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Energetische-Sanierung-Rechner 2026

§ 35c EStG — bis zu 40.000 € Steuerermaessigung fuer Sanierung am eigengenutzten Wohngebaeude.

Keine Datenspeicherung Aktuelles Recht 2026 100 % kostenlos

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Material + Arbeit Fachunternehmen

Mind. 10 Jahre (Baubeginn)

Vermietete Objekte: Werbungskosten statt § 35c

Doppelfoerderung ausgeschlossen

§ 35c EStG auf einen Blick

  • 20 % der Sanierungskosten als direkte Steuerermaessigung
  • Max 40000 € pro Objekt (= optimale Sanierungssumme 200000 €)
  • Verteilung: 7 % / 7 % / 6 % ueber 3 Jahre
  • Jahres-Caps: max 14000 € (J1+J2), max 12000 € (J3)
  • Programmlaufzeit: 2020-2029 — aktuell noch 4 Jahre nutzbar
Quellen & Stand

Stand: Mai 2026. Programmlaufzeit bis 2029. Keine Steuerberatung.

§ 35c EStG 2026: Praxis-Ratgeber + BAFA/KfW-Vergleich

Welche Massnahmen sind beguenstigt, Bescheinigungs-Pflichten, BAFA/KfW vs Steuerermaessigung — was lohnt sich wann.

→ Zum Ratgeber

Häufige Fragen

Was ist § 35c EStG?

Steuerermaessigung von 20 % der Sanierungskosten, max 40.000 EUR pro Objekt, verteilt ueber 3 Jahre (7 % / 7 % / 6 %). Fuer eigengenutzte Wohngebaeude ≥ 10 Jahre alt.

Welche Massnahmen sind beguenstigt?

Waermedaemmung, Fenster/Tueren-Erneuerung, Heizungsanlage (Waermepumpe etc.), Lueftung, Heizungs-Steuerungstechnik, sommerlicher Waermeschutz.

Welche Voraussetzungen?

Gebaeude ≥ 10 Jahre alt (Baubeginn), eigengenutzt im Kalenderjahr, ausgefuehrt von Fachunternehmen mit Bescheinigung, Rechnung in Deutsch.

Was statt § 35c EStG?

BAFA-Zuschuss (15-25 %, sofort), KfW-Zuschuss (bis 30 %, sofort), § 35a (haushaltsnahe Handwerkerleistungen 20 % bis 1.200 EUR/Jahr ohne Mindestalter). Doppelfoerderung ausgeschlossen.