Anspruch: Zwölf Monate Anwartschaft, dann ja
ALG 1 bekommst du nicht geschenkt, nur weil du gearbeitet hast. Du musst in den letzten fünf Jahren insgesamt mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein — das nennt sich Anwartschaftszeit (§ 142 SGB III). Wer ausschließlich als Minijobber, Selbstständige:r oder Beamt:in gearbeitet hat, fällt durchs Raster.
Zusätzlich musst du arbeitslos gemeldet sein und der Vermittlung der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen. Übersetzt: Keine Urlaubsreise ohne Absprache, Termine einhalten, Bewerbungen nachweisen. Wer sich dem verweigert, kassiert Sperrzeiten.
60 oder 67 Prozent — wovon eigentlich?
Die berühmten Prozentsätze beziehen sich nicht auf dein Netto. Gerechnet wird ein pauschaliertes Nettoentgelt nach einem festgelegten Schema:
- Bemessungsentgelt: Dein durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit — gekappt bei der Beitragsbemessungsgrenze Rente (8.450 €/Monat 2026).
- SV-Pauschale: 20 Prozent des Bemessungsentgelts werden pauschal abgezogen (§ 153 SGB III). Unabhängig davon, was du tatsächlich an SV gezahlt hast.
- Lohnsteuer und Soli: Nach deiner Steuerklasse vom Jahresbrutto berechnet und abgezogen.
- Leistungsentgelt: Was danach übrig bleibt.
- Leistungssatz: 60 oder 67 Prozent auf das Leistungsentgelt.
Gerechnet wird tagesgenau. Für die Monatssumme multipliziert das Gesetz das Tages-ALG immer mit 30 — nicht mit 30,4 und nicht mit der tatsächlichen Monatslänge. Im Januar hast du also 31 Tage Arbeitslosigkeit, bezahlt wirst du für 30. Das gleicht sich über längere Bezugszeiten ungefähr aus, aber an 31-Tage-Monaten leuchtet es schon auf.
Bezugsdauer: Zwischen sechs und 24 Monaten
Wie lange du ALG 1 bekommst, hängt von zwei Dingen ab: deinem Alter bei Antragstellung und den Monaten, in denen du versicherungspflichtig beschäftigt warst (§ 147 Abs. 2 SGB III):
| Versicherungsmonate | Alter | Bezugsdauer |
|---|---|---|
| 12 | — | 6 Monate |
| 16 | — | 8 Monate |
| 20 | — | 10 Monate |
| 24 | — | 12 Monate |
| 30 | ab 50 | 15 Monate |
| 36 | ab 55 | 18 Monate |
| 48 | ab 58 | 24 Monate |
Wer jung und kurz versichert ist, kommt auf sechs Monate. Wer über 58 mit einem langen Erwerbsleben dahinter arbeitslos wird, bekommt das volle Paket.
Progressionsvorbehalt: Die böse Überraschung am Jahresende
Das ALG 1 ist steuerfrei. So steht es in § 3 EStG, und so fühlt es sich auf dem Kontoauszug auch an. Der Haken steht ein paar Paragrafen weiter: § 32b EStG sagt, dass steuerfreie Lohnersatzleistungen den Steuersatz auf dein übriges Einkommen erhöhen.
Wenn du in demselben Jahr noch gearbeitet hast — sei es vor der Arbeitslosigkeit oder beim Wiedereinstieg — liegt dein Steuersatz auf diesen Lohn höher, als er ohne ALG-Bezug gewesen wäre. Die Finanzämter schicken dafür Nachforderungen, typisch zwischen 500 und 2.000 €. Deshalb: Wer ALG 1 über 410 € im Jahr bekommen hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Monatliche Rücklage von 50 bis 100 € erspart dir das ungute Gefühl, wenn der Bescheid kommt.
Krankenversicherung läuft weiter
Solange du ALG 1 bekommst, zahlt die Bundesagentur für Arbeit deine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Dein Versicherungsverlauf bleibt lückenlos, und du sammelst weiter Rentenpunkte — auf niedrigerem Niveau als zuvor, aber immerhin. Für die Krankenkasse heißt das: keine Abmeldung nötig, du bist automatisch weiter Mitglied.
Wichtig: Arbeitsuchend melden statt arbeitslos
Sobald du weißt, dass dein Job endet (z.B. bei einer Kündigung), musst du dich innerhalb von drei Tagen arbeitsuchend melden — spätestens aber drei Monate vor Ende. Sonst drohen Sperrzeiten beim ALG 1. Das geht online über arbeitsagentur.de. Arbeitslos melden kannst du dich dann frühestens am ersten Tag ohne Arbeit.