Aktivrente 2026
Bis zu 2.000 €/Monat steuerfrei hinzuverdienen
1. Was ist die Aktivrente?
Das Aktivrentegesetz ist am 01.01.2026 in Kraft getreten. Es ermöglicht Rentnern, neben der gesetzlichen Rente bis zu 2.000 € pro Monat (24.000 €/Jahr) steuerfrei hinzuzuverdienen.
Der Freibetrag gilt ohne Progressionsvorbehalt — das steuerfreie Einkommen erhöht also nicht den Steuersatz auf die restlichen Einkünfte. Das ist ein entscheidender Unterschied zu vielen anderen Freibeträgen im Steuerrecht.
Die wichtigsten Fakten
- •Freibetrag: 2.000 €/Monat (24.000 €/Jahr)
- •Gilt für: Angestellte und selbstständige Tätigkeit
- •Kein Progressionsvorbehalt
- •Gilt ab: 01.01.2026
2. Wer profitiert am meisten?
Am stärksten profitieren Rentner, die regelmäßig neben der Rente arbeiten — egal ob als Angestellte oder Selbstständige. Der Vorteil steigt mit dem Zusatzeinkommen bis zur Grenze von 2.000 €/Monat.
Rechenbeispiel
Rentner, 1.500 € Bruttorente/Monat, 1.000 € Nebenjob, 83 % Besteuerungsanteil:
- •Ohne Aktivrente: Steuerpflichtiges Einkommen = 1.500 × 83 % + 1.000 = 2.245 €/Monat
- •Mit Aktivrente: Steuerpflichtiges Einkommen = 1.500 × 83 % − 1.000 Freibetrag + 1.000 = 1.245 €/Monat
- •Ersparnis: Mehrere hundert Euro pro Jahr je nach Steuersatz
3. Was ist nicht abgedeckt?
Der Aktivrente-Freibetrag gilt nicht für:
- •Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne)
- •Mieteinnahmen und Pacht
- •Einkommen über 2.000 €/Monat (wird normal versteuert)
Sozialversicherung: Bei einer Anstellung fallen weiterhin Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Bei selbstständiger Tätigkeit gelten die normalen SV-Regeln.
4. Einordnung und offene Punkte
Die Aktivrente steht im Kontext eines absehbaren Fachkräftemangels: Der Gesetzgeber will damit gezielt einen Anreiz schaffen, freiwillig über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten, ohne dass der zusätzliche Lohn sofort von der Steuer aufgezehrt wird. Anders als frühere Hinzuverdienstregeln setzt sie nicht bei der Rentenkürzung an, sondern direkt bei der Einkommensteuer — das macht sie auch für Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz interessant.
Wichtig bleibt die Unterscheidung zwischen Steuer und Sozialabgaben: Der Freibetrag senkt nur die Steuerlast, nicht die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Gerade freiwillig versicherte Rentner sollten beide Seiten zusammen betrachten, bevor sie den Umfang ihrer Tätigkeit festlegen.
Da das Gesetz erst zum 01.01.2026 in Kraft getreten ist, werden sich einzelne Anwendungsfragen erst in der Praxis und durch Verwaltungsanweisungen klären. Wer größere Beträge plant, sollte die aktuelle Rechtslage im Blick behalten und im Zweifel steuerlichen Rat einholen.
Auch arbeitsrechtlich gibt es zu beachten: Wer über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten möchte, braucht das Einverständnis des Arbeitgebers, denn viele Arbeitsverträge enden automatisch mit Erreichen der Altersgrenze. Häufig wird dafür ein neuer, oft befristeter Vertrag geschlossen. Wer selbstständig tätig ist, hat diese Hürde nicht und kann den Umfang seiner Arbeit frei steuern — ein Grund, warum gerade Freiberufler und Gewerbetreibende die Aktivrente besonders flexibel nutzen können. Entscheidend für den Steuervorteil bleibt in beiden Fällen allein, dass es sich um aktiven Arbeitslohn nach Erreichen der Regelaltersgrenze handelt.