Krypto Steuererklärung 2026 — Schritt für Schritt
Du hast Kryptowährungen verkauft und musst Gewinne versteuern? Diese Anleitung zeigt dir in 6 Schritten, wie du alles korrekt in der Steuererklärung angibst.
Schritt 1: Trades zusammenstellen
Exportiere alle Transaktionen von deinen Börsen als CSV oder über die API:
- Binance: Trade History → Export
- Coinbase: Reports → Transaction History
- Kraken: History → Export
Du brauchst für jeden Trade: Datum, Menge, Kurs, Gebühren.
Tipp: Tools wie CoinTracking oder Blockpit importieren deine Trades automatisch und erstellen einen fertigen Steuerbericht.
Schritt 2: FIFO-Methode anwenden
Das Finanzamt verlangt die FIFO-Methode (First In, First Out): Bei einem Verkauf werden die ältesten Coins zuerst veräußert.
Beispiel:
- Januar: Kauf 1 BTC für 30.000 €
- März: Kauf 1 BTC für 35.000 €
- Mai: Verkauf 1 BTC für 40.000 €
FIFO: Der Verkauf wird dem Januar-Kauf zugeordnet → Gewinn = 40.000 - 30.000 = 10.000 €
Mehr dazu in unserem FIFO-Methode Ratgeber.
Schritt 3: Haltefrist prüfen
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind nach § 23 EStG steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als 12 Monate liegen.
- Haltefrist > 12 Monate: steuerfrei
- Haltefrist ≤ 12 Monate: steuerpflichtig
Details findest du im Haltefrist-Ratgeber.
Schritt 4: Freigrenze anwenden
Seit 2024 gilt eine Freigrenze von 1.000 € für private Veräußerungsgeschäfte pro Jahr. Wichtig:
- Freigrenze (nicht Freibetrag): Unter 1.000 € → komplett steuerfrei
- Über 1.000 € → der gesamte Gewinn wird besteuert (nicht nur der Betrag über 1.000 €)
Schritt 5: In Anlage SO eintragen
Krypto-Gewinne werden in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) deiner Steuererklärung angegeben:
- Zeile 10-13: Private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG
- Gewinn eintragen: Gesamtgewinn (nach FIFO, ohne steuerfreie Haltefrist-Trades)
- Verluste: Krypto-Verluste können nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden
Staking & Mining
Einkünfte aus Staking und Mining sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Sie werden in Anlage SO, Zeile 8 eingetragen. Es gelten andere Regeln als für Trading.
Schritt 6: Steuererklärung abgeben
Reiche die Steuererklärung ein über:
- ELSTER (kostenlos)
- WISO Steuer oder Steuersparererklärung
- Einen Steuerberater (empfohlen bei komplexen Fällen)
DAC8: Meldepflicht ab 2026
Seit dem 1. Januar 2026 sammeln Krypto-Dienstleister im Rahmen des KStTG (DAC8) automatisch Transaktionsdaten und melden sie an das BZSt. Erste Meldung: bis 31. Juli 2027. Mehr dazu im DAC8-Ratgeber.
Häufige Fragen
In welche Anlage trage ich Krypto-Gewinne ein?+
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind private Veräußerungsgeschäfte und gehören in die Anlage SO (sonstige Einkünfte, § 23 EStG) deiner Einkommensteuererklärung. Dort gibst du Anschaffungs- und Veräußerungsdatum, Kosten und Erlös je Position an. Staking- oder Lending-Erträge können dagegen als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG zu erfassen sein.
Muss ich bei unter 1.000 € Gewinn überhaupt etwas angeben?+
Für private Veräußerungsgeschäfte gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr (§ 23 Abs. 3 EStG, seit 2024 angehoben). Bleibst du mit der Summe aller solcher Gewinne darunter, sind sie steuerfrei. Achtung Freigrenze, nicht Freibetrag: Schon 1 € darüber macht den gesamten Gewinn steuerpflichtig. Gibst du ohnehin eine Erklärung ab, solltest du die Geschäfte zur Sicherheit dennoch dokumentieren.
Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?+
Ohne Steuerberater ist der 31. Juli des Folgejahres die reguläre Frist. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sie sich deutlich. Wer freiwillig abgibt, etwa um Verluste feststellen zu lassen, hat dafür rückwirkend vier Jahre Zeit.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: April 2026.