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Energetische-Sanierung-Rechner 2026

§ 35c EStG — bis zu 40.000 € Steuerermäßigung für Sanierung am eigengenutzten Wohngebäude.

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i Trag hier die Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme ein – Material und Arbeitskosten des Fachunternehmens zusammen. Den Betrag findest du auf der Rechnung des ausführenden Unternehmens.

Material + Arbeit Fachunternehmen

i Wie viele Jahre ist das Gebäude alt? Maßgeblich ist das Jahr des Baubeginns, nicht des Einzugs. Den Baubeginn findest du im Grundbuch oder in den Bauunterlagen. Für § 35c EStG muss das Gebäude mindestens 10 Jahre alt sein.

Mind. 10 Jahre (Baubeginn)

i Wähle „Ja“, wenn du das Gebäude selbst bewohnst. § 35c EStG gilt nur für eigengenutzte Wohngebäude. Bei vermieteten Objekten können Sanierungskosten stattdessen als Werbungskosten abgesetzt werden.

Vermietete Objekte: Werbungskosten statt § 35c

i Wähle „Ja“, wenn du für dieselbe Maßnahme bereits einen BAFA- oder KfW-Zuschuss, ein gefördertes Darlehen oder § 10f/§ 35a EStG genutzt hast. Doppelförderung ist ausgeschlossen – dann entfällt § 35c EStG.

Doppelförderung ausgeschlossen

§ 35c EStG auf einen Blick

  • 20 % der Sanierungskosten als direkte Steuerermäßigung
  • Max 40000 € pro Objekt (= optimale Sanierungssumme 200000 €)
  • Verteilung: 7 % / 7 % / 6 % über 3 Jahre
  • Jahres-Caps: max 14000 € (J1+J2), max 12000 € (J3)
  • Programmlaufzeit: 2020-2029 — aktuell noch 4 Jahre nutzbar
Quellen & Stand

Stand: Mai 2026. Programmlaufzeit bis 2029. Keine Steuerberatung.

§ 35c EStG 2026: Praxis-Ratgeber + BAFA/KfW-Vergleich

Welche Maßnahmen sind begünstigt, Bescheinigungs-Pflichten, BAFA/KfW vs Steuerermäßigung — was lohnt sich wann.

→ Zum Ratgeber

Praxisbeispiel: 50.000 € Sanierungskosten

Du dämmst die Fassade und tauschst die Heizung an deinem 12 Jahre alten, selbst bewohnten Haus für insgesamt 50.000 €. § 35c EStG zieht davon 20 % direkt von deiner Steuer ab — verteilt über drei Jahre:

JahrSatzSteuerermäßigung
Jahr 1 (Abschluss)7 %3.500 €
Jahr 27 %3.500 €
Jahr 36 %3.000 €
Gesamt20 %10.000 €

Die 10.000 € werden direkt von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen — der Vorteil ist also voll und unabhängig von deinem Steuersatz. Den maximalen Bonus von 40.000 € erreichst du bei 200.000 € Sanierungskosten pro Objekt.

§ 35c oder BAFA/KfW-Zuschuss?

Doppelförderung ist ausgeschlossen (§ 35c Abs. 3 EStG): Wer für dieselbe Maßnahme einen BAFA- oder KfW-Zuschuss, ein gefördertes Darlehen oder § 35a EStG nutzt, bekommt keine § 35c-Ermäßigung. Du musst dich also entscheiden. Die direkten Zuschüsse fließen sofort und sind — gerade beim Heizungstausch — oft höher als die über drei Jahre gestreckte Steuerermäßigung. § 35c lohnt sich vor allem dann, wenn keine direkte Förderung greift oder du dir den bürokratischen Antragsweg sparen willst — die Ermäßigung holst du dir einfach über die Steuererklärung.

Häufige Fragen

Was ist § 35c EStG?

Steuerermäßigung von 20 % der Sanierungskosten, max 40.000 EUR pro Objekt, verteilt über 3 Jahre (7 % / 7 % / 6 %). Für eigengenutzte Wohngebäude ≥ 10 Jahre alt.

Welche Maßnahmen sind begünstigt?

Wärmedämmung, Fenster/Türen-Erneuerung, Heizungsanlage (Wärmepumpe etc.), Lüftung, Heizungs-Steuerungstechnik, sommerlicher Wärmeschutz.

Welche Voraussetzungen?

Gebäude ≥ 10 Jahre alt (Baubeginn), eigengenutzt im Kalenderjahr, ausgefuehrt von Fachunternehmen mit Bescheinigung, Rechnung in Deutsch.

Was statt § 35c EStG?

BAFA-Zuschuss (15-25 %, sofort), KfW-Zuschuss (bis 30 %, sofort), § 35a (haushaltsnahe Handwerkerleistungen 20 % bis 1.200 EUR/Jahr ohne Mindestalter). Doppelförderung ausgeschlossen.