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Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld: Umbenennung ab 01.07.2026

2 Min. Lesezeit
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Neuer Name ab Juli 2026

Ab dem 01.07.2026 wird das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt. Die Umbenennung ist Teil des Haushaltsbegleitgesetzes 2026 und geht mit verschärften Regeln einher.

Was ändert sich?

  • Name: Bürgergeld → Grundsicherungsgeld
  • Verschärfte Mitwirkungspflichten bei Arbeitssuche
  • Schnellere Sanktionen bei Pflichtverletzungen
  • Regelsätze bleiben vorerst unverändert

Was bleibt gleich?

Die grundlegenden Anspruchsvoraussetzungen und Bedarfssätze ändern sich durch die Umbenennung zunächst nicht. Empfänger erhalten weiterhin die gleichen Leistungen.

Prüfe deinen Anspruch auf weitere Leistungen

Wer Grundsicherungsgeld bezieht, hat oft auch Anspruch auf weitere Leistungen. Prüfe zum Beispiel die Wohngeld-Voraussetzungen oder wie du eine GEZ-Befreiung beantragen kannst.

Quellen: Bundesregierung.de, BMAS