Steuerfrei heißt nicht steuerneutral
Klingt paradox, ist aber so: Der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) sorgt dafür, dass steuerfreie Leistungen wie Elterngeld oder KUG deinen Steuersatz auf das restliche Einkommen erhöhen. Du zahlst auf die Leistung selbst nichts — aber auf alles andere mehr.
Welche Leistungen betrifft es?
- Elterngeld und ElterngeldPlus
- Mutterschaftsgeld
- Arbeitslosengeld I (ALG1)
- Kurzarbeitergeld (KUG)
- Krankengeld und Verletztengeld
- Übergangsgeld und Insolvenzgeld
So funktioniert die Berechnung
- Dein steuerpflichtiges Einkommen wird mit den steuerfreien Leistungen zusammengerechnet
- Aus dieser Summe wird der effektive Steuersatz ermittelt
- Dieser höhere Steuersatz wird auf dein steuerpflichtiges Einkommen allein angewendet
- Die Differenz zur normalen Steuer ist die Mehrbelastung
Nachzahlung vermeiden
Wenn du Lohnersatzleistungen erhalten hast, bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die Nachzahlung kann je nach Einkommen und Leistungshöhe mehrere hundert Euro betragen — leg also monatlich etwas zur Seite, statt am Jahresende kalt erwischt zu werden.