Haushaltsnahe-Leistungen-Rechner 2026
§ 35a EStG — bis zu 5.710 € Steuerermäßigung für Putzfrau, Gartenpflege, Handwerker.
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§ 35a EStG auf einen Blick
- 3 Kategorien mit getrennten Caps — alle drei kombinierbar
- Immer 20 % des Lohn-Anteils (kein Material)
- Maximale Gesamt-Ermäßigung: 5710 €/Jahr
- Pflichten: Rechnung mit Lohn-Anteil + Banküberweisung (kein Bar)
- Keine Doppelförderung mit § 35c (energ. Sanierung) oder § 10f (Denkmal)
Quellen & Stand
- § 35a EStG (gesetze-im-internet.de)
- Finanztip: Haushaltsnahe Dienstleistungen
- BMF EStH 2024 Anhang 27b
Stand: Mai 2026. Cap-Werte unverändert seit Einführung. Keine Steuerberatung.
§ 35a EStG: Praxis-Ratgeber + Beispiele pro Kategorie
Was zählt zur jeweiligen Kategorie, typische Aufwände, Umzug + Schornsteinfeger + Smart-Home, Rechnungs-Pflichten.
→ Zum RatgeberHäufige Fragen
Welche 3 Kategorien gibt es nach § 35a EStG?
Abs. 1 Minijob (max 510 EUR), Abs. 2 Dienstleistungen (max 4.000 EUR), Abs. 3 Handwerker (max 1.200 EUR). Total bis 5.710 EUR/Jahr.
Was zählt zum absetzbaren Betrag?
Nur Lohn-Anteil (inkl. Maschinen, Fahrt, USt). Material-Kosten sind NICHT absetzbar. Lohn-Anteil muss in Rechnung separat ausgewiesen sein.
Welche Voraussetzungen?
Inlaendischer Haushalt (oder EU/EWR), Rechnung mit Lohn-Anteil, Banküberweisung (KEINE Barzahlung), keine Doppelförderung mit § 35c oder § 10f.
Wann statt § 35c EStG?
Bei kleinen Maßnahmen <5k oder Gebäude <10 Jahre alt: § 35a vorteilhaft (sofort verfügbar, ohne Fachunternehmens-Bescheinigung). Bei großen energetischen Sanierungen: § 35c (höherer Cap 40k).