KUG: 60 % der Nettodifferenz vom Staat
Wenn dein Betrieb die Arbeitszeit kürzt, springt die Bundesagentur für Arbeit ein und zahlt dir einen Teil des entgangenen Nettos. So werden Entlassungen vermieden — zumindest in der Theorie. In der Praxis hängt vieles davon ab, wie stark die Arbeitszeit gekürzt wird.
Wie wird KUG berechnet?
- Soll-Entgelt: Dein normales Bruttogehalt (gekappt an der Beitragsbemessungsgrenze RV von 8.450 €/Monat)
- Ist-Entgelt: Dein gekürztes Bruttogehalt bei Kurzarbeit
- Pauschaliertes Netto: Beide Entgelte werden um Lohnsteuer und eine 21 %-SV-Pauschale bereinigt (2026 angehoben von 20 %)
- KUG-Betrag: Die Nettodifferenz wird mit 60 % (ohne Kinder) oder 67 % (mit Kindern) multipliziert
Vorsicht: Nachzahlung durch Progressionsvorbehalt
KUG ist steuerfrei — aber nicht folgenlos. Nach § 32b EStG erhöht es den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Viele sind überrascht, wenn am Jahresende eine Nachzahlung von mehreren hundert Euro kommt. Leg also monatlich etwas zur Seite.