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VFE-Ratgeber 2026: BGH-Aktiv-Passiv-Methode + Anfechten

Wer ein Darlehen vor Ende der Zinsbindung tilgt, soll der Bank den entgangenen Zinsgewinn ersetzen — das ist die Vorfälligkeitsentschädigung. Banken rechnen sie nach einer standardisierten Methode (BGH XI ZR 27/00), die mehrere Stellschrauben hat. Verbraucherzentralen finden in 60-70 % der Bank-Berechnungen Fehler. Bei größeren Darlehen sind das schnell vier- bis fünfstellige Reduktionen.

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Eckpunkte auf einen Blick

MethodeAktiv-Passiv (BGH XI ZR 27/00)
§502-BGB-Cap (Verbraucher, RLZ > 1J)1.0 % Restschuld
§502-BGB-Cap (Verbraucher, RLZ < 1J)0.5 % Restschuld
§489 SonderkündigungNach 120 Mon (10 J) mit 6-Mon-Frist OHNE VFE
Steuer (Vermietung)Werbungskosten Anlage V (BFH IX R 38/16)

Aktiv-Passiv-Methode in 5 Schritten

  1. Restschuld berechnen (Saldo zum Auflösungszeitpunkt nach planmäßiger Tilgung).
  2. Sondertilgungsrechte abziehen — vertraglich vereinbarte (typisch 5 % p.a.) reduzieren die VFE-Basis. Wichtig: Banken vergessen das oft!
  3. Refinanzierungsschaden: Differenz Sollzins minus Wiederanlagezins (Hypothekenpfandbrief-Renditen vergleichbarer Restlaufzeit) × Restschuld × Restlaufzeit.
  4. Ersparte Kosten abziehen: Verwaltungskosten (30-50 €/Jahr) + Risikokosten (0,01-0,06 % p.a. der Restschuld).
  5. §502-BGB-Cap prüfen (nur Verbraucherkredit): Endsumme ist der niedrigere Wert von berechneter VFE oder 1 % (bzw 0,5 % bei RLZ < 1J) Restschuld.

Drei typische Konstellationen

Standard-Verbraucherkredit, 250.000 € Restschuld

Du wechselst die Bank: 250.000 € offen, 5 Jahre Restlaufzeit, 3,5 % Sollzins. Aktueller Wiederanlagezins (Hypothekenpfandbrief-Rendite Mai 2026): 2,6 %. Du hattest 5 %-Sondertilgungsrecht, das senkt die VFE-Basis um 62.500 € auf 187.500 €. Refinanzierungsschaden = 187,5k × 0,9 % × 5 Jahre ≈ 8.440 €. Davon ziehst du noch Verwaltungs- und Risikokosten ab (rund 815 €), bleiben 7.625 € Brutto-VFE.

Hier kommt der entscheidende Schritt: weil es ein Verbraucherkredit ist, kappt § 502 BGB die VFE auf 1 % der Restschuld — also 2.500 €. Du zahlst 2.500 €, nicht 7.625 €. Wenn die Bank dir die ungekappte Summe in Rechnung stellt, hast du ein klares Argument.

Vermietete Wohnung, kleinerer Refi-Schaden

180.000 € Restschuld, 8 Jahre RLZ, 2,8 % Sollzins, Wiederanlagezins 2,6 %. Die Zinsdifferenz ist mit 0,2 % mini, der Refi-Schaden landet bei rund 2.000 €. Hier greift kein Cap (liegt unter dem 1 %-Limit von 1.800 €... wobei: das wäre dann doch geknapp, also rechne nach — bei deinem Steuerberater abklären, falls die Zahl strittig wird).

Der eigentliche Hebel sitzt bei vermieteten Objekten in der Steuer: die VFE landet in Anlage V als Werbungskosten (BFH IX R 38/16). Bei 42 % Grenzsteuersatz fließen rund 840 € wieder zurück. Effektiv kostet die Ablöse also nur rund 1.160 €.

10 Jahre rum: gar keine VFE

Dein Kredit lief am 15.05.2014 voll an, Zinsbindung formal bis 2031. Heute, im Mai 2026, sind 144 Monate seit Vollvalutierung vergangen — also über die 10-Jahres-Marke des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Du kündigst schriftlich mit 6-Monats-Frist, die Bank schickt dir den Auflösungsbetrag, VFE = 0 €. Manchmal versuchen Banken trotzdem, eine "Bearbeitungspauschale" anzusetzen — die ist bei dieser Kündigungsart nicht zulässig, kannst du zurückweisen.

Wo Banken regelmäßig zu hoch ansetzen

Die Aktiv-Passiv-Methode hat fünf Stellschrauben, an denen Banken systematisch zugunsten der eigenen Kasse rechnen. Jede einzelne lohnt einen Blick:

Verbraucherzentralen finden in zwei von drei Fällen Berechnungsfehler. Realistische Reduktionen: 10 bis 30 Prozent. Bei einer VFE über 5.000 € lohnt sich der Aufwand fast immer — die Prüfgebühr von ca. 80-150 € ist gegen die mögliche Ersparnis Peanuts.

Cluster & verwandte Rechner

Stand: Mai 2026. Wiederanlagezinsen ändern sich monatlich (Bundesbank-Statistik). Quellen: §489 BGB, §490 BGB, §502 BGB, BGH XI ZR 27/00, BFH IX R 38/16. Keine Steuer- oder Rechtsberatung — im Zweifel Verbraucherzentrale, Sachverständige oder Anwalt.