ALG 1 bei 3.000 € Brutto: 1.248 € pro Monat (Beispiel)
Wer bei einem Median-Verdienst von 3.000 € brutto arbeitslos wird, bekommt nach derzeitiger ALG-1-Logik ungefähr 1.248 € Arbeitslosengeld pro Monat — vorausgesetzt Steuerklasse 1, keine Kinder und mindestens 12 Versicherungsmonate.
Die konkrete Rechnung
| Brutto-Monatsgehalt | 3.000,00 € |
| Bemessungsentgelt (Tagesbasis) | 98,63 € |
| − SV-Pauschale 20 % (§ 153 SGB III) | − 19,73 € |
| − Lohnsteuer (BMF PAP 2026) | − 9,56 € |
| Leistungsentgelt pro Tag | 69,34 € |
| × Leistungssatz 60 % (Steuerklasse 1, ohne Kind) | 41,60 €/Tag |
| ALG 1 pro Monat (30 Tage) | 1.248,00 € |
| Bezugsdauer (36 Mo. versichert, < 50 Jahre) | 12 Monate |
| Gesamtanspruch | 14.976,00 € |
Was ändert sich, wenn …
- … du Kinder hast: Leistungssatz steigt auf 67 % → ca. 1.390,50 €/Monat
- … du Steuerklasse 3 hast (verheiratet, höheres Netto): ALG 1 wird höher, da Lohnsteuer in der Pauschale niedriger ist
- … du Kirchenmitglied bist: Kirchensteuer wird in der Pauschale abgezogen, ALG 1 wird minimal niedriger
- … du über 50 bist und länger versichert: Bezugsdauer steigt auf 15, 18, 20, 22 oder 24 Monate (siehe ALG-1-Bezugsdauer-Tabelle)
Warum ALG 1 nicht dein Netto ist
Der häufigste Irrtum: „60 % vom Netto“. Das stimmt nicht. Grundlage ist das Leistungsentgelt — ein fiktiver Betrag, der aus deinem Brutto mit pauschalierten Abzügen entsteht: einer Sozialversicherungspauschale von 20 % (§ 153 SGB III) und der Lohnsteuer nach der Steuerklasse, die am 1. Januar des Jahres auf deiner Lohnsteuerkarte stand. Weil diese Pauschalen von deinem echten Netto abweichen, liegt das ALG 1 mal etwas über, mal unter „60 % deines letzten Nettos“.
Die Steuerklasse zählt mehr als gedacht
Da die Lohnsteuer in die Pauschale einfließt, hebt eine günstige Steuerklasse das ALG 1 spürbar an. Verheiratete in Steuerklasse 3 bekommen bei gleichem Brutto mehr als Singles in Klasse 1. Entscheidend ist die Klasse zu Jahresbeginn — ein Wechsel kurz vor der Arbeitslosigkeit wird von der Arbeitsagentur nur anerkannt, wenn er nicht offensichtlich nur dem höheren ALG dient. Wer den Wechsel rechtzeitig (im Vorjahr) plant, kann legal optimieren.
Steuerfrei — aber mit Progressionsvorbehalt
ALG 1 ist selbst steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG): Es erhöht den Steuersatz auf dein übriges Jahreseinkommen. Wer im selben Jahr noch gearbeitet hat, sollte eine Steuererklärung einplanen und mit einer kleinen Nachzahlung rechnen. Ein Nebenverdienst während des Bezugs bleibt bis 165 €/Monat anrechnungsfrei; alles darüber wird vom ALG 1 abgezogen.
So kommst du an die Leistung
Zwei Fristen sind entscheidend: Sobald du von der Kündigung weißt, musst du dich drei Monate vorher arbeitssuchend melden (bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen) — sonst droht eine Sperrzeit. Und spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit meldest du dich persönlich oder online arbeitslos und stellst den Antrag. Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund unterschreibt, bekommt in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen (§ 159 SGB III), in der kein ALG 1 fließt — und die Gesamtbezugsdauer verkürzt sich entsprechend.
Berechne deinen eigenen Anspruch
→ Eigene Werte eingeben (Brutto, Steuerklasse, Versicherungsmonate, Alter)
Quelle: SGB III §§ 136-155, § 147 SGB III (Bezugsdauer), § 149 SGB III (Leistungssatz), § 153 SGB III (Leistungsentgelt mit pauschalierten Abzügen), BMF PAP 2026 für Lohnsteuer-Pauschalierung. Beispielwerte entstehen mit dem Rechner unter Bundesland Nordrhein-Westfalen, ohne Kirchensteuer.