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Schenkung-Freibeträge 2026 — Die 10-Jahres-Strategie

Durch geschickte Nutzung der Schenkungsteuer-Freibeträge und der 10-Jahres-Regel lassen sich große Vermögen steuerfrei an die nächste Generation übertragen.

Freibeträge bei Schenkungen

VerwandtschaftSteuerklasseFreibetrag
Ehegatte / LebenspartnerI500.000 €
Kinder, StiefkinderI400.000 €
Enkel (Elternteil lebt)I200.000 €
Eltern / GroßelternII20.000 €
GeschwisterII20.000 €
Nicht verwandtIII20.000 €

Wichtig: Bei Schenkungen fallen Eltern und Großeltern in Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag. Bei Erbschaften haben sie Steuerklasse I mit 100.000 €.

Die 10-Jahres-Regel im Detail

Nach § 14 ErbStG werden alle Schenkungen derselben Person innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet:

Beispiel: Vermögen an ein Kind übertragen

Ein Elternteil möchte 1,2 Mio. € an sein Kind übertragen:

ZeitpunktSchenkungSteuer
Jahr 1400.000 €0 €
Jahr 11400.000 €0 €
Jahr 21400.000 €0 €
Gesamt1.200.000 €0 €

Durch die 10-Jahres-Strategie werden 1,2 Mio. € komplett steuerfrei übertragen. Ohne Planung würden auf den Betrag über dem Freibetrag bis zu 19 % Erbschaftsteuer anfallen.

Meldepflicht nicht vergessen

Jede Schenkung muss innerhalb von 3 Monaten dem zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt gemeldet werden (§ 30 ErbStG) — auch wenn sie unter dem Freibetrag liegt. Bei notariellen Verträgen übernimmt der Notar die Meldung automatisch.

Was überhaupt als Schenkung gilt

Schenkungsteuer betrifft längst nicht nur Bargeld. Steuerlich erfasst werden auch Immobilien, Wertpapiere und Firmenanteile, der Verzicht auf eine Forderung oder ein zinsloses Darlehen (hier gilt der ersparte Zins als Schenkung). Ein häufiger Fall ist die gemischte Schenkung: Wird eine Immobilie deutlich unter Wert „verkauft“, behandelt das Finanzamt die Differenz zum Verkehrswert als Schenkung.

Steuerschuldner ist grundsätzlich der Beschenkte — aber der Schenker haftet mit (§ 20 ErbStG). Wer eine größere Übertragung plant, sollte den steuerpflichtigen Wert deshalb vorher sauber ermitteln, statt sich auf eine spätere Korrektur zu verlassen.

Warum sich frühes Schenken lohnt

Weil der Freibetrag alle 10 Jahre neu entsteht, ist Zeit der wichtigste Hebel. Wer mit 55 beginnt, kann bis zum 85. Lebensjahr drei volle Freibeträge ausschöpfen — bei einem Kind also 3 × 400.000 €. Wer erst mit 75 anfängt, schafft nur noch einen Zyklus. Gerade bei Immobilien und größeren Vermögen entscheidet der frühe Start darüber, ob am Ende Schenkungsteuer anfällt oder nicht.

Beide Elternteile, doppelter Freibetrag

Jeder Elternteil hat einen eigenen Freibetrag gegenüber dem Kind. Schenken Vater und Mutter getrennt, stehen dem Kind zweimal 400.000 € pro 10 Jahre zur Verfügung — zusammen also 800.000 € steuerfrei. Dasselbe gilt für Großeltern gegenüber Enkeln (je 200.000 €). Wichtig ist, dass jeder Schenker tatsächlich aus eigenem Vermögen schenkt — eine nur durchgereichte Schenkung erkennt das Finanzamt nicht an.

Nießbrauch senkt den steuerlichen Wert

Wird eine Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt verschenkt, behalten die Schenker ein lebenslanges Wohn- oder Nutzungsrecht. Der kapitalisierte Wert dieses Nießbrauchs wird vom Schenkungswert abgezogen — der steuerpflichtige Erwerb sinkt entsprechend, oft deutlich unter den Freibetrag. So lässt sich das Elternhaus übertragen, ohne die Kontrolle und das Wohnrecht aufzugeben. Die genaue Höhe hängt von Alter und Mietwert ab und sollte vor der notariellen Beurkundung durchgerechnet werden. Ob auf eine geplante Übertragung überhaupt Steuer anfällt, zeigt dir der Schenkungsteuer-Rechner in wenigen Sekunden.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: April 2026.