VFE-Ratgeber 2026: BGH-Aktiv-Passiv-Methode + Anfechten
Wer ein Darlehen vor Ende der Zinsbindung tilgt, soll der Bank den entgangenen Zinsgewinn ersetzen — das ist die Vorfälligkeitsentschädigung. Banken rechnen sie nach einer standardisierten Methode (BGH XI ZR 27/00), die mehrere Stellschrauben hat. Verbraucherzentralen finden in 60-70 % der Bank-Berechnungen Fehler. Bei größeren Darlehen sind das schnell vier- bis fünfstellige Reduktionen.
Eckpunkte auf einen Blick
| Methode | Aktiv-Passiv (BGH XI ZR 27/00) |
| §502-BGB-Cap (Verbraucher, RLZ > 1J) | 1.0 % Restschuld |
| §502-BGB-Cap (Verbraucher, RLZ < 1J) | 0.5 % Restschuld |
| §489 Sonderkündigung | Nach 120 Mon (10 J) mit 6-Mon-Frist OHNE VFE |
| Steuer (Vermietung) | Werbungskosten Anlage V (BFH IX R 38/16) |
Aktiv-Passiv-Methode in 5 Schritten
- Restschuld berechnen (Saldo zum Auflösungszeitpunkt nach planmäßiger Tilgung).
- Sondertilgungsrechte abziehen — vertraglich vereinbarte (typisch 5 % p.a.) reduzieren die VFE-Basis. Wichtig: Banken vergessen das oft!
- Refinanzierungsschaden: Differenz Sollzins minus Wiederanlagezins (Hypothekenpfandbrief-Renditen vergleichbarer Restlaufzeit) × Restschuld × Restlaufzeit.
- Ersparte Kosten abziehen: Verwaltungskosten (30-50 €/Jahr) + Risikokosten (0,01-0,06 % p.a. der Restschuld).
- §502-BGB-Cap prüfen (nur Verbraucherkredit): Endsumme ist der niedrigere Wert von berechneter VFE oder 1 % (bzw 0,5 % bei RLZ < 1J) Restschuld.
Drei typische Konstellationen
Standard-Verbraucherkredit, 250.000 € Restschuld
Du wechselst die Bank: 250.000 € offen, 5 Jahre Restlaufzeit, 3,5 % Sollzins. Aktueller Wiederanlagezins (Hypothekenpfandbrief-Rendite Mai 2026): 2,6 %. Du hattest 5 %-Sondertilgungsrecht, das senkt die VFE-Basis um 62.500 € auf 187.500 €. Refinanzierungsschaden = 187,5k × 0,9 % × 5 Jahre ≈ 8.440 €. Davon ziehst du noch Verwaltungs- und Risikokosten ab (rund 815 €), bleiben 7.625 € Brutto-VFE.
Hier kommt der entscheidende Schritt: weil es ein Verbraucherkredit ist, kappt § 502 BGB die VFE auf 1 % der Restschuld — also 2.500 €. Du zahlst 2.500 €, nicht 7.625 €. Wenn die Bank dir die ungekappte Summe in Rechnung stellt, hast du ein klares Argument.
Vermietete Wohnung, kleinerer Refi-Schaden
180.000 € Restschuld, 8 Jahre RLZ, 2,8 % Sollzins, Wiederanlagezins 2,6 %. Die Zinsdifferenz ist mit 0,2 % mini, der Refi-Schaden landet bei rund 2.000 €. Hier greift kein Cap (liegt unter dem 1 %-Limit von 1.800 €... wobei: das wäre dann doch geknapp, also rechne nach — bei deinem Steuerberater abklären, falls die Zahl strittig wird).
Der eigentliche Hebel sitzt bei vermieteten Objekten in der Steuer: die VFE landet in Anlage V als Werbungskosten (BFH IX R 38/16). Bei 42 % Grenzsteuersatz fließen rund 840 € wieder zurück. Effektiv kostet die Ablöse also nur rund 1.160 €.
10 Jahre rum: gar keine VFE
Dein Kredit lief am 15.05.2014 voll an, Zinsbindung formal bis 2031. Heute, im Mai 2026, sind 144 Monate seit Vollvalutierung vergangen — also über die 10-Jahres-Marke des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Du kündigst schriftlich mit 6-Monats-Frist, die Bank schickt dir den Auflösungsbetrag, VFE = 0 €. Manchmal versuchen Banken trotzdem, eine "Bearbeitungspauschale" anzusetzen — die ist bei dieser Kündigungsart nicht zulässig, kannst du zurückweisen.
Wo Banken regelmäßig zu hoch ansetzen
Die Aktiv-Passiv-Methode hat fünf Stellschrauben, an denen Banken systematisch zugunsten der eigenen Kasse rechnen. Jede einzelne lohnt einen Blick:
- Wiederanlagezins zu niedrig. Statt der zur Restlaufzeit passenden Hypothekenpfandbrief-Rendite kommt oft die niedrigere Mindestrendite zum Einsatz. Differenz: 0,1 bis 0,3 Prozentpunkte — auf einen sechsstelligen Saldo gerechnet schnell 4-stellig.
- Sondertilgungsrechte vergessen. Was du vertraglich hättest sondertilgen dürfen, mindert die VFE-Basis. Banken vergessen das gerne, vor allem wenn du die Sondertilgung in der Vergangenheit nicht ausgeschöpft hast.
- Risikokosten zu klein angesetzt. Bei guter Bonität sind 0,06 % p.a. plausibel; viele Berechnungen kommen mit 0,01 % daher.
- Verwaltungskosten ebenso. 30 statt 50 € pro Jahr.
- § 502-BGB-Cap nicht angewendet. Bei Verbraucherkrediten gilt der niedrigere Wert von berechneter VFE und 1 % Restschuld. Wenn deine Bank 7.000 € verlangt und du nur 250.000 € offen hast, ist das per Definition zu viel.
Verbraucherzentralen finden in zwei von drei Fällen Berechnungsfehler. Realistische Reduktionen: 10 bis 30 Prozent. Bei einer VFE über 5.000 € lohnt sich der Aufwand fast immer — die Prüfgebühr von ca. 80-150 € ist gegen die mögliche Ersparnis Peanuts.
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Stand: Mai 2026. Wiederanlagezinsen ändern sich monatlich (Bundesbank-Statistik). Quellen: §489 BGB, §490 BGB, §502 BGB, BGH XI ZR 27/00, BFH IX R 38/16. Keine Steuer- oder Rechtsberatung — im Zweifel Verbraucherzentrale, Sachverständige oder Anwalt.