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Wie funktioniert Kurzarbeitergeld?

60 % der Nettodifferenz, steuerfrei — aber mit Haken bei der Steuererklärung.

KUG: 60 % der Nettodifferenz vom Staat

Wenn dein Betrieb die Arbeitszeit kürzt, springt die Bundesagentur für Arbeit ein und zahlt dir einen Teil des entgangenen Nettos. So werden Entlassungen vermieden — zumindest in der Theorie. In der Praxis hängt vieles davon ab, wie stark die Arbeitszeit gekürzt wird.

Wie wird KUG berechnet?

  1. Soll-Entgelt: Dein normales Bruttogehalt (gekappt an der Beitragsbemessungsgrenze RV von 8.450 €/Monat)
  2. Ist-Entgelt: Dein gekürztes Bruttogehalt bei Kurzarbeit
  3. Pauschaliertes Netto: Beide Entgelte werden um Lohnsteuer und eine 21 %-SV-Pauschale bereinigt (2026 angehoben von 20 %)
  4. KUG-Betrag: Die Nettodifferenz wird mit 60 % (ohne Kinder) oder 67 % (mit Kindern) multipliziert

Vorsicht: Nachzahlung durch Progressionsvorbehalt

KUG ist steuerfrei — aber nicht folgenlos. Nach § 32b EStG erhöht es den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Viele sind überrascht, wenn am Jahresende eine Nachzahlung von mehreren hundert Euro kommt. Leg also monatlich etwas zur Seite.

Konkrete Beispielrechnungen

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