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ALG 1 mit Kind: 67 % statt 60 % Leistungssatz

Wer mindestens ein Kind im Haushalt hat, bekommt nach § 149 SGB III den erhöhten Leistungssatz von 67 % statt 60 %. Bei 3.000 € Brutto-Monatsgehalt sind das ca. 1.390,50 € ALG 1 statt 1.248 € — also +142,50 € pro Monat oder 1.710 € mehr im Jahr.

Die konkrete Rechnung (mit Kind)

Brutto-Monatsgehalt3.000,00 €
Bemessungsentgelt (Tagesbasis)98,63 €
− SV-Pauschale 20 % (§ 153 SGB III)− 19,73 €
− Lohnsteuer (Steuerklasse 4, BMF PAP 2026)− 9,72 €
Leistungsentgelt pro Tag69,18 €
× Leistungssatz 67 % (mit Kind)46,35 €/Tag
ALG 1 pro Monat (30 Tage)1.390,50 €
Bezugsdauer (36 Mo., < 50 Jahre)12 Monate
Gesamtanspruch16.686,00 €

Wer zählt als „Kind“?

Nach § 149 i.V.m. § 32 EStG zählen alle kindergeldberechtigten Kinder:

Ein einziges Kind reicht. Mehr Kinder erhöhen den Leistungssatz NICHT weiter — der Sprung von 60 auf 67 % greift einmalig.

Auch dein Partner kann das Kind „einbringen“

Hat dein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner mindestens ein Kind in seiner Lohnsteuerklasse oder bekommt Kindergeld — gilt der erhöhte Satz auch für dich. Beispiel: Du bist Steuerklasse 1, deine Partnerin Steuerklasse 3 mit Kind. Du bekommst trotzdem 67 %.

Berechne deinen eigenen Anspruch

→ Eigene Werte eingeben (Brutto, Steuerklasse, Kinder, Versicherungsmonate)

Quelle: § 149 SGB III (Leistungssatz 60 vs. 67 %), § 32 EStG (Kinder-Definition), BMF PAP 2026 (Lohnsteuer-Pauschalierung). Beispielwerte aus dem Rechner für Bundesland NRW, ohne Kirchensteuer.