Fünftelregelung bei Abfindungen — So funktioniert sie 2026
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG ist die wichtigste Steuervergünstigung bei Abfindungen. Sie kann deine Steuerlast um mehrere Tausend Euro senken.
Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung mildert die Steuerprogression: Deine Abfindung wird steuerlich so behandelt, als würde sie über 5 Jahre verteilt zufließen. Da der Steuersatz mit steigendem Einkommen steigt, kann die Verteilung auf 5 Jahre den durchschnittlichen Steuersatz deutlich senken.
So funktioniert die Berechnung
- Reguläre Einkommensteuer berechnen — ESt auf dein normales Einkommen (ohne Abfindung)
- Ein Fünftel der Abfindung addieren — ESt auf Einkommen + 1/5 der Abfindung berechnen
- Differenz mal 5 — Die Differenz zwischen beiden Werten mal 5 ergibt die ermäßigte Steuer auf die Abfindung
Was hat sich seit 2025 geändert?
Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine wichtige Änderung:
- Vorher (bis 2024): Der Arbeitgeber konnte die Fünftelregelung direkt im Lohnsteuerabzug anwenden
- Seit 2025: Der Arbeitgeber zieht die volle Lohnsteuer auf die Abfindung ab. Die Fünftelregelung wird erst über die Einkommensteuererklärung angewendet.
Das bedeutet: Du bekommst zunächst weniger netto, erhältst die Erstattung aber später über das Finanzamt zurück. Eine Steuererklärung ist daher Pflicht, wenn du von der Fünftelregelung profitieren willst.
Wann lohnt sich die Fünftelregelung besonders?
- Hohe Abfindung, niedrigeres Einkommen: Je größer der Unterschied zwischen Einkommen und Abfindung, desto mehr spart die Fünftelregelung
- Abfindung fällt in ein Jahr mit wenig Einkommen: Z.B. wenn du nur einige Monate gearbeitet hast
- Grenzsteuersatz springt: Wenn die Abfindung dein Einkommen in eine höhere Progressionszone katapultiert
Voraussetzungen
- Die Abfindung muss als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden (§ 24 Nr. 1 EStG)
- Die Abfindung muss in einem Kalenderjahr zufließen (Zusammenballung)
- Es muss eine Übersteigerung des regulären Einkommens vorliegen
Seit 2025: nur noch über die Steuererklärung
Eine wichtige Änderung: Bis 2024 durfte der Arbeitgeber die Fünftelregelung schon beim Lohnsteuerabzug anwenden, sodass von der Abfindung gleich weniger Steuer einbehalten wurde. Seit 2025 ist das gestrichen (Wachstumschancengesetz). Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer jetzt nach der normalen Tabelle ein — die Ermäßigung holst du dir erst über die Einkommensteuererklärung zurück. Das Geld kommt also später, aber es geht dir nicht verloren. Plane nur ein, dass die Erstattung erst mit dem Steuerbescheid fließt.
Häufige Fragen
Lohnt sich die Fünftelregelung immer?+
Nein. Sie wirkt nur, wenn dein übriges zu versteuerndes Einkommen noch nicht im Spitzensteuersatz liegt. Verdienst du ohnehin schon sehr viel, ist der Vorteil klein oder null, weil auch das „Fünftel“ mit dem hohen Grenzsteuersatz besteuert wird. Das Finanzamt prüft die Ermäßigung aber automatisch und wendet sie nur an, wenn sie günstiger ist.
Fallen auf die Abfindung Sozialabgaben an?+
Nein. Eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist beitragsfrei in der Sozialversicherung — es fallen also keine Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge an. Nur Lohnsteuer, Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer werden fällig, und auf die wirkt die Fünftelregelung.
Was bedeutet Zusammenballung genau?+
Die Ermäßigung gibt es nur, wenn die Abfindung in einem einzigen Kalenderjahr zufließt und zusammen mit dem übrigen Jahreseinkommen höher ist als das, was du bei normaler Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verdient hättest. Wird die Abfindung über zwei Jahre verteilt ausgezahlt, kippt die Zusammenballung — und damit der ganze Steuervorteil.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: April 2026.