E-Rechnung: Übergangsfrist für Papier endet 2026
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Die Frist läuft
Die letzte Übergangsfrist für Papierrechnungen im B2B-Bereich endet am 31.12.2026. Ab dem 01.01.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz im Vorjahr E-Rechnungen ausstellen.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format (z.B. XRechnung oder ZUGFeRD). Eine PDF per E-Mail gilt nicht als E-Rechnung.
Für wen gilt die Pflicht?
| Umsatz | Ab wann E-Rechnung? |
|---|---|
| Über 800.000 € | 01.01.2027 |
| Unter 800.000 € | 01.01.2028 |
| Kleinunternehmer (§ 19 UStG) | Dauerhaft befreit |
Für viele Kleinunternehmer also erstmal Entwarnung — die Pflicht betrifft dich frühestens 2028.
Was Kleinunternehmer wissen müssen
Wer unter die Kleinunternehmerregelung fällt, ist von der E-Rechnungspflicht dauerhaft befreit. Prüfe mit unserem Kleinunternehmer-Rechner, ob du die Voraussetzungen erfüllst.
Ausfuehrliche Infos für Kleinunternehmer findest du im E-Rechnung 2027 Guide.
Quellen: Wachstumschancengesetz, BMF, IHK