Zum Inhalt springen

Frühstart-Rente-Rechner 2026

10 €/Monat vom Staat ab 6 Jahren bis 18 — berechne, wie viel Kapital dein Kind mit Renteneintritt hat.

Keine Datenspeicherung Aktuelles Recht 2026 100 % kostenlos

Dieser Rechner ist kostenlos nutzbar. Die Ergebnisseite enthält als „Werbung“ gekennzeichnete Hinweise auf Finanzprodukte, aus denen wir bei Abschluss eine Provision erhalten. Dies beeinflusst die Berechnungsergebnisse nicht.

Förderung von 6 bis 18 Jahren (12 Jahre × 10 €)

Optional — zusätzlich zum Staatszuschuss bis 18 Jahre

Optional — was das Kind ab 18 selbst einzahlt

Gesetzliche Regelaltersgrenze 67

Langfristige ETF-Rendite (DAX/MSCI World ~6-7 %). Konservativ: 4 %, Optimistisch: 8 %.

Frühstart-Rente 2026 — Eckpunkte

Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2025 die Eckpunkte beschlossen. Vom 6. bis 18. Lebensjahr zahlt der Staat 10 €/Monat in ein individuelles, kapitalmarktorientiertes Vorsorgedepot pro Kind. Erste Kohorte: Jahrgang 2020 (rückwirkend ab 01.01.2026).

Eltern und Dritte können während der Minderjährigkeit eigene Beiträge einzahlen, ab dem 18. Geburtstag verwaltet das Kind das Konto selbst. Die Auszahlung erfolgt frühestens zum Renteneintritt; Erträge bleiben während der Ansparphase steuerfrei.

Quellen & Stand

Stand: Mai 2026. Gesetzgebungsverfahren noch laufend — Eckdaten können sich bis zur Verabschiedung ändern. Keine Steuer- oder Anlageberatung.

Frühstart-Rente: BMF-Eckpunkte im Detail

Wer ist berechtigt, was passiert mit dem Geld bis 18, was bei Auszug ins Ausland? Unser Ratgeber erklärt das neue Programm.

→ Zum Ratgeber

Häufige Fragen

Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge für Kinder. Vom 6. bis zum 18. Lebensjahr zahlt der Staat 10 Euro pro Monat in ein individuelles, kapitalmarktorientiertes Vorsorgedepot. Eckpunkte-Beschluss der Bundesregierung vom 17. Dezember 2025.

Wer ist berechtigt?

Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren, die in Deutschland zur Schule gehen. Erste Kohorte ist der Geburtsjahrgang 2020 (rückwirkend ab 1. Januar 2026). Unabhängig vom Einkommen oder Vermögen der Eltern.

Können Eltern eigene Beiträge einzahlen?

Ja, Eltern und Dritte können während der Minderjährigkeit zusätzliche Beiträge einzahlen. Ab dem 18. Lebensjahr verwaltet das Kind das Konto eigenständig.

Wann wird ausgezahlt und wie wird besteuert?

Auszahlung frühestens zum Renteneintritt (derzeit 67 Jahre). Während der Ansparphase bleiben alle Erträge steuerfrei.