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Kündigungsfrist berechnen 2026

Gesetzliche Fristen nach § 622 BGB — mit exaktem Datum, an dem dein Arbeitsverhältnis frühestens endet.

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Berechnungsgrundlage: § 622 BGB (gesetzliche Fristen) | Arbeits-/Tarifvertrag kann abweichen | Keine Rechtsberatung | Stand: Juni 2026

Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB

Für die Arbeitnehmer-Kündigung gilt immer die Grundfrist: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Für den Arbeitgeber steigt die Frist mit der Betriebszugehörigkeit (jeweils zum Monatsende):

BetriebszugehörigkeitFrist (Arbeitgeber)
unter 2 Jahre4 Wochen zum 15. / Monatsende
ab 2 Jahre1 Monat zum Monatsende
ab 5 Jahre2 Monate zum Monatsende
ab 8 Jahre3 Monate zum Monatsende
ab 10 Jahre4 Monate zum Monatsende
ab 12 Jahre5 Monate zum Monatsende
ab 15 Jahre6 Monate zum Monatsende
ab 20 Jahre7 Monate zum Monatsende

In der Probezeit (max. 6 Monate) gilt für beide Seiten eine Frist von 2 Wochen, taggenau. Kleinbetriebe (≤ 20 Arbeitnehmer) können einzelvertraglich 4 Wochen ohne festen Endtermin vereinbaren. Kündigungen brauchen Schriftform (§ 623 BGB). Gegen eine Arbeitgeber-Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen erhoben werden (§ 4 KSchG).

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • § 622 BGB — Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
  • § 623 BGB — Schriftform der Kündigung
  • § 4 KSchG — 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage

Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Stand: Juni 2026.

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?

Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt die Grundfrist des § 622 Abs. 1 BGB: vier Wochen (28 Tage) zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats — unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis besteht. Arbeits- oder Tarifvertrag können längere Fristen vorsehen.

Welche Kündigungsfristen gelten für den Arbeitgeber?

Nach § 622 Abs. 2 BGB verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit: ab 2 Jahren 1 Monat, ab 5 Jahren 2 Monate, ab 8 Jahren 3 Monate, ab 10 Jahren 4 Monate, ab 12 Jahren 5 Monate, ab 15 Jahren 6 Monate, ab 20 Jahren 7 Monate — jeweils zum Ende eines Kalendermonats.

Welche Frist gilt in der Probezeit?

Während einer vereinbarten Probezeit (längstens 6 Monate) kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB) — ohne festen Endtermin, also taggenau.