artikel mit Beispielen zur Trennung §20 vs. §23 EStG und dem BVerfG-Verfahren.

Zum Erklaer-Artikel →

Vorabpauschale berechnen

Fiktive Mindestbesteuerung thesaurierender ETF/Fonds nach §18 InvStG — landet im Sonstigen Topf und ist mit Verlusten verrechenbar.

Zum VAP-Rechner →