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/v1/pendlerpauschale

Entfernungspauschale nach §9 EStG. 0,38 EUR pro Kilometer ab dem ersten. Jahresdeckel 4.500 EUR gilt für ÖPNV, Fahrrad und Mitfahrer — beim eigenen Auto gibt’s keine Obergrenze.

Minimal-Beispiel

{"entfernung_km": 25, "grenzsteuersatz": 35}

Request-Felder

FeldTypPflichtDefaultBeschreibung
entfernung_kmnumberjaEinfache Strecke Wohnung–Arbeit in km
arbeitstageintnein220Arbeitstage pro Jahr
verkehrsmittelstringneinautoauto, oepnv, fahrrad, mitfahrer
grenzsteuersatznumberneinFür die Steuerersparnis in der Response