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Mindestlohnrechner 2026

Dein Mindestlohn-Monatsbrutto — und ob dein Lohn über dem Mindestlohn liegt.

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Berechnungsgrundlage: § 1 MiLoG i.V.m. MiLoV5 (13,90 €/Std ab 2026, 14,60 €/Std ab 2027). | Stand: Juni 2026

Mindestlohn 2026 & 2027

Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Stufen: 13,90 €/Std ab 1. Januar 2026 und 14,60 €/Std ab 1. Januar 2027 (MiLoV5, Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025).

Er gilt zwingend für alle Arbeitnehmer — auch im Minijob. Was vom Brutto netto bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Monatsbrutto beim Mindestlohn 2026

Aus dem Stundenlohn wird das Monatsbrutto über die durchschnittlichen Monatsstunden: Wochenstunden × 4,33 (im Schnitt 4,33 Wochen pro Monat). Bei 13,90 € ergibt das für 2026:

WochenstundenStd/MonatBrutto/MonatBrutto/Jahr
20 Std (Teilzeit)86,671.204,71 €14.456,52 €
30 Std130,001.807,00 €21.684,00 €
40 Std (Vollzeit)173,332.409,29 €28.911,48 €

Eine Vollzeitkraft mit 40 Wochenstunden kommt 2026 also auf 2.409,29 € brutto im Monat. Was davon netto bleibt, hängt von Steuerklasse und Sozialabgaben ab.

Wo der Mindestlohn nicht gilt

Einige Gruppen sind vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen (§ 22 MiLoG): Auszubildende, Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung, bestimmte Praktika (Pflicht- und Orientierungspraktika bis zu drei Monaten) sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung. Selbstständige fallen ohnehin nicht darunter. In manchen Branchen gelten zudem höhere, tariflich vereinbarte Mindestlöhne (z. B. Bau, Pflege, Gebäudereinigung) — diese gehen dem gesetzlichen Mindestlohn vor.

Mindestlohn und Minijob 2026

Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 fest an den Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht dem Verdienst bei 10 Wochenstunden zum Mindestlohn. Die Formel lautet Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Mit 13,90 € ergibt das für 2026 eine Minijob-Grenze von 603 € im Monat (2025: 556 €). Steigt der Mindestlohn 2027 auf 14,60 €, klettert die Grenze automatisch mit. Wie viel du im Minijob oder im Übergangsbereich bis 2.000 € verdienen darfst, zeigt der Minijob-Rechner. Arbeitgeber sind übrigens verpflichtet, in Minijobs die Arbeitszeit zu dokumentieren (§ 17 MiLoG) — das schützt davor, dass der Stundenlohn rechnerisch unter den Mindestlohn rutscht.

Beispiel: Vollzeit zum Mindestlohn 2026

Nehmen wir eine 40-Stunden-Woche zum gesetzlichen Mindestlohn 2026:

  1. Mindestlohn 2026 — pro Stunde (MiLoG)13,90 €
  2. × 173,33 Stunden — 40 h × 4,33 Wochen× Monat
  3. = Mindest-Bruttolohn — pro Monat2.409,29 €

Bei 40 Wochenstunden ergibt der Mindestlohn 2026 rund 2.409 € brutto im Monat (28.911 €/Jahr). 2027 steigt er weiter auf 14,60 €. Ob dein Lohn darüber liegt, prüfst du oben.

Woher die 13,90 € kommen

Der Anspruch selbst steht in § 1 Abs. 1 MiLoG: Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns. Die Höhe steht dagegen nicht im Gesetz selbst. § 1 Abs. 2 MiLoG nennt nur den Ausgangswert von 12 € ab Oktober 2022 und erlaubt der Bundesregierung, ihn auf Vorschlag der Mindestlohnkommission durch Rechtsverordnung zu ändern.

Genau das ist mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) geschehen. Ihr § 1 legt zwei Stufen fest: 13,90 € ab dem 1. Januar 2026 und 14,60 € ab dem 1. Januar 2027. Beide Werte stehen bereits fest, du musst 2027 also nicht auf eine neue Entscheidung warten.

Eine Einschränkung nennt § 1 Abs. 3 MiLoG: Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gehen vor, solange sie den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten. In Bau, Pflege oder Gebäudereinigung kann für dich also ein höherer Satz gelten. Der gesetzliche Mindestlohn ist die Untergrenze, nicht die Obergrenze.

Auf den Mindestlohn kannst du nicht verzichten

Das ist der praktisch wichtigste Satz des Gesetzes, und er steht in § 3 MiLoG. Drei Aussagen stecken darin:

  • Untertarifliche Vereinbarungen sind unwirksam. Wer einen Arbeitsvertrag mit 12 € unterschreibt, hat trotzdem Anspruch auf 13,90 €. Die Unterschrift ändert daran nichts, die Klausel ist insoweit nichtig.
  • Ein Verzicht geht nur vor Gericht. Auf einen bereits entstandenen Anspruch kannst du ausschließlich durch gerichtlichen Vergleich verzichten. Eine Ausgleichsquittung beim Ausscheiden oder eine private Abrede mit dem Chef erfassen den Mindestlohn nicht.
  • Verwirkung ist ausgeschlossen. Der Anspruch geht nicht dadurch unter, dass du ihn lange nicht geltend gemacht hast. Auch Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag greifen für den Mindestlohnanteil nicht.

Was 1,90 € Differenz pro Stunde ausmachen, zeigt der Rechner oben: Wer 2026 mit 12,00 € statt 13,90 € bezahlt wird, dem fehlen bei 20 Wochenstunden 164,67 € im Monat, bei Vollzeit 329,33 € im Monat.

Wer den Mindestlohn kontrolliert

Zuständig ist nicht das Arbeitsgericht allein, sondern die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. § 20 MiLoG verpflichtet Arbeitgeber zur pünktlichen Zahlung, und § 21 MiLoG stellt Verstöße als Ordnungswidrigkeit unter Bußgeld. Die Rahmen sind deutlich:

VerstoßNormBußgeld bis
Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt§ 21 Abs. 1 Nr. 13500.000 €
Auftraggeber lässt Nachunternehmer unterzahlen§ 21 Abs. 2500.000 €
Arbeitszeit nicht aufgezeichnet oder nicht 2 Jahre aufbewahrt§ 21 Abs. 1 Nr. 850.000 €
Prüfung nicht geduldet, Auskunft verweigert§ 21 Abs. 1 Nr. 1–730.000 €

Bemerkenswert ist die Haftung in der Kette: Nach § 21 Abs. 2 MiLoG handelt auch derjenige ordnungswidrig, der einen anderen Unternehmer beauftragt und weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser den Mindestlohn nicht zahlt. Der Auftraggeber kann sich also nicht darauf zurückziehen, dass er selbst korrekt abrechnet.

Für dich als Beschäftigte oder Beschäftigten heißt das: Du musst nicht selbst klagen, um etwas auszulösen. Eine Meldung beim Zoll genügt, um eine Prüfung anzustoßen. Deinen Lohnanspruch selbst setzt du daneben weiterhin über das Arbeitsgericht durch.

Was die Erhöhungen konkret bringen

Die Stufen von MiLoV5 sind die kräftigsten seit Einführung des Mindestlohns. Gerechnet auf Vollzeit mit 40 Wochenstunden:

Jahrje StundeVollzeit/MonatVollzeit/Jahr
202512,82 €2.222,09 €26.665,08 €
202613,90 €2.409,29 €28.911,48 €
202714,60 €2.530,62 €30.367,44 €

Der Sprung von 2025 auf 2026 beträgt 8,42 % und bringt einer Vollzeitkraft 187,20 € mehr im Monat, also 2.246,40 € im Jahr. Die zweite Stufe 2027 liegt bei 5,04 % und bringt weitere 121,33 € monatlich. In Teilzeit fällt der Effekt proportional kleiner aus: Bei 20 Wochenstunden steigt das Monatsbrutto von 1.111,11 € über 1.204,71 € auf 1.265,38 €.

Alle Beträge sind brutto. Was davon bleibt, hängt an Steuerklasse und Sozialabgaben. Das rechnest du im Brutto-Netto-Rechner nach. Beachte dabei, dass ein Vollzeit-Mindestlohn von 2.409,29 € oberhalb des Übergangsbereichs liegt, ein Teilzeitjob mit 20 Stunden dagegen mitten darin.

Drei Begriffe, auf die es ankommt

Je Zeitstunde
Das Gesetz bemisst den Mindestlohn ausdrücklich „je Zeitstunde" (§ 1 Abs. 2 MiLoG). Maßgeblich ist also die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, nicht die Stückzahl und nicht ein pauschal vereinbarter Monatsbetrag. Wer im Akkord oder gegen Pauschale arbeitet, rechnet den Monatslohn durch die geleisteten Stunden und vergleicht das Ergebnis mit 13,90 €.
Brutto
Der Mindestlohn ist ein Bruttobetrag. Steuern und Sozialabgaben gehen davon noch ab. Die Werte in diesem Rechner sind deshalb durchgehend Bruttowerte.
Geringfügigkeitsgrenze
Die Minijob-Obergrenze nach § 8 Abs. 1a SGB IV. Sie ist keine feste Zahl mehr, sondern folgt dem Mindestlohn: Mindestlohn mal 130, geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro. Für 2026 sind das 603 €, für 2027 bereits 633 €.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 € brutto je Zeitstunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.

Wie berechne ich mein Mindestlohn-Monatsbrutto?

Multipliziere den Mindestlohn (13,90 €) mit deinen Monatsstunden. Die Monatsstunden ergeben sich aus den Wochenstunden mal 4,33. Bei 40 Wochenstunden sind das rund 173,3 Stunden.

Was kann ich tun, wenn ich unter Mindestlohn bezahlt werde?

Der Mindestlohn gilt zwingend: Nach § 3 MiLoG ist eine niedrigere Vereinbarung unwirksam, ein Verzicht nur durch gerichtlichen Vergleich möglich und die Verwirkung ausgeschlossen. Die Differenz kannst du im Rahmen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB) nachfordern. Parallel kannst du den Zoll einschalten, der die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert.

Mein Arbeitsvertrag nennt einen niedrigeren Stundenlohn. Gilt der?

Nein. § 3 Satz 1 MiLoG erklärt Vereinbarungen, die den Mindestlohn unterschreiten, insoweit für unwirksam. Deine Unterschrift ändert daran nichts. An die Stelle des vereinbarten Betrags tritt der gesetzliche Mindestlohn, für 2026 also 13,90 € je Zeitstunde. Der Rest des Vertrags bleibt davon unberührt.

Greifen Ausschlussfristen aus dem Arbeitsvertrag?

Für den Mindestlohnanteil nicht. § 3 Satz 1 MiLoG erfasst auch Vereinbarungen, die die Geltendmachung des Anspruchs beschränken, und § 3 Satz 3 schließt die Verwirkung ausdrücklich aus. Eine Klausel, nach der Ansprüche binnen drei Monaten verfallen, kann den Mindestlohn also nicht abschneiden. Für den Teil des Lohns, der über dem Mindestlohn liegt, kann sie dagegen wirksam sein.

Was droht dem Arbeitgeber bei Unterzahlung?

Ein Bußgeld von bis zu 500.000 € nach § 21 Abs. 1 Nr. 13 und Abs. 3 MiLoG. Wer die Arbeitszeit nicht aufzeichnet oder die Aufzeichnungen nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt, riskiert bis zu 50.000 €. Kontrolliert wird das von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, nicht vom Arbeitsgericht.

Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?

Ja, uneingeschränkt. Die Geringfügigkeitsgrenze ist sogar an ihn gekoppelt: Nach § 8 Abs. 1a SGB IV entspricht sie dem Verdienst bei zehn Wochenstunden zum Mindestlohn, berechnet als Mindestlohn mal 130 geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro. Daraus ergeben sich 603 € für 2026 und 633 € für 2027 (2025 waren es 556 €). Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze automatisch mit.

Für wen gilt der Mindestlohn nicht?

§ 22 MiLoG nimmt mehrere Gruppen aus: Auszubildende und ehrenamtlich Tätige (Abs. 3), Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung (Abs. 2), bestimmte Praktika wie Pflicht-, Orientierungs- und ausbildungsbegleitende Praktika bis zu drei Monaten (Abs. 1) sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung (Abs. 4). Selbstständige fallen ohnehin nicht unter das Gesetz.

Kann in meiner Branche ein höherer Mindestlohn gelten?

Ja. Nach § 1 Abs. 3 MiLoG gehen Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vor, soweit sie den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten. In Bau, Pflege oder Gebäudereinigung kann dein Anspruch also deutlich höher liegen. Der gesetzliche Mindestlohn ist die Untergrenze, nicht die Obergrenze.

Steht der Mindestlohn für 2027 schon fest?

Ja. § 1 der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung legt beide Stufen zugleich fest: 13,90 € ab dem 1. Januar 2026 und 14,60 € ab dem 1. Januar 2027. Für Vollzeit mit 40 Wochenstunden bedeutet das einen Anstieg des Monatsbruttos von 2.409,29 € auf 2.530,62 €.