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Krankengeld 2026

Höhe, Dauer und was am Ende wirklich ankommt

1. Ab wann es Krankengeld gibt

Die ersten sechs Wochen einer Krankschreibung zahlt dein Arbeitgeber das volle Gehalt weiter — das ist die Entgeltfortzahlung. Erst danach, ab dem 43. Tag derselben Erkrankung, springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Genau hier fängt der Einkommensknick an, den viele unterschätzen.

Wichtig ist die Formulierung „dieselbe Erkrankung“: Kommst du zwischendurch gesund zurück und erkrankst später an etwas anderem, beginnt die Sechs-Wochen-Frist neu.

2. Die 70/90-Regel

Das Krankengeld beträgt 70 % deines Bruttolohns — allerdings gedeckelt durch zwei Grenzen. Erstens zählt das Brutto nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 €/Monat). Zweitens darf das Krankengeld 90 % deines Nettolohns nicht übersteigen. Bei den meisten Arbeitnehmern greift diese zweite Grenze.

Beispiel: 3.500 € Brutto

  • 70 % von 3.500 € = 2.450 € Brutto-Krankengeld
  • Netto-Cap: 90 % von ~2.350 € Netto = ~2.115 €
  • Der niedrigere Wert gilt — hier greift die 90-%-Grenze

3. Was vom Krankengeld noch abgeht

Auch das Krankengeld ist nicht abgabenfrei. Die Krankenkasse behält die Arbeitnehmeranteile zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Die Krankenversicherung selbst ist beitragsfrei — dafür zahlst du während des Krankengeldbezugs keinen eigenen KV-Beitrag.

Unterm Strich bleiben so meist rund 75 bis 80 % des früheren Nettolohns übrig. Die genaue Lücke hängt von Steuerklasse, Kinderzahl und Bundesland ab — der Rechner zeigt sie dir auf den Euro.

4. Dauer und Steuerfalle

Für dieselbe Krankheit zahlt die Kasse höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Die sechs Wochen Lohnfortzahlung werden angerechnet, also bleiben rund 72 Wochen reines Krankengeld.

Und dann ist da noch eine Falle, die erst mit dem Steuerbescheid auffällt: Krankengeld ist zwar steuerfrei, zählt aber zum Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Es hebt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen — wer länger krank war, bekommt deshalb oft eine Nachzahlung. Wie stark das wirkt, rechnet der Progressionsvorbehalt-Rechner aus.

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