Energetische-Sanierung-Rechner 2026
§ 35c EStG — bis zu 40.000 € Steuerermaessigung fuer Sanierung am eigengenutzten Wohngebaeude.
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§ 35c EStG auf einen Blick
- 20 % der Sanierungskosten als direkte Steuerermaessigung
- Max 40000 € pro Objekt (= optimale Sanierungssumme 200000 €)
- Verteilung: 7 % / 7 % / 6 % ueber 3 Jahre
- Jahres-Caps: max 14000 € (J1+J2), max 12000 € (J3)
- Programmlaufzeit: 2020-2029 — aktuell noch 4 Jahre nutzbar
Quellen & Stand
- § 35c EStG (gesetze-im-internet.de)
- BMF-Schreiben 23.12.2024 (Bescheinigungs-Muster)
- Haufe: Steuerermaessigung § 35c EStG
- Finanzamt Bayern: Energetische Gebaeudesanierungen
Stand: Mai 2026. Programmlaufzeit bis 2029. Keine Steuerberatung.
§ 35c EStG 2026: Praxis-Ratgeber + BAFA/KfW-Vergleich
Welche Massnahmen sind beguenstigt, Bescheinigungs-Pflichten, BAFA/KfW vs Steuerermaessigung — was lohnt sich wann.
→ Zum RatgeberHäufige Fragen
Was ist § 35c EStG?
Steuerermaessigung von 20 % der Sanierungskosten, max 40.000 EUR pro Objekt, verteilt ueber 3 Jahre (7 % / 7 % / 6 %). Fuer eigengenutzte Wohngebaeude ≥ 10 Jahre alt.
Welche Massnahmen sind beguenstigt?
Waermedaemmung, Fenster/Tueren-Erneuerung, Heizungsanlage (Waermepumpe etc.), Lueftung, Heizungs-Steuerungstechnik, sommerlicher Waermeschutz.
Welche Voraussetzungen?
Gebaeude ≥ 10 Jahre alt (Baubeginn), eigengenutzt im Kalenderjahr, ausgefuehrt von Fachunternehmen mit Bescheinigung, Rechnung in Deutsch.
Was statt § 35c EStG?
BAFA-Zuschuss (15-25 %, sofort), KfW-Zuschuss (bis 30 %, sofort), § 35a (haushaltsnahe Handwerkerleistungen 20 % bis 1.200 EUR/Jahr ohne Mindestalter). Doppelfoerderung ausgeschlossen.