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Bürgergeld 2026: Regelsätze, Freibeträge und was sich mit der Grundsicherung ändert

8 Min. Lesezeit
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Was ist Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist die zentrale Grundsicherungsleistung in Deutschland für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Es wird nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) gewährt und löste 2023 das frühere Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") ab.

Ein Anspruch besteht, wenn du zwischen 15 und dem Renteneintrittsalter bist, erwerbsfähig bist und deinen Bedarf nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen decken kannst. Alle Details zu den Anspruchsbedingungen findest du in unserem Leitfaden zu den Bürgergeld-Voraussetzungen.


Regelsätze 2026: alle 6 Stufen

Der Regelbedarf deckt den laufenden Lebensunterhalt — also Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Bedürfnisse des täglichen Lebens. Die Höhe richtet sich nach der Regelbedarfsstufe, die von Alter und Haushaltskonstellation abhängt.

RegelbedarfsstufePersonengruppeMonatlicher Regelsatz
Stufe 1Alleinstehende / Alleinerziehende563 €
Stufe 2Partner in Bedarfsgemeinschaft506 €
Stufe 3Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern471 €
Stufe 4Jugendliche (14–17 Jahre)390 €
Stufe 5Kinder (6–13 Jahre)357 €
Stufe 6Kinder (0–5 Jahre)318 €

Die Regelsätze werden jährlich zum 1. Januar angepasst und orientieren sich an der Preisentwicklung und den Verbrauchsausgaben einkommensschwacher Haushalte.

Berechne deinen individuellen Anspruch mit dem Bürgergeld-Rechner.


Mehrbedarf: Zuschläge bei besonderer Lebenslage

Neben dem Regelbedarf erkennt das Jobcenter in bestimmten Lebenssituationen einen Mehrbedarf an. Dieser wird als prozentualer Zuschlag auf den maßgeblichen Regelsatz berechnet.

Schwangerschaft

Ab der 13. Schwangerschaftswoche besteht ein Mehrbedarf von 17 % des maßgeblichen Regelsatzes. Bei Stufe 1 sind das rund 96 € zusätzlich pro Monat.

Alleinerziehung

Der Mehrbedarf für Alleinerziehende hängt von Alter und Anzahl der Kinder ab:

  • 36 % bei einem Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren
  • 12 % je Kind in anderen Konstellationen
  • Maximal 60 % des Regelsatzes

Behinderung

Wer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhält, hat Anspruch auf einen Mehrbedarf von 35 % des maßgeblichen Regelsatzes.


Freibeträge auf Erwerbseinkommen

Wenn du neben dem Bürgergeld arbeitest, darfst du einen Teil deines Einkommens behalten. Die Freibeträge sind gestaffelt, damit sich Arbeit finanziell lohnt.

Staffelung der Freibeträge 2026

EinkommensbereichFreibetrag
0 – 100 €100 € (Grundfreibetrag, anrechnungsfrei)
100 – 520 €20 % des Bruttoeinkommens in diesem Bereich
520 – 1.000 €30 % des Bruttoeinkommens in diesem Bereich
1.000 – 1.200 €10 % (1.200 €-Grenze gilt ohne Kinder; mit Kindern: bis 1.500 €)

Rechenbeispiel: 800 € netto Hinzuverdienst

So berechnet sich der Freibetrag bei 800 € Bruttoeinkommen:

  1. Grundfreibetrag: 100 €
  2. 20 % auf 100 – 520 €: 420 € x 0,20 = 84 €
  3. 30 % auf 520 – 800 €: 280 € x 0,30 = 84 €

Gesamter Freibetrag: 268 €

Von den 800 € werden also nur 532 € auf das Bürgergeld angerechnet. Du behältst dein Bürgergeld abzüglich 532 € — plus die vollen 800 € aus deiner Arbeit.

Dieser Mechanismus ist besonders relevant, wenn du einen Minijob oder Midijob ausübst.

Berechne deinen persönlichen Freibetrag mit dem Bürgergeld-Rechner.


Kosten der Unterkunft (KdU)

Neben dem Regelbedarf übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft und Heizung — allerdings nur in "angemessener" Höhe.

Was wird übernommen?

  • Kaltmiete (brutto kalt, inkl. Nebenkosten ohne Heizung)
  • Heizkosten in tatsächlicher Höhe (sofern angemessen)
  • Nachzahlungen für Betriebs- und Heizkosten (auf Antrag)

Karenzzeit

In den ersten 12 Monaten des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Unterkunftskosten in voller Höhe übernommen — unabhängig von der Angemessenheit. Nach Ablauf der Karenzzeit prüft das Jobcenter, ob die Kosten den örtlichen Richtwerten entsprechen.

Angemessenheitsprüfung

Was als "angemessen" gilt, legt jede Kommune selbst fest. Die Richtwerte orientieren sich an der Haushaltsgröße und dem lokalen Mietspiegel. Liegen deine Kosten darüber, fordert das Jobcenter dich auf, die Kosten zu senken — etwa durch einen Umzug in eine günstigere Wohnung.

Falls du nach Ablauf des Bürgergeld-Bezugs Wohngeld beantragen möchtest, lies unseren Guide zu den Wohngeld-Voraussetzungen.


Vermögensprüfung

Beim Bürgergeld gilt eine Vermögensfreigrenze, unterhalb derer dein Erspartes nicht angetastet wird.

Aktuelle Regelung (bis 30.06.2026)

Während der Karenzzeit (erste 12 Monate) liegt die Freigrenze bei 40.000 € für die erste Person und 15.000 € für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Nach der Karenzzeit sinkt sie auf 15.000 € pro Person.

Ab Juli 2026

Mit der Umbenennung zur Neuen Grundsicherung entfällt die großzügige Karenzzeit-Regelung beim Vermögen. Ab dem 01.07.2026 gilt einheitlich eine Freigrenze von 15.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft — von Beginn an.

Selbstgenutztes Wohneigentum in angemessener Größe bleibt weiterhin geschützt.


Umbenennung zur "Neuen Grundsicherung" ab Juli 2026

Ab dem 01.07.2026 heißt das Bürgergeld offiziell Neue Grundsicherung. Die Umbenennung ist Teil des Haushaltsbegleitgesetzes 2026 und bringt neben dem neuen Namen auch inhaltliche Änderungen mit:

  • Verschärfte Mitwirkungspflichten: Wer zumutbare Arbeit oder Maßnahmen ablehnt, muss mit schnelleren und höheren Leistungskürzungen rechnen.
  • Strengere Sanktionsregeln: Sanktionen greifen früher und können bis zu 30 % des Regelsatzes betragen.
  • Vermögensprüfung von Beginn an: Die großzügige Karenzzeit beim Vermögen (40.000 €) entfällt. Ab Tag 1 gilt die Grenze von 15.000 € pro Person.
  • Regelsätze unverändert: Die Höhe der Regelbedarfe bleibt zum Stichtag zunächst gleich. Die nächste reguläre Anpassung erfolgt zum 01.01.2027.

Für bestehende Leistungsempfänger ändert sich der Zahlbetrag durch die Umbenennung allein nicht. Die verschärften Regeln gelten jedoch ab dem Stichtag für alle — auch für laufende Bewilligungen.

Weitere Details findest du in unserem Leitfaden zu den Bürgergeld-Voraussetzungen.


Jetzt deinen Anspruch berechnen

Mit dem Bürgergeld-Rechner auf rechner-hub.de ermittelst du in wenigen Schritten, wie hoch dein voraussichtlicher Anspruch auf Bürgergeld bzw. Neue Grundsicherung ausfällt. Der Rechner berücksichtigt Regelbedarf, Mehrbedarf, Freibeträge auf Einkommen und Kosten der Unterkunft.

Kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Datenspeicherung.

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Quellen: Bundesregierung.de, SGB II, ver.di