ALG 1 mit Kind: 67 % statt 60 % Leistungssatz
Wer mindestens ein Kind im Haushalt hat, bekommt nach § 149 SGB III den erhöhten Leistungssatz von 67 % statt 60 %. Bei 3.000 € Brutto-Monatsgehalt sind das ca. 1.390,50 € ALG 1 statt 1.248 € — also +142,50 € pro Monat oder 1.710 € mehr im Jahr.
Die konkrete Rechnung (mit Kind)
| Brutto-Monatsgehalt | 3.000,00 € |
| Bemessungsentgelt (Tagesbasis) | 98,63 € |
| − SV-Pauschale 20 % (§ 153 SGB III) | − 19,73 € |
| − Lohnsteuer (Steuerklasse 4, BMF PAP 2026) | − 9,72 € |
| Leistungsentgelt pro Tag | 69,18 € |
| × Leistungssatz 67 % (mit Kind) | 46,35 €/Tag |
| ALG 1 pro Monat (30 Tage) | 1.390,50 € |
| Bezugsdauer (36 Mo., < 50 Jahre) | 12 Monate |
| Gesamtanspruch | 16.686,00 € |
Wer zählt als „Kind“?
Nach § 149 i.V.m. § 32 EStG zählen alle kindergeldberechtigten Kinder:
- Bis 18 Jahre: automatisch
- Bis 25 Jahre: während Ausbildung, Studium, freiwilligem Wehrdienst, BFD oder FSJ
- Ohne Altersgrenze: bei körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung mit Eintritt vor dem 25. Lebensjahr
Ein einziges Kind reicht. Mehr Kinder erhöhen den Leistungssatz NICHT weiter — der Sprung von 60 auf 67 % greift einmalig.
Auch dein Partner kann das Kind „einbringen“
Hat dein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner mindestens ein Kind in seiner Lohnsteuerklasse oder bekommt Kindergeld — gilt der erhöhte Satz auch für dich. Beispiel: Du bist Steuerklasse 1, deine Partnerin Steuerklasse 3 mit Kind. Du bekommst trotzdem 67 %.
Berechne deinen eigenen Anspruch
→ Eigene Werte eingeben (Brutto, Steuerklasse, Kinder, Versicherungsmonate)
Quelle: § 149 SGB III (Leistungssatz 60 vs. 67 %), § 32 EStG (Kinder-Definition), BMF PAP 2026 (Lohnsteuer-Pauschalierung). Beispielwerte aus dem Rechner für Bundesland NRW, ohne Kirchensteuer.