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Aktualisierungen

So halten wir die Werte aktuell – jede Änderung mit Rechtsgrundlage und Quelle.

Steuer- und Sozialwerte ändern sich laufend: Freibeträge, Pauschalen, Sätze. Damit unsere Rechner verlässlich bleiben, gleichen wir jeden Wert gegen die Primärquelle ab: Gesetzestext (gesetze-im-internet.de), BMF, BMAS, GKV-Spitzenverband, Bundesagentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. Hier siehst du die wichtigsten Wertänderungen, jeweils mit dem genauen Paragrafen und einem Link, an dem du es selbst nachlesen kannst.

Wie wir Werte prüfen und gegen unsere API gegenrechnen, steht ausführlich auf der Seite Methodik.

  1. Pendlerpauschale vereinheitlicht

    gültig ab 01.01.2026
    vorher0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. km
    jetzt0,38 €/km einheitlich ab dem ersten Kilometer

    Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG ↗ · betrifft: Pendlerpauschale-Rechner

  2. Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie

    gültig ab 01.01.2026
    vorher19 % auf Speisen beim Vor-Ort-Verzehr
    jetztdauerhaft 7 % auf Speisen (Getränke weiterhin 19 %)

    Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ↗ · betrifft: Mehrwertsteuer-Rechner

  3. Grundfreibetrag erhöht

    gültig ab 01.01.2026
    vorher12.096 € (2025)
    jetzt12.348 €

    Rechtsgrundlage: § 32a Abs. 1 EStG ↗ · betrifft: Brutto-Netto-Rechner, Einkommensteuer-Rechner

  4. Kinderfreibetrag erhöht

    gültig ab 01.01.2026
    vorher6.672 € je Kind (zusammenveranlagt, 2025)
    jetzt6.828 € je Kind (zusammenveranlagt); zzgl. BEA-Freibetrag 2.928 €

    Rechtsgrundlage: § 32 Abs. 6 EStG ↗ · betrifft: Einkommensteuer-Rechner

  5. Freigrenze beim Solidaritätszuschlag angehoben

    gültig ab 01.01.2026
    vorher19.450 € / 39.900 € festzusetzende Einkommensteuer (2025)
    jetzt20.350 € (Einzelveranlagung) / 40.700 € (Zusammenveranlagung)

    Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3 SolzG 1995 ↗ · betrifft: Soli-Rechner

  6. Erbfallkostenpauschale angehoben

    gültig ab 01.01.2025
    vorher10.300 €
    jetzt15.000 € (ohne Einzelnachweis für Bestattung und Nachlassabwicklung)

    Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG ↗ · betrifft: Erbschaftsteuer-Rechner, Schenkungsteuer-Rechner

Eigene Korrekturen

Nicht jede Änderung kommt vom Gesetzgeber. Hier stehen Fälle, in denen wir selbst einen Rechenfehler hatten und ihn nach Prüfung an der Primärquelle korrigiert haben. Wir zeigen sie offen, weil ein Rechner vertrauenswürdiger wird, wenn er eigene Fehler benennt.

  1. Firmenwagen: geldwerter Vorteil ist sozialversicherungspflichtig

    korrigiert am 15.07.2026
    war falschDer geldwerte Vorteil erhöhte nur die Lohnsteuer, nicht die Sozialversicherung.
    jetzt korrektDer geldwerte Vorteil ist ein Sachbezug und erhöht bis zur Beitragsbemessungsgrenze auch die SV-Bemessung. Beispiel (4.000 € Brutto, 35.000 € Verbrenner, 20 km, NRW): Netto-Mehrbelastung 141,17 € statt zuvor zu niedrig angesetzt, korrekt 262,97 €/Monat.

    Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 1 SGB IV ↗ · betrifft: Firmenwagenrechner

  2. Weihnachtsgeld: Sozialversicherung auf Einmalzahlungen

    korrigiert am 14.07.2026
    war falschDas Weihnachtsgeld wurde ohne eigene SV-Berechnung für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt angesetzt.
    jetzt korrektDie Sozialversicherung auf Einmalzahlungen wird nach der Regelung für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt berechnet (anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze).

    Rechtsgrundlage: § 23a Abs. 3 SGB IV ↗ · betrifft: Weihnachtsgeldrechner

  3. Lohnsteuer: Vorsorgepauschale mit ermäßigtem KV-Satz

    korrigiert am 14.07.2026
    war falschDie Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzug rechnete mit dem vollen Krankenversicherungssatz.
    jetzt korrektFür die Vorsorgepauschale wird der ermäßigte allgemeine KV-Beitragssatz von 7,0 % angesetzt; die Webapp wurde an die API angeglichen.

    Rechtsgrundlage: § 39b Abs. 2 EStG i.V.m. § 243 SGB V ↗ · betrifft: Brutto-Netto-Rechner, Netto-Brutto-Rechner

Diese Übersicht ist nicht abschließend und ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich ist immer der jeweils aktuelle Gesetzestext.