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Krypto Steuererklärung 2026 — Schritt für Schritt

Du hast Kryptowährungen verkauft und musst Gewinne versteuern? Diese Anleitung zeigt dir in 6 Schritten, wie du alles korrekt in der Steuererklärung angibst.

Schritt 1: Trades zusammenstellen

Exportiere alle Transaktionen von deinen Börsen als CSV oder über die API:

Du brauchst für jeden Trade: Datum, Menge, Kurs, Gebühren.

Tipp: Tools wie CoinTracking oder Blockpit importieren deine Trades automatisch und erstellen einen fertigen Steuerbericht.

Schritt 2: FIFO-Methode anwenden

Das Finanzamt verlangt die FIFO-Methode (First In, First Out): Bei einem Verkauf werden die ältesten Coins zuerst veräußert.

Beispiel:

FIFO: Der Verkauf wird dem Januar-Kauf zugeordnet → Gewinn = 40.000 - 30.000 = 10.000 €

Mehr dazu in unserem FIFO-Methode Ratgeber.

Schritt 3: Haltefrist prüfen

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind nach § 23 EStG steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als 12 Monate liegen.

Details findest du im Haltefrist-Ratgeber.

Schritt 4: Freigrenze anwenden

Seit 2024 gilt eine Freigrenze von 1.000 € für private Veräußerungsgeschäfte pro Jahr. Wichtig:

Schritt 5: In Anlage SO eintragen

Krypto-Gewinne werden in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) deiner Steuererklärung angegeben:

Staking & Mining

Einkünfte aus Staking und Mining sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Sie werden in Anlage SO, Zeile 8 eingetragen. Es gelten andere Regeln als für Trading.

Schritt 6: Steuererklärung abgeben

Reiche die Steuererklärung ein über:

DAC8: Meldepflicht ab 2026

Seit dem 1. Januar 2026 sammeln Krypto-Dienstleister im Rahmen des KStTG (DAC8) automatisch Transaktionsdaten und melden sie an das BZSt. Erste Meldung: bis 31. Juli 2027. Mehr dazu im DAC8-Ratgeber.

Häufige Fragen

In welche Anlage trage ich Krypto-Gewinne ein?+

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind private Veräußerungsgeschäfte und gehören in die Anlage SO (sonstige Einkünfte, § 23 EStG) deiner Einkommensteuererklärung. Dort gibst du Anschaffungs- und Veräußerungsdatum, Kosten und Erlös je Position an. Staking- oder Lending-Erträge können dagegen als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG zu erfassen sein.

Muss ich bei unter 1.000 € Gewinn überhaupt etwas angeben?+

Für private Veräußerungsgeschäfte gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr (§ 23 Abs. 3 EStG, seit 2024 angehoben). Bleibst du mit der Summe aller solcher Gewinne darunter, sind sie steuerfrei. Achtung Freigrenze, nicht Freibetrag: Schon 1 € darüber macht den gesamten Gewinn steuerpflichtig. Gibst du ohnehin eine Erklärung ab, solltest du die Geschäfte zur Sicherheit dennoch dokumentieren.

Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?+

Ohne Steuerberater ist der 31. Juli des Folgejahres die reguläre Frist. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sie sich deutlich. Wer freiwillig abgibt, etwa um Verluste feststellen zu lassen, hat dafür rückwirkend vier Jahre Zeit.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: April 2026.