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Erbschaftsteuer-Reform 2026: Was FairErben bedeutet

7 Min. Lesezeit
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Erbschaftsteuer-Reform 2026: Was das SPD-Konzept FairErben für dich bedeutet

Die Erbschaftsteuer steht 2026 gleich von zwei Seiten unter Druck: Die SPD hat mit "FairErben" einen konkreten Reformvorschlag vorgelegt, und das Bundesverfassungsgericht prüft die Verschonung von Betriebsvermögen. Beides zusammen könnte das System kippen — und das betrifft nicht nur Millionäre.

Status quo: Erbschaftsteuer-Freibeträge 2026

Das aktuelle System der Erbschaftsteuer basiert auf persönlichen Freibeträgen, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten. Diese Freibeträge gelten pro Erbfall und erneuern sich alle zehn Jahre. Wer früh plant, kann so über Jahrzehnte sechsstellige Beträge steuerfrei übertragen.

Die aktuellen Freibeträge kannst du mit unserem Erbschaftsteuer-Freibeträge-Rechner individuell berechnen. Die wichtigsten Werte im Überblick:

VerwandtschaftsgradFreibetrag (aktuell)
Ehepartner / eingetragene Lebenspartner500.000 EUR
Kinder400.000 EUR
Enkelkinder200.000 EUR
Eltern und Großeltern (bei Erbschaft)100.000 EUR
Geschwister, Nichten, Neffen20.000 EUR
Nicht verwandte Personen20.000 EUR

Das Problem: Die Freibeträge wurden seit 2009 nicht angepasst — trotz massiv gestiegener Immobilienpreise. Ein geerbtes Einfamilienhaus sprengt in vielen Regionen längst den Freibetrag von 400.000 EUR für Kinder.

SPD-Konzept "FairErben" erklärt

Die SPD schlägt mit "FairErben" einen Paradigmenwechsel vor: Statt der bisherigen Freibeträge, die sich alle zehn Jahre erneuern, soll ein einmaliger Lebensfreibetrag von 900.000 EUR eingeführt werden.

So funktioniert der Lebensfreibetrag

Der Lebensfreibetrag gilt pro Person über das gesamte Leben hinweg. Jede Erbschaft und jede Schenkung wird auf diesen Betrag angerechnet — unabhängig davon, von wem du erbst oder beschenkt wirst. Ist der Freibetrag aufgebraucht, wird jeder weitere Euro besteuert.

Vorteile laut SPD: - Einfacheres System ohne komplizierte 10-Jahres-Fristen - Gleichbehandlung aller Erben unabhängig vom Verwandtschaftsgrad - Schluss mit der steuerlichen Bevorzugung von Mehrfach-Erbschaften über Jahrzehnte

Kritikpunkte: - Familien mit mehreren Erbfällen (z. B. Großeltern, dann Eltern) könnten den Freibetrag schneller ausschöpfen - Immobilienerben in teuren Regionen könnten trotzdem über dem Freibetrag liegen - Die Abschaffung der 10-Jahres-Regel nimmt Planungsspielraum bei Schenkungen

BVerfG-Entscheidung: Was auf dem Spiel steht

Parallel zum politischen Reformprozess beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht 2026 mit der Frage, ob die Verschonung von Betriebsvermögen nach §§ 13a und 13b ErbStG verfassungsgemäß ist.

Aktuell können Betriebserben unter bestimmten Bedingungen bis zu 100 % des Betriebsvermögens steuerfrei erben — vorausgesetzt, sie halten das Unternehmen eine bestimmte Zeit und erhalten Arbeitsplätze. Kritiker sehen darin eine klare Ungleichbehandlung gegenüber Privatvermögen — und haben einen Punkt: Wer ein Haus erbt, zahlt oft mehr Steuern als jemand, der ein Firmenimperium übernimmt.

Mögliche Szenarien:

  • BVerfG kippt die Regelung: Der Gesetzgeber müsste innerhalb einer Frist (typisch: 1–2 Jahre) eine Neuregelung schaffen. Das könnte den Druck für eine Gesamtreform erhöhen und FairErben oder ähnliche Konzepte beschleunigen.
  • BVerfG bestätigt die Regelung: Die aktuelle Verschonung bleibt bestehen, aber die politische Debatte um FairErben läuft unabhängig weiter.
  • BVerfG setzt Auflagen: Die Verschonung bleibt grundsätzlich erhalten, muss aber nachgebessert werden — z. B. bei der Bewertung von Betriebsvermögen oder den Haltefristen.

Bereits 2014 hatte das BVerfG die damalige Fassung als teilweise verfassungswidrig eingestuft und eine Reform erzwungen. Eine Wiederholung ist nicht ausgeschlossen.

Tabelle: Aktuelle Freibeträge vs. FairErben-Modell

MerkmalAktuelles SystemFairErben (SPD-Vorschlag)
Freibetrag Kinder400.000 EUR pro Erbfall900.000 EUR Lebensfreibetrag
ErneuerungAlle 10 JahreKeine (einmalig)
Verwandtschaftsgrad relevantJa (verschiedene Freibeträge)Nein (einheitlicher Betrag)
Betriebsvermögen-VerschonungBis 100 % möglichDeutliche Einschränkung geplant
SchenkungenEigener 10-Jahres-ZyklusAnrechnung auf Lebensfreibetrag
Steuerklassen3 Klassen mit unterschiedlichen SätzenVereinfachung angestrebt

Nutze unseren Erbschaftsteuer-Rechner, um deine aktuelle Steuerlast zu berechnen, und vergleiche mit dem Schenkungsteuer-Rechner, ob eine vorgezogene Übertragung günstiger wäre.

Was du jetzt tun solltest

Die Reform ist noch nicht beschlossen — aber wer wartet, bis sie kommt, hat keine 10-Jahres-Frist mehr zum Ausnutzen.

1. Schenkungen prüfen und nutzen

Solange die 10-Jahres-Regel gilt, kannst du Freibeträge mehrfach nutzen. Wer beispielsweise Immobilien an Kinder übertragen möchte, sollte prüfen, ob eine Schenkung zu Lebzeiten sinnvoll ist. Unser Schenkung-Freibeträge-Rechner zeigt dir, wie viel du steuerfrei übertragen kannst.

2. Testament aktualisieren

Gerade bei Patchwork-Familien oder größeren Vermögen kann ein veraltetes Testament teuer werden — lass es prüfen, bevor sich die Regeln ändern.

3. Betriebsvermögen bewerten lassen

Wenn du ein Unternehmen erbst oder vererben möchtest, brauchst du eine aktuelle Bewertung. Sollte das BVerfG die Verschonungsregeln kippen, könnten sich die Steuerlasten erheblich verändern.

4. Fachliche Beratung einholen

Bei komplexen Erbfällen — insbesondere mit Immobilien, Unternehmen oder internationalen Bezügen — ist steuerliche Beratung unverzichtbar. Ein Steuerberater kostet bei Erbfällen ab ~500 € — das relativiert sich schnell, wenn fünfstellige Steuerbeträge auf dem Spiel stehen.

Fazit

Ob FairErben kommt oder nicht — die Freibeträge sind seit 2009 eingefroren, und der politische Druck steigt. Wer heute noch die 10-Jahres-Regel nutzen kann, sollte das nicht auf die lange Bank schieben.


Quellen:

  • Heuking Kühn Lüer Wojtek: Analyse des FairErben-Konzepts (2026)
  • Grant Thornton: Erbschaftsteuer-Reform — Szenarien und Handlungsempfehlungen (2026)
  • Deutscher Bundestag: Drucksache zur Erbschaftsteuer-Reform, Ausschussberatungen (2026)
  • Bundesverfassungsgericht: Anhängige Verfahren zur Betriebsvermögen-Verschonung (2026)

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