Altersvorsorgedepot: Bundestag gibt gruenes Licht
Bundestag-Beschluss am 27. März 2026
Der Bundestag hat am 27.03.2026 das Altersvorsorgedepotgesetz beschlossen — den lang erwarteten Nachfolger der Riester-Rente. Das neue Altersvorsorgedepot startet am 01.01.2027.
Nach dem Riester-Desaster war das überfällig — besser spät als nie.
Was ändert sich gegenueber Riester?
Die wichtigsten Neuerungen: Grundzulage bis 540 EUR/Jahr (statt 175 EUR), freie ETF/Fonds-Wahl, max. 3.000 EUR Sonderausgaben und ein Kostendeckel von 1 %. Einen ausfuehrlichen Vergleich mit Zulagen-Staffelung und 30-Jahres-Projektion findest du im Altersvorsorgedepot vs. Riester Vergleich.
Warum ist das wichtig?
Die bis zu dreifach höhere Grundzulage und die freie Anlage in ETFs machen das neue Depot deutlich attraktiver. Neu ist auch, dass es drei Produktvarianten gibt: ohne Garantie (höchste Renditechance), mit 80 % oder mit 100 % Beitragsgarantie.
Familien mit 2 Kindern erhalten bis zu 1.140 € Zulagen pro Jahr (540 + 2 × 300) — ein wichtiger Baustein, um die Rentenlücke zu schließen.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bestehende Verträge können in das neue Altersvorsorgedepot überführt werden. Die genauen Modalitäten regeln die Anbieter ab 2027.
Frühstart-Rente für Kinder
Ergänzend plant die Regierung eine Frühstart-Rente: 10 €/Monat vom Staat in ein Depot für jedes Kind ab 6 Jahren. Die erste Lesung fand am 26.02.2026 statt.
Jetzt berechnen
Unser neuer Altersvorsorgedepot-Rechner berechnet Zulagen, Steuervorteil und Depot-Projektion — inklusive Riester-Vergleich.
Quellen: Bundestag.de, Altersvorsorgedepotgesetz, § 10a EStG