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Was ist der Progressionsvorbehalt?

Warum du durch steuerfreie Leistungen trotzdem mehr Steuern zahlen kannst.

Steuerfrei heißt nicht steuerneutral

Klingt paradox, ist aber so: Der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) sorgt dafür, dass steuerfreie Leistungen wie Elterngeld oder KUG deinen Steuersatz auf das restliche Einkommen erhöhen. Du zahlst auf die Leistung selbst nichts — aber auf alles andere mehr.

Welche Leistungen betrifft es?

  • Elterngeld und ElterngeldPlus
  • Mutterschaftsgeld
  • Arbeitslosengeld I (ALG1)
  • Kurzarbeitergeld (KUG)
  • Krankengeld und Verletztengeld
  • Übergangsgeld und Insolvenzgeld

So funktioniert die Berechnung

  1. Dein steuerpflichtiges Einkommen wird mit den steuerfreien Leistungen zusammengerechnet
  2. Aus dieser Summe wird der effektive Steuersatz ermittelt
  3. Dieser höhere Steuersatz wird auf dein steuerpflichtiges Einkommen allein angewendet
  4. Die Differenz zur normalen Steuer ist die Mehrbelastung

Beispiel: Elterngeld neben Teilzeit

Nehmen wir an, du hast im Elternjahr 15.000 € zu versteuerndes Einkommen aus Teilzeit und dazu 8.400 € Elterngeld bezogen. Ohne Progressionsvorbehalt würde nur das Einkommen besteuert — bei 15.000 € liegt der Durchschnittssteuersatz noch sehr niedrig. Für den Progressionsvorbehalt ermittelt das Finanzamt den Steuersatz aber so, als hättest du 23.400 € verdient, und legt diesen höheren Satz auf deine 15.000 €. Das Elterngeld selbst bleibt steuerfrei — aber die Steuer auf den Lohn steigt spürbar. Je nach Tarifjahr sind das schnell mehrere hundert Euro Nachzahlung. Die genaue Mehrbelastung für deine Zahlen rechnet dir der Progressionsvorbehalt-Rechner aus.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Sobald deine Lohnersatzleistungen im Jahr zusammen mehr als 410 € betragen, bist du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Das gilt auch dann, wenn du sonst nie eine abgeben müsstest. Wer das versäumt, bekommt früher oder später Post vom Finanzamt — die Leistungen sind über die Datenmeldung der Kasse längst bekannt.

Der negative Progressionsvorbehalt

Der Effekt funktioniert auch andersherum: Bestimmte Einkünfte — etwa steuerfreie ausländische Einkünfte oder zurückgezahlte Lohnersatzleistungen — senken den Steuersatz auf dein übriges Einkommen (negativer Progressionsvorbehalt). In dem Jahr, in dem du Elterngeld zurückzahlst, kann sich das also zu deinen Gunsten auswirken.

Diese Leistungen lösen KEINEN Progressionsvorbehalt aus

Nicht jede staatliche Leistung treibt deinen Steuersatz hoch. Eine ganze Reihe von Zahlungen ist steuerfrei und bleibt beim Progressionsvorbehalt komplett außen vor:

  • Bürgergeld und Sozialhilfe
  • Wohngeld und Kinderzuschlag
  • Kindergeld (es wird beim Familienleistungsausgleich gesondert verrechnet)
  • BAföG-Zuschussanteil und Stipendien
  • Pflegegeld nach SGB XI an die Pflegeperson

Faustregel: Betroffen sind vor allem die Lohnersatzleistungen nach § 32b Abs. 1 EStG — also Geld, das einen wegfallenden Lohn ersetzt (Elterngeld, ALG I, KUG, Krankengeld). Reine Sozial- und Förderleistungen gehören nicht dazu.

Tipp für das Elternjahr

Wer absehbar ein Jahr mit viel Elterngeld und wenig Lohn vor sich hat, kann die Mehrbelastung glätten: Liegen Lohn und Leistung in verschiedenen Kalenderjahren, fällt der Progressionseffekt kleiner aus, weil sich Einkommen und Leistung nicht im selben Jahr stapeln. Auch ein gut geplanter Steuerklassenwechsel vor der Elternzeit kann das Elterngeld selbst erhöhen — das ist aber ein anderer Hebel als der Progressionsvorbehalt und sollte frühzeitig durchgerechnet werden.

Nachzahlung vermeiden

Wenn du Lohnersatzleistungen erhalten hast, bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Die Nachzahlung kann je nach Einkommen und Leistungshöhe mehrere hundert Euro betragen — leg also monatlich etwas zur Seite, statt am Jahresende kalt erwischt zu werden. Ein guter Richtwert: Wer im Jahr mehrere Tausend Euro Elterngeld oder KUG bezogen und daneben gearbeitet hat, sollte rund 10 bis 15 % der Leistung als Rücklage einplanen.

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