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Haushaltsnahe-Leistungen-Rechner 2026

§ 35a EStG — bis zu 5.710 € Steuerermäßigung für Putzfrau, Gartenpflege, Handwerker.

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i Trag hier die jährlichen Gesamtkosten für einen Minijob in deinem Haushalt ein (z.B. Haushaltshilfe, Gartenpflege auf 538-€-Basis). Absetzbar sind nur der Lohn-Anteil – den Betrag findest du auf deiner Lohnabrechnung oder im Minijob-Vertrag. Nicht gemeint sind hier Dienstleistungsfirmen (Abs. 2) oder Handwerker (Abs. 3).

Cap: 20 % bis max 510 €/Jahr (= bis 2550 € Aufwand)

i Trag hier den jährlichen Lohn-Anteil für haushaltsnahe Dienstleistungen ein, die Fremdfirmen oder selbständige Einzelpersonen in deinem Haushalt erbringen – z.B. Putzfrau, Gartenpflege, Pflegedienst oder Babysitter. Den Betrag (nur Lohn, kein Material) findest du auf der Rechnung. Achtung: Minijob-Beschäftigte gehören in Abs. 1.

Putzfrau, Gartenpflege, Pflege, Babysitter — Cap 4000 €/Jahr (= bis 20000 €)

i Trag hier nur den Lohn-Anteil (inkl. Fahrt- und Maschinenkosten, aber ohne Materialkosten) deiner Handwerkerrechnungen ein – z.B. Maler, Elektriker, Flächensanierung, Reparaturen im Haushalt. Der Lohn-Anteil muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein; bei Pauschalrechnung bitte eine Bescheinigung beim Handwerker anfordern.

Nur Lohn (KEIN Material!) — Cap 1200 €/Jahr (= bis 6000 €)

§ 35a EStG auf einen Blick

  • 3 Kategorien mit getrennten Caps — alle drei kombinierbar
  • Immer 20 % des Lohn-Anteils (kein Material)
  • Maximale Gesamt-Ermäßigung: 5710 €/Jahr
  • Pflichten: Rechnung mit Lohn-Anteil + Banküberweisung (kein Bar)
  • Keine Doppelförderung mit § 35c (energ. Sanierung) oder § 10f (Denkmal)
Quellen & Stand

Stand: Mai 2026. Cap-Werte unverändert seit Einführung. Keine Steuerberatung.

§ 35a EStG: Praxis-Ratgeber + Beispiele pro Kategorie

Was zählt zur jeweiligen Kategorie, typische Aufwände, Umzug + Schornsteinfeger + Smart-Home, Rechnungs-Pflichten.

→ Zum Ratgeber

Häufige Fragen

Welche 3 Kategorien gibt es nach § 35a EStG?

Abs. 1 Minijob (max 510 EUR), Abs. 2 Dienstleistungen (max 4.000 EUR), Abs. 3 Handwerker (max 1.200 EUR). Total bis 5.710 EUR/Jahr.

Was zählt zum absetzbaren Betrag?

Nur Lohn-Anteil (inkl. Maschinen, Fahrt, USt). Material-Kosten sind NICHT absetzbar. Lohn-Anteil muss in Rechnung separat ausgewiesen sein.

Welche Voraussetzungen?

Inlaendischer Haushalt (oder EU/EWR), Rechnung mit Lohn-Anteil, Banküberweisung (KEINE Barzahlung), keine Doppelförderung mit § 35c oder § 10f.

Wann statt § 35c EStG?

Bei kleinen Maßnahmen <5k oder Gebäude <10 Jahre alt: § 35a vorteilhaft (sofort verfügbar, ohne Fachunternehmens-Bescheinigung). Bei großen energetischen Sanierungen: § 35c (höherer Cap 40k).