Zum Inhalt springen

Vorabpauschale 2026: 41 € Steuer auf 10.000 € ETF (Rechner + Beispiel)

7 Min. Lesezeit
vorabpauschaleetffondsbasiszinskapitalertragsteuersparer-pauschbetrag2026

Was die Vorabpauschale eigentlich ist

Wenn du einen thesaurierenden ETF im Depot hast, fließen die Erträge direkt wieder in den Fonds — du bekommst nichts ausgezahlt. Klingt erstmal entspannt, ist aber steuerlich ein Problem: Der Staat will trotzdem laufend Steuern sehen. Die Lösung heißt Vorabpauschale. Einmal im Jahr unterstellt das Finanzamt einen fiktiven Mindestertrag und besteuert ihn — auch wenn du nichts in der Hand hast.

Geregelt ist das in § 18 InvStG und seit der Investmentsteuerreform 2018 unverändert in Kraft. Ende Januar 2027 wird sie das nächste Mal schlagend — mit dem Basiszins für 2026.


Wann zieht meine Bank das ein?

Ende Januar 2027 für das Steuerjahr 2026. Der genaue Tag steht im Bundessteuerblatt — typisch zwischen dem 2. und 25. Januar. Deine Depotbank zieht den Steuerbetrag automatisch von deinem Verrechnungskonto ein.

Nicht genug Geld auf dem Verrechnungskonto? Dann verkauft die Bank stillschweigend Fondsanteile in Höhe der Steuer. Das hat 2024 viele Anleger überrascht, die plötzlich kleine Bruchstücke ihres ETFs als verkauft im Steuerreport stehen hatten. Tipp: im Dezember einmal aufs Verrechnungskonto schauen.


So wird gerechnet — in vier Schritten

1. Basisertrag

Basisertrag = Fondswert (1.1.) × Basiszins × 0,70

Der Basiszins kommt im Januar vom BMF und basiert auf der langfristigen Rendite öffentlicher Anleihen. Für 2026 liegt er bei 3,20 % (BMF 13.01.2026). Der Faktor 0,70 ist gesetzlich fix in § 18 Abs. 1 InvStG.

2. Wertsteigerungs-Cap

Vorabpauschale brutto = min(Basisertrag, Wertsteigerung) − Ausschüttungen

Hier liegt der versteckte Vorteil: Wenn dein Fonds im Jahr weniger zugelegt hat als der Basisertrag, kappt der Gesetzgeber die Vorabpauschale auf den tatsächlichen Wertzuwachs. Bei einem Verlustjahr wie 2022 oder 2008 fällt die Vorabpauschale komplett weg.

Bei thesaurierenden ETFs sind die Ausschüttungen 0 € — die Formel wird einfacher.

3. Teilfreistellung

Steuerpflichtig = Vorabpauschale brutto × (1 − Teilfreistellung)

Aktienfonds sind teilweise steuerfrei, weil Unternehmen ihre Gewinne ja schon versteuert haben. Die Quoten nach § 20 InvStG:

FondstypTeilfreistellungErkennbar an
Aktienfonds (≥ 51 % Aktien)30 %Standard MSCI World, S&P 500, DAX-ETFs
Mischfonds (≥ 25 % Aktien)15 %Multi-Asset, 60/40-ETFs
Sonstige Fonds0 %Anleihe-, Geldmarkt-ETFs
Immobilienfonds Inland60 %Spezial-REITs
Immobilienfonds Ausland80 %Internationale REITs

Du findest die Klassifizierung im Verkaufsprospekt oder im Factsheet — bei einem MSCI-World-ETF ist es immer aktien_51 mit 30 % Teilfreistellung.

4. Kapitalertragsteuer

Auf den steuerpflichtigen Betrag fallen die üblichen 25 % KapESt + 5,5 % Soli darauf an, also 26,375 %. Mit Kirchensteuer (Bayern/BaWü 8 %, sonst 9 %) sind es 27,82 % bis 27,99 %.


Konkrete Beispielrechnung 2026

Du hast einen MSCI-World-ETF mit Anfangswert 10.000 € im Depot. 2026 läuft gut, der Fonds steht Ende des Jahres bei 10.800 € — also +8 % Wertsteigerung. Was zahlst du?

SchrittWert
Fondswert 1.1.202610.000,00 €
Fondswert 31.12.202610.800,00 €
Wertsteigerung800,00 €
Basiszins 20263,20 %
Basisertrag (10.000 × 3,20 % × 0,70)224,00 €
Vorabpauschale brutto (min(224; 800))224,00 €
Teilfreistellung Aktienfonds (30 %)−67,20 €
Steuerpflichtig156,80 €
Kapitalertragsteuer (26,375 %)41,36 €

Pro 1.000 € investiert sind das also rund 4,14 € Steuer im Jahr — bei typischer ETF-Performance. Klingt wenig? Stimmt. Aber es summiert sich: bei einem 100.000-€-Depot zahlst du 414 € Vorabpauschale-Steuer pro Jahr, die in keinem Renditereport auftauchen.

Der Betrag wird beim Verkauf später angerechnet — du zahlst die Steuer nicht doppelt. Aber das passiert erst in 20 Jahren oder so. Bis dahin hat der Fiskus dein Geld.


Wann fällt die Vorabpauschale weg?

In drei Fällen passiert nichts:

  1. Fondswert sinkt im Jahr — Wertsteigerungs-Cap zieht null. Kein Steuerabzug, keine Buchung. 2022 war so ein Fall: trotz positivem Basiszins gab es für die meisten Aktien-ETFs keine Vorabpauschale.
  2. Basiszins ist negativ — passierte 2021 (Basiszins −0,45 %). Dann ist schon der Basisertrag null, kein Cap nötig.
  3. Sparer-Pauschbetrag deckt die Vorabpauschale — bei aktivem Freistellungsauftrag bucht die Bank gar nichts ab. Mehr dazu unten.

Freistellungsauftrag stellen

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 2026: - 1.000 € für Einzelpersonen - 2.000 € für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung

Solange deine Kapitalerträge (Vorabpauschale + Dividenden + realisierte Gewinne) unter dieser Grenze bleiben, buchst die Bank gar nichts ab — vorausgesetzt, du hast einen Freistellungsauftrag erteilt. Das geht in deinem Online-Banking in 2 Minuten und ist die größte Steuerersparnis im Aktien-Bereich überhaupt.

Faustregel: Bei einem Aktien-ETF deckt der Pauschbetrag rund 240.000 € Depot ab, bevor er aufgebraucht ist (1.000 € / 4,14 € pro 1.000 € Depotwert).

Mehr-Konten-Strategie bei Verheirateten

Wenn ihr beide eigene Depots habt, könnt ihr den Pauschbetrag splitten — einmal je 1.000 € statt einmal 2.000 € auf einem Konto. Das ist legal und wichtig, wenn nur ein Partner Kapitalerträge hat: dann verschenkt ihr keinen Freibetrag.

Verluste verrechnen

Hast du in einem Jahr Aktien mit Verlust verkauft, kannst du die Vorabpauschale gegen diese Verluste rechnen. Das geht im selben Topf („Aktien-Topf"), wenn der ETF Aktien-Charakter hat. Wie das mit den drei Verlust-Töpfen funktioniert, zeigen wir im 3-Topf-Verlustverrechnungs-Rechner.

Günstigerprüfung beantragen

Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt (z.B. als Student, Rentner mit kleiner Rente, Teilzeit-Arbeitnehmer), kannst du in der Steuererklärung die Günstigerprüfung ankreuzen. Das Finanzamt versteuert die Vorabpauschale dann zu deinem niedrigeren Tarif, zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer wird erstattet.


Was kommt in die Steuererklärung?

In der Regel nichts. Banken führen die KapESt direkt ans Finanzamt ab, das ist die sogenannte Abgeltungswirkung. Du musst die Vorabpauschale nur in deine Steuererklärung schreiben, wenn:

  • Dein Depot bei einer ausländischen Bank liegt, die keine KapESt einbehält (z.B. Trade Republic vor 2021, Interactive Brokers). Dann kommt die Vorabpauschale in die Anlage KAP, Zeile 18.
  • Du die Günstigerprüfung willst — dann kommt alles in Anlage KAP, das Finanzamt rechnet neu.
  • Du bei deutscher Bank keinen Freistellungsauftrag gestellt hast und später Pauschbetrag geltend machen willst.

Deine Bank erstellt jährlich eine Jahressteuerbescheinigung, die alle Werte enthält. Die brauchst du, falls du Anlage KAP ausfüllen musst.


Häufige Missverständnisse

„Vorabpauschale ist eine neue Steuer." — Nein. Sie wurde 2018 eingeführt, um die alten Investmentsteuerreform-Regeln zu vereinfachen. Vorher war die Besteuerung thesaurierender Auslandsfonds noch komplexer.

„Bei sinkenden Kursen muss ich trotzdem zahlen." — Falsch. Wertsteigerungs-Cap. Kein Wertzuwachs = keine Vorabpauschale. Der Basisertrag ist nur die Obergrenze, nicht die Mindestpflicht.

„Die Vorabpauschale wird bei Verkauf nochmal versteuert." — Nein. Was du jetzt zahlst, wird bei späterem Verkauf gegengerechnet. Du zahlst niemals doppelt — nur eben früher, was den Zinseszins-Effekt geringfügig schwächt.

„ETFs ohne Wertsteigerung sind steuerfrei." — Richtig im Vorabpauschale-Sinn. Aber sobald du Anteile verkaufst und Gewinn realisierst, wird voll besteuert (mit Anrechnung der bereits gezahlten Vorabpauschale).


Fazit

Die Vorabpauschale ist nicht der Steuer-Schock, den manche Foren befürchten. Bei einem typischen MSCI-World-ETF mit 10 % Wertsteigerung kostet sie 2026 rund 4 € pro 1.000 € Depotwert. Mit Freistellungsauftrag wird daraus oft null Steuer. Wirklich beißen tut sie nur ohne Freistellungsauftrag und bei großen Depots — dann kann ein Wechsel zu ausschüttenden ETFs steuerlich sogar vorteilhafter sein, weil die Ausschüttungen direkt verrechnet werden.

Rechne deinen konkreten Fall durch:

→ Zum Vorabpauschale-Rechner 2026

Wenn du gleichzeitig Verluste in anderen Aktien hast, solltest du auch den 3-Topf-Verlustverrechnungs-Rechner prüfen — der zeigt dir, ob du die Vorabpauschale automatisch gegenrechnen kannst.


Stand: Mai 2026 · Rechtsgrundlagen: §§ 16, 18, 20 InvStG · §§ 20, 32d EStG · BMF-Schreiben vom 13.01.2026 zum Basiszins · Disclaimer: Keine Steuerberatung. Bei komplexen Depotstrukturen oder ausländischen Konten einen Steuerberater einbeziehen.