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Bürgergeld 2026

Voraussetzungen, Regelsätze & Neue Grundsicherung

1. Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Bürgergeld (ab Juli 2026: Grundsicherungsgeld) erhalten erwerbsfähige Personen zwischen 15 und dem Rentenalter, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Auch Angehörige in der Bedarfsgemeinschaft (Partner, minderjährige Kinder) erhalten Leistungen.

Kein Anspruch bei

  • Ausreichendem Einkommen oder Vermögen über dem Freibetrag
  • Bezug von Sozialhilfe (SGB XII) — nicht gleichzeitig möglich
  • Nicht erwerbsfähig (weniger als 3 Stunden/Tag arbeitsfähig)

2. Regelsätze 2026

Die Regelbedarfsstufen sind 2026 unverändert (Besitzschutzregelung — eine rechnerische Senkung wurde verhindert):

StufePersonengruppeRegelsatz
1Alleinstehende / Alleinerziehende563 €
2Partner (je Person)506 €
3Erwachsene 18–24 bei Eltern451 €
4Jugendliche 14–17471 €
5Kinder 6–13390 €
6Kinder 0–5357 €

3. Mehrbedarf (§ 21 SGB II)

Zusätzlich zum Regelsatz gibt es in besonderen Lebenslagen einen Mehrbedarf:

  • Schwangerschaft: 17 % des Regelbedarfs Stufe 1 = 95,71 €
  • Alleinerziehend: 36 % bei 1–2 Kindern (202,68 €), ab 3 Kindern 12 % pro Kind, max. 60 %
  • Schwerbehinderung (Merkzeichen G): 35 % = 197,05 €

4. Freibeträge auf Erwerbseinkommen

Wer arbeitet, darf einen Teil des Einkommens behalten (§ 11b SGB II):

  • 100 € Grundfreibetrag (Erwerbstätigenpauschale)
  • 20 % auf den Betrag zwischen 100 und 520 €
  • 30 % auf den Betrag zwischen 520 und 1.000 €
  • 10 % auf den Betrag zwischen 1.000 und 1.200 € (mit Kind: bis 1.500 €)

Rechenbeispiel: 800 € Netto

  • Grundfreibetrag: 100 €
  • 20 % auf 100–520 € (420 €): 84 €
  • 30 % auf 520–800 € (280 €): 84 €
  • Freibetrag gesamt: 268 € → anrechenbar: 532 €

5. Kosten der Unterkunft (KdU)

Neben dem Regelsatz übernimmt das Jobcenter die Wohnkosten: Kaltmiete, kalte Nebenkosten und Heizkosten. Im ersten Jahr (Karenzzeit) werden die tatsächlichen Kosten übernommen — unabhängig von der Angemessenheit.

Nach der Karenzzeit gilt die kommunale Angemessenheitsgrenze. Ist die Miete zu hoch, fordert das Jobcenter zur Kostensenkung auf (z.B. Umzug oder Untervermietung).

6. Neue Grundsicherung ab Juli 2026

Ab dem 01.07.2026 wird Bürgergeld in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt (in der Kommunikation oft „Neue Grundsicherung“ genannt). Die wichtigsten Änderungen:

  • Regelsätze: Bleiben unverändert (563 / 506 / 451 / 471 / 390 / 357 €)
  • Vermögen: Karenzzeit entfällt. Bis 30.06.2026 gilt: 40.000 € Antragsteller + 15.000 € je weitere Person. Ab 01.07.2026 gilt ein altersabhängiges Schonvermögen: 5.000 € (bis 30), 10.000 € (bis 40), 12.500 € (bis 50), 20.000 € (über 50).
  • Karenzzeit: Entfällt — Angemessenheitsprüfung ab Tag 1
  • Sanktionen: Verschärft, schnellere Kürzungen bei Pflichtverletzungen

Häufige Fragen

Wer hat überhaupt Anspruch auf Bürgergeld?+

Anspruch hat, wer erwerbsfähig ist (also unter den üblichen Bedingungen mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann), zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze liegt, hilfebedürftig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (§ 7 SGB II). Wer nicht erwerbsfähig ist, fällt unter die Grundsicherung des SGB XII.

Muss ich wirklich jeden Job annehmen?+

Grundsätzlich ja. Die Zumutbarkeit ist weit gefasst (§ 10 SGB II): Auch Arbeit unterhalb der Qualifikation oder mit längerem Arbeitsweg gilt in der Regel als zumutbar. Wenige Ausnahmen gibt es etwa bei der Betreuung eines Kindes unter drei Jahren oder der Pflege Angehöriger. Eine unbegründete Ablehnung führt zu Leistungskürzungen.

Zählt das Einkommen meines Partners?+

Ja. Lebst du mit einem Partner zusammen, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Dessen Einkommen und Vermögen werden in die Bedürftigkeitsprüfung einbezogen. Verdient der Partner genug, um den gemeinsamen Bedarf zu decken, entfällt der Anspruch — auch wenn du selbst kein Einkommen hast.

Was passiert mit meinem Vermögen und meiner Wohnung?+

Geschützt bleiben unabhängig von Beträgen ein angemessenes selbstgenutztes Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, ein angemessenes Auto sowie Rücklagen für die Altersvorsorge. Darüber hinaus gilt ein Schonvermögen; dessen Höhe und die Prüfung der Wohnkosten ändern sich mit der Reform zum 1. Juli 2026 (siehe Abschnitt 6). Erst oberhalb des Schonvermögens musst du eigenes Vermögen einsetzen.

Wie schnell wird der Antrag bearbeitet?+

Stell den Antrag möglichst früh, denn Bürgergeld gibt es grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend. Ein formloser Antrag genügt zunächst, die Unterlagen kannst du nachreichen. Bei akuter Notlage kann das Jobcenter einen Vorschuss zahlen. Über den Antrag soll zügig entschieden werden; in der Praxis dauert die erste Auszahlung oft einige Wochen.

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