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Wie funktioniert Kurzarbeitergeld?

60 % der Nettodifferenz, steuerfrei — aber mit Haken bei der Steuererklärung.

KUG: 60 % der Nettodifferenz vom Staat

Wenn dein Betrieb die Arbeitszeit kürzt, springt die Bundesagentur für Arbeit ein und zahlt dir einen Teil des entgangenen Nettos. So werden Entlassungen vermieden — zumindest in der Theorie. In der Praxis hängt vieles davon ab, wie stark die Arbeitszeit gekürzt wird.

Wie wird KUG berechnet?

  1. Soll-Entgelt: Dein normales Bruttogehalt (gekappt an der Beitragsbemessungsgrenze RV von 8.450 €/Monat)
  2. Ist-Entgelt: Dein gekürztes Bruttogehalt bei Kurzarbeit
  3. Pauschaliertes Netto: Beide Entgelte werden um Lohnsteuer und eine 20 %-SV-Pauschale bereinigt (§ 153 SGB III)
  4. KUG-Betrag: Die Nettodifferenz wird mit 60 % (ohne Kinder) oder 67 % (mit Kindern) multipliziert

Vorsicht: Nachzahlung durch Progressionsvorbehalt

KUG ist steuerfrei — aber nicht folgenlos. Nach § 32b EStG erhöht es den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Viele sind überrascht, wenn am Jahresende eine Nachzahlung von mehreren hundert Euro kommt. Leg also monatlich etwas zur Seite.

Wer bekommt überhaupt Kurzarbeitergeld?

KUG zahlt die Agentur nicht auf Zuruf. Es muss ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegen (§ 96 SGB III), der vorübergehend und unvermeidbar ist — etwa wegen Auftragsmangel oder einer wirtschaftlichen Krise. Im Regelfall muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall von jeweils über 10 % betroffen sein. In besonderen Lagen senkt der Gesetzgeber diese Schwelle per Verordnung ab, wie zuletzt in der Pandemie.

Anspruch hast du nur, wenn dein Arbeitsverhältnis versicherungspflichtig und ungekündigt ist. Der Betrieb muss den Arbeitsausfall vorher bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Ausgezahlt wird das KUG über den Arbeitgeber, der es mit der Lohnabrechnung weitergibt und sich von der Agentur erstatten lässt. Die Bezugsdauer beträgt in der Regel bis zu zwölf Monate (§ 104 SGB III); in Krisenzeiten wurde sie schon auf bis zu 24 Monate verlängert.

Häufige Fragen

Wie viel bekomme ich bei 100 % Kurzarbeit?+

Bei vollem Arbeitsausfall erhältst du 60 % (ohne Kinder) bzw. 67 % (mit Kindern) deines pauschalierten Nettoentgelts als KUG. Aus dem Bruttogehalt kommt dann nichts mehr — die gesamte Zahlung stammt von der Bundesagentur über den Arbeitgeber.

Warum ist mein KUG niedriger als 60 % vom Brutto-Ausfall?+

Weil die 60 % auf die Netto-Differenz gerechnet werden, nicht aufs Brutto. Maßgeblich ist ein pauschaliertes Nettoentgelt: Vom Brutto werden Lohnsteuer, Soli und eine 20-%-Sozialversicherungspauschale abgezogen (§ 153 SGB III). Erst auf die Differenz dieser beiden Netto-Werte kommt der Leistungssatz.

Muss ich KUG in der Steuererklärung angeben?+

Ja. Übersteigen deine steuerfreien Lohnersatzleistungen im Jahr 410 €, bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Das KUG bleibt steuerfrei, hebt aber über den Progressionsvorbehalt deinen Steuersatz — daher die mögliche Nachzahlung.

Bin ich während Kurzarbeit weiter sozialversichert?+

Ja. Dein Schutz in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung läuft ohne Unterbrechung weiter. Die Beiträge bemessen sich für den ausgefallenen Teil an einem fiktiven Entgelt (80 % des Entgeltausfalls), und der Arbeitgeber trägt diese Beiträge in der Regel allein. Deine spätere Rente verliert durch die Kurzarbeit also kaum Entgeltpunkte.

Was ist der Unterschied zu Transferkurzarbeitergeld?+

Das normale (konjunkturelle) KUG überbrückt einen vorübergehenden Auftragsmangel, der Betrieb soll danach weiterlaufen. Das Transferkurzarbeitergeld (§ 111 SGB III) greift dagegen bei dauerhaftem Stellenabbau und finanziert den Wechsel in eine Transfergesellschaft, um Entlassungen abzufedern.

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