Mindestlohnrechner 2026
Dein Mindestlohn-Monatsbrutto — und ob dein Lohn über dem Mindestlohn liegt.
Berechnungsgrundlage: § 1 MiLoG i.V.m. MiLoV5 (13,90 €/Std ab 2026, 14,60 €/Std ab 2027). | Stand: Juni 2026
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Mindestlohn 2026 & 2027
Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Stufen: 13,90 €/Std ab 1. Januar 2026 und 14,60 €/Std ab 1. Januar 2027 (MiLoV5, Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025).
Er gilt zwingend für alle Arbeitnehmer — auch im Minijob. Was vom Brutto netto bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 € brutto je Zeitstunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.
Wie berechne ich mein Mindestlohn-Monatsbrutto?
Multipliziere den Mindestlohn (13,90 €) mit deinen Monatsstunden. Die Monatsstunden ergeben sich aus den Wochenstunden mal 4,33. Bei 40 Wochenstunden sind das rund 173,3 Stunden.
Was kann ich tun, wenn ich unter Mindestlohn bezahlt werde?
Der Mindestlohn gilt zwingend (§ 3 MiLoG); eine niedrigere Vereinbarung ist unwirksam. Du kannst die Differenz für bis zu drei Jahre rückwirkend nachfordern.