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Krankengeld 2026

Höhe, Dauer und was am Ende wirklich ankommt

1. Ab wann es Krankengeld gibt

Die ersten sechs Wochen einer Krankschreibung zahlt dein Arbeitgeber das volle Gehalt weiter — das ist die Entgeltfortzahlung. Erst danach, ab dem 43. Tag derselben Erkrankung, springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Genau hier fängt der Einkommensknick an, den viele unterschätzen.

Wichtig ist die Formulierung „dieselbe Erkrankung“: Kommst du zwischendurch gesund zurück und erkrankst später an etwas anderem, beginnt die Sechs-Wochen-Frist neu.

2. Die 70/90-Regel

Das Krankengeld beträgt 70 % deines Bruttolohns — allerdings gedeckelt durch zwei Grenzen. Erstens zählt das Brutto nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 €/Monat). Zweitens darf das Krankengeld 90 % deines Nettolohns nicht übersteigen. Bei den meisten Arbeitnehmern greift diese zweite Grenze.

Beispiel: 3.500 € Brutto

  • 70 % von 3.500 € = 2.450 € Brutto-Krankengeld
  • Netto-Cap: 90 % von ~2.350 € Netto = ~2.115 €
  • Der niedrigere Wert gilt — hier greift die 90-%-Grenze

3. Was vom Krankengeld noch abgeht

Auch das Krankengeld ist nicht abgabenfrei. Die Krankenkasse behält die Arbeitnehmeranteile zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Die Krankenversicherung selbst ist beitragsfrei — dafür zahlst du während des Krankengeldbezugs keinen eigenen KV-Beitrag.

Unterm Strich bleiben so meist rund 75 bis 80 % des früheren Nettolohns übrig. Die genaue Lücke hängt von Steuerklasse, Kinderzahl und Bundesland ab — der Rechner zeigt sie dir auf den Euro.

4. Dauer und Steuerfalle

Für dieselbe Krankheit zahlt die Kasse höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Die sechs Wochen Lohnfortzahlung werden angerechnet, also bleiben rund 72 Wochen reines Krankengeld.

Und dann ist da noch eine Falle, die erst mit dem Steuerbescheid auffällt: Krankengeld ist zwar steuerfrei, zählt aber zum Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Es hebt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen — wer länger krank war, bekommt deshalb oft eine Nachzahlung. Wie stark das wirkt, rechnet der Progressionsvorbehalt-Rechner aus.

Häufige Fragen

Gibt es ein Höchst-Krankengeld?+

Ja. Das Krankengeld wird aus dem Regelentgelt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung berechnet (2026: 5.812,50 € im Monat). Verdienst du mehr, bleibt der darüber liegende Teil unberücksichtigt — dein Krankengeld ist dadurch nach oben gedeckelt, egal wie hoch dein Gehalt ist.

Was ist die Aussteuerung nach 78 Wochen?+

Für dieselbe Krankheit zahlt die Kasse höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren — die sechs Wochen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers eingerechnet (§ 48 SGB V). Läuft diese Frist ab, ohne dass du wieder arbeitsfähig bist, endet das Krankengeld („Aussteuerung“). Danach kommt je nach Lage Arbeitslosengeld oder ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente in Betracht.

Muss ich Krankengeld versteuern?+

Das Krankengeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG): Es hebt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen. Übersteigen deine steuerfreien Lohnersatzleistungen im Jahr 410 €, bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet — und es kann zu einer Nachzahlung kommen.

Ist das dasselbe wie Kinderkrankengeld?+

Nein. Das Kinderkrankengeld (§ 45 SGB V) bekommst du, wenn dein Kind krank ist und du es betreuen musst, nicht wenn du selbst erkrankst. Es beträgt 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts und ist auf eine bestimmte Zahl von Tagen pro Kind und Jahr begrenzt. Das hier erklärte Krankengeld dagegen greift bei deiner eigenen, länger andauernden Arbeitsunfähigkeit.

Zahlen Minijobber und Selbstständige auch Krankengeld-Anspruch ein?+

Minijobber haben in der Regel keinen Anspruch, weil aus dem Minijob keine Krankenversicherungsbeiträge mit Krankengeldanspruch fließen. Freiwillig versicherte Selbstständige sind ohne Wahltarif zunächst ohne Krankengeld; sie können den Anspruch aber über einen Wahltarif oder eine gesonderte Beitragswahl ab der siebten Woche absichern (§ 44 Abs. 2 SGB V).

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